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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 28.01.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 108

 

daher an dieser Stelle ausdrücklich die Gelegenheit wahrnehmen, vor einer solchen Anwendung des Bodenbeschaffungsgesetzes zu warnen.

 

Der Herr Stadtrat hat heute in der Fragestunde sinngemäß gemeint, dass er, was eine entsprechende Anwendung betrifft, eher reserviert ist und dass man auch untersuchen müsste, inwieweit es zu einer Abänderung des Bodenbeschaffungsgesetzes auf Bundesebene kommt. Im Regierungsübereinkommen, das ich hier vor mir habe, steht allerdings ausdrücklich, dass im Sinne der Bodenmobilisierung die mögliche Anwendung des Bodenbeschaffungsgesetzes geprüft werden soll. – Das heißt, es geht nicht darum, das Bodenbeschaffungsgesetz zu ändern, sondern darum, die Anwendung des konkreten, jetzt geltenden Bundesbeschaffungsgesetzes zu prüfen, und ich hoffe sehr, dass diese Prüfung ergibt, dass man dieses Bodenbeschaffungsgesetz nicht anwenden möchte!

 

Ich habe heute der Beantwortung in der Fragestunde entnommen, dass diese Gutachterkommission noch nicht eingerichtet und insofern noch nicht bestellt ist, als noch kein Vorsitzender für diese Gutachterkommission berufen wurde. – Diese Gutachterkommission würde dann den angemessenen Entschädigungswert festlegen, denn im Enteignungsverfahren ist selbstverständlich ein entsprechender Entschädigungswert festzulegen, es müsste aber auch im Fall der Ausübung des Vorkaufsrechtes ein Entschädigungswert festgelegt werden.

 

Es ist nämlich ein besonders grausliches Vorkaufsrecht in diesem Bodenbeschaffungsgesetz vorgesehen, und zwar nicht so wie im ABGB, dass der Vorkaufsberechtigte zum konkreten Kaufpreis in den konkreten Kaufvertrag eintritt. Vielmehr wäre die Gemeinde an diesen konkreten Kaufvertrag mit konkretem Kaufpreis gar nicht gebunden, sondern könnte, unabhängig vom konkreten Angebot eines Interessenten beziehungsweise Kaufwilligen, zum Kauf zu einem viel niedrigeren Kaufpreis auf Grund eines Kaufpreises, der von dieser Gutachterkommission festgesetzt wird, kommen.

 

Es ist also ein vehementer Eingriff in das Eigentumsrecht von Privaten zu befürchten, denn ganz ohne Grund wird das ja auch nicht im Regierungsübereinkommen stehen! Selbst wenn die SPÖ das gewissermaßen selbst nicht wollen sollte, dann wollen es doch ganz offenbar die Grünen! Das konnte man den Medien entnehmen, und das ist auch ins Koalitionspapier eingeflossen. Daher glaube ich, dass man nicht zeitig genug und nicht eindringlich genug vor der Anwendung dieses Bodenbeschaffungsgesetzes warnen kann.

 

Ich frage mich auch, warum man auf dieses mögliche Instrument der Bodenmobilisierung überhaupt schielt, denn wir haben auch schon heute in der Früh vom Herrn Stadtrat gehört, dass wir Reserveflächen im Ausmaß von 2,3 Millionen Quadratmetern haben. Auf der Fläche von 2,3 Millionen Quadratmetern kann man sicherlich mehrere zig Tausend Wohnungen errichten, und daher sollte man meiner Meinung nach zunächst einmal die Flächen entwickeln und auf den Flächen Wohnungen bauen, die jetzt schon im Eigentum der Gemeinde stehen.

 

Und abgesehen davon, dass diese 2,3 Millionen für den geförderten Wohnbau jetzt schon bereitgestellt sind, gibt es ja insgesamt einen unglaublich hohen Grundanteil der Gemeinde Wien an sich im Gebiet der Stadt Wien. Ich weiß jetzt nicht auswendig, wie hoch dieser Anteil ist, aber ich schätze, ein Viertel oder ein Drittel des Gemeindegebietes könnte durchaus in der Hand der Gemeinde stehen. Das heißt: Es gibt Entwicklungsmöglichkeiten noch und noch, ohne dass man einen Privaten enteignen müsste. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Nachdem immer davon die Rede ist, dass man Ideen sucht, wie man denn Wohnen billiger machen könnte, sehr geehrte Damen und Herren von Rot-Grün, sage ich: Dazu gibt es ganz einfache Möglichkeiten, ohne in das Privatrecht Einzelner eingreifen zu müssen. Da wäre zuerst einmal bei den Betriebskosten anzusetzen. Die Betriebskosten machen mittlerweile einen ganz hohen Anteil an der Bruttogesamtmiete aus. Wenn man die Gebühren, Tarife und Entgelte nicht so unglaublich stark erhöhen würde, dann würden wir natürlich auch das Wohnen um einiges billiger machen!

 

Dazu kommt, dass die Gemeindewohnungen in Zukunft teurer vermietet werden als die soziale Wohnung schlechthin und teurer vermietet werden als die Genossenschaftswohnungen. Wir haben jetzt eine Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, wonach vorgesehen ist, dass es in Zukunft bei den Genossenschaftswohnungen zu einer Reduzierung kommen wird und man bei den ausfinanzierten Genossenschaftswohnungen nur noch 1,75 EUR plus 2 EUR Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, das heißt, insgesamt 3,75 EUR verlangen darf. – Ich würde mir wünschen, dass die Gemeindewohnungen auch nicht teurer vermietet werden als um diese 3,75 EUR/m², denn um sozialen Wohnbau handelt es sich in dem einen wie in dem anderen Fall.

 

Tatsächlich vermietet die Stadt Wien nach dem Richtwert, und der Richtwert liegt bei über 5 EUR pro Quadratmeter. Das heißt: Würde man die ausfinanzierten Gemeindewohnungen ebenso vermieten wie die ausfinanzierten Genossenschaftswohnungen, dann wäre die Vermietung je nach Größe um 100 bis 200 EUR günstiger.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Das heißt: Wenn man im eigenen Bereich ansetzt und im eigenen Bereich etwas tun, dann kann man auf dem Wohnungsmarkt für die Wohnungssuchenden sehr viel erreichen. Bitte also nicht zuerst daran denken, sich das Geld beim Bürger holen zu wollen! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Bevor der nächste Redner das Wort erteilt bekommt, darf ich mitteilen, dass Frau Kollegin Korosec von 13 bis 16 Uhr entschuldigt ist und auch Herr VBgm Gudenus für heute entschuldigt ist.

 

Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr GR Mag. Chorherr. Ich erteile ihm das Wort.

 

11.52.51

GR Mag. Christoph Chorherr (GRÜNE)|: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich glaube, Kollege Stürzenbecher wird den Sinn der jetzt finanzierten Wohnungsberatung dann durchaus ausführlich begründen. Ich will mich auf jene Ausführun

 

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