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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 28.01.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 108

 

sion gibt, und habe das Gefühl, wenn ich die Kostenentwicklung am Küniglberg verfolge, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist und dass jene durchaus recht haben, die argumentieren: Wir wollen das als eine öffentliche Auseinandersetzung führen.

 

Ganz kurz zum Beschlussantrag, den dann der Kollege Pawkowicz einbringen wird. Ich möchte vorweg nur zwei inhaltliche Argumente sagen, das wird bei diesem Tagesordnungspunkt dann zum Otto-Wagner-Spital sein, darum darf ich das jetzt sagen: Sie haben ein paar nicht vollständige Informationen, ich sage das in aller Höflichkeit, und die will ich jetzt gerne vorweg nachreichen. Der Kollege Pawkowicz meint, dass im Ostteil das Areal nicht geschützt ist und es deswegen durch ein bereits neu errichtetes Gebäude der VAMED ernsthaft gefährdet ist und fordert dort einen Denkmalschutz ein. Ich möchte nur die Information bringen, dass der VAMED-Bau durch einen Bescheid des Denkmalamtes bereits entsprechend geschützt ist. Da haben Sie nicht alle Informationen.

 

Und zweitens möchte ich einen zweiten Teil der Begründung, wo auch nicht alle Informationen vorliegen, gerne bringen - Sie fordern quasi die Stadt Wien auf, dringend im Ostteil, im Wirtschaftsbereich, den Denkmalschutz zu erweitern. Dazu ist zweierlei zu sagen: Erstens, dass den Denkmalschutz nicht die Stadt Wien verhängt, sondern der Bund. Und die zweite Information ist, dass dort der Denkmalschutz bereits besteht. Also das nur zu Ihrer Information. Ob Sie jetzt innerhalb von 20 Sekunden das ändern können, weiß ich nicht, aber es wäre sinnvoll, vollständige Informationen zu haben.

 

Über die Bausperre und auch die breite Akzeptanz für das Radiokulturhaus und das Funkhaus freue ich mich sehr. Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zum Wort gemeldet ist Herr GR Mag. Pawkowicz. Ich erteile es ihm.

 

15.40.15

GR Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Gemeinderatsvorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Eingangs vielleicht nur eine kurze Replik auf den Kollegen Chorherr, so lange uns das sozusagen noch im Gedächtnis ist. Von Denkmalschutz und dergleichen ist im Beschlussantrag selber bitte nicht die Rede. Wir haben in der Begründung einige Dinge hineingeschrieben. Der Beschlussantrag selbst schreibt hier ausnahmslos von Planungs- und Baustopp. Aber da komme ich nachher noch einmal darauf zu sprechen.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, und auch jetzt wieder ein herzliches Grüß Gott an unsere Zuseherinnen und Zuseher. Ja, das Funkhaus Wien ist ein Haus mit Geschichte. Ja, das Funkhaus Wien ist ein interessantes Entwicklungsareal, insbesondere weil es de facto im Herzen unserer Stadt liegt. Ja, wir müssen und sollen alle alles daran setzen, dass es hier zu einer innovativen Entwicklung und auch zu einer entsprechenden Nachnutzung im Sinne der Interessen der Bezirksbewohner kommt, das ist überhaupt keine Frage, und nicht zu einer Grundstücksspekulation mit womöglich unklarem Ausgang. Ja, wir bekennen uns daher auch ganz klar zu jenen Zielen, die im Antragstext zur Bausperre drinnenstehen. Das ist absolut in unserem Sinne, da es im Rahmen meiner Vorredner auch unterschiedliche Meinungen hier gegeben haben dürfte. Und dieser Antragstext ist daher auch nicht zuletzt ein einstimmiges Ansinnen gewesen auch des 4. Bezirks. Also im Grunde genommen ein ganz klares Ja, weil uns das Gebiet des Funkhauses wichtig ist.

 

Aber bei all diesen positiven Übereinstimmungen hat dieses Aktenstück eben einen kleinen, aber wesentlichen Schönheitsfehler. Es umfasst eben nicht nur das Areal des Funkhauses, von dem wir jetzt in all den Vormeldungen und bisherigen Wortmeldungen gehört haben, sondern es umfasst ein deutlich weiteres Areal und damit mehr als bloß die üblichen inhaltlich zusammengehörenden Widmungskategorien. Es umfasst nämlich auch eine riesige Parkfläche, die mit Spk gewidmet ist, mit Schutzgebiet Park, also einem Parkschutzgebiet, und die dazugehörige Schule, beides im Besitz der Stiftung Theresianische Akademie und beides im Grunde genommen in keinem sachlichen Zusammenhang mit jenem Gebiet, um das es hier eigentlich gehen soll. Jetzt kann man sagen: „Gut“ - das Argument habe ich auch schon mehrmals gehört - „es ist jetzt nicht ganz unüblich, dass man halt aus Gründen der Einfachheit einen ganzen Häuserblock nimmt und dort eine Bausperre macht.“ - keine Frage. Es ist aber auch auf der anderen Seite bei Weitem nicht der Regelfall, dass man es so löst. Es gibt Bausperren, die werden über deutlich größere Areale gezogen, sofern sie denn sachlich zusammenhängend sind. Und dann gibt es andere Bausperren, die man über ein deutlich kleineres Areal legt. Auch hier, nur sofern es sachlich zusammenhängt, immer dann, wenn man versucht, beispielsweise ein mögliches drohendes Großbauvorhaben schon im Vorfeld zumindest einmal zu kontrollieren, also ein besonderes Auge darauf zu haben, so wie das hier bei diesem vorliegenden Aktenstück eigentlich der Fall wäre. Wir reden hier aber vom Funkhaus und nicht vom ganzen Häuserblock und schon gar nicht von einem Schutzgebiet Park, auf dem ja ohnehin keine Bebauung gestattet ist. Und einen wesentlichen Unterschied hat dann eben so eine Bausperre schon: Wann immer der Grundstückseigentümer auf einem Gebiet, auf dem eine Bausperre besteht, irgendeine bauliche Maßnahme durchführen möchte, reicht es eben nicht, wenn er sich einfach nur an die zuständige Magistratsabteilung 37, also an die Baupolizei, wendet, sondern dann muss dieses Aktenstück jedes Mal in den Gemeinderatsausschuss, der dann feststellen muss, ob das einerseits mit dem bisherigen Flächenwidmungsplan übereinstimmt und andererseits möglicherweise vielleicht nicht mehr ganz so sehr den Bestimmungen des zukünftigen, vielleicht irgendwann einmal beschlossenen Flächenwidmungsplanes entspricht. Und da sind wir jetzt genau beim entscheidenden Punkt: Genau in diesem Punkt hat halt diese Ausweitung der Bausperre auf das Areal der Stiftung Theresianische Akademie einen sehr schalen Beigeschmack, nämlich den schalen Beigeschmack einer mutmaßlichen kalten, stillschweigenden „Quasi-Enteignung“. Dann nämlich, wenn wir uns die Geschichte der politischen Forderungen anschauen, die

 

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