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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 23.02.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 85 von 114

 

de Sommer und nicht Winter. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Das ist die nächste Geschichte!) Also ich bin jetzt ganz aus freien Stücken hier und freue mich, das Privileg zu haben, Wiener Gemeinderat zu sein und frei zu diesem in der Tat komplexen Bereich zu sprechen.

 

Ich möchte – nicht nach dem Motto, es ist noch nicht alles gesagt, aber noch nicht von allen – die aus meiner Sicht wesentlichen Dinge zusammenfassen.

 

Erstens: Dass es dort – das haben auch Sie zugestanden und auch einige andere – eine internationale Musikschule gibt (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Die teuerste der Welt!) – nein, die nicht Sozialpreise verlangt –, in die zu 85 Prozent internationale Kinder vor allem aus dem asiatischen Bereich kommen, um in Wien eine gute Ausbildung zu erhalten, und dass das ein gutes Konzept ist, ist ja von den Gutwilligen hier nicht in Frage gestellt worden. Das war der Ausgangspunkt eines Gesprächs mit dem Wohnungsressort.

 

Wir haben dem zugestimmt, weil wir gesagt haben, das ist eine gute Idee, und haben darauf gedrungen, genauso mit dem Wohnungsressort, dass jedenfalls bis zu dem Jahr 2027 – jetzt kommt ein wichtiger Punkt – vollkommen unbeschadet von Eigentümerstrukturen, die sich übrigens laufend ändern können – du kannst als Aktiengesellschaft permanent Eigentümer in die eine oder andere Richtung bewegen –, sicherzustellen, dass dort ein Musikschulbetrieb aufrechterhalten werden muss. (GR Mag. Dietbert Kowarik: 15 Jahre, Herr Kollege!) – Ja, bis 2027. Na, schauen wir mal. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc und GR Mag. Dietbert Kowarik: Na schauen wir mal!) Erstens treffen wir uns im Jahr 2027 noch einmal. Wenn bis dahin eine lebendige Musikschule passiert … (GR Mag. Dietbert Kowarik: Nicht nachhaltig!) – Warte ein bisschen! Aus heutiger Sicht, ich kann jetzt nicht zukünftige Beschlüsse des Gemeinderates vorwegnehmen, aber was der Bürgermeister heute angedeutet hat, scheint mir ein Gedanke zu sein, der verfolgungswert ist. Was auf einem Areal nutzungsweise passiert, entscheidet über die Widmung der Wiener Gemeinderat. Und in der Tat ist es unseren Kindern und Enkerln vorbehalten, irgendwann einmal – wer bin ich jetzt, ob das in dieser oder in der nächsten Legislaturperiode ist – über eine Zweckbestimmung über dieses Areal festzulegen, was die Nutzung ist. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Es ist ja schon eine Wohnbauwidmung dort, wie Frau Kickert sagt!) – Derzeit in der Tat könnte das Wohnen sein, wir halten das mit dem Herrn Bürgermeister gemeinsam für dieses Areal nicht für den klügsten Weg. Also nicht, dass man jetzt dort Sozialwohnungen in 4, 5, 6 m hohe Räume gibt, sondern dass dort jetzt dieser Schulbetrieb eine wirklich schlaue Form ist. Noch einmal, Frau Kollegin Kickert hat es gesagt, 180 Schülerinnen und Schüler sind dort, weitere sind geplant. Der Herr Lengersdorff hat sehr vieles investiert, damit dieser Schulbetrieb möglich ist, und derzeit gibt es keinerlei Zweifel daran, dass dort der Grund, warum das in dem Bereich veräußert wurde, so aufrechterhalten werden kann.

 

Ich spreche mich jetzt als Planungssprecher – wir haben das im Klub noch nicht diskutiert, auch die Frau Vizebürgermeisterin noch nicht – durchaus dafür aus, zu einem geeigneten Zeitpunkt – und bis 2027 haben wir noch ein bisschen Zeit – rechtlich klar über entsprechende Zweckbestimmungen zu verankern, dass ein Bildungs- und Schulbetrieb dort langfristig möglich ist. Das ist ein Gedanke, den wir sicherlich gemeinsam fassen werden oder den sich eine Regierung irgendwann zwischen 2020 und 2024 einmal machen kann. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Warum gibt es dann den Vertrag auf 15 Jahre? Das muss ja einen Grund haben!) So, das ist der eine Punkt.

 

Der zweite Punkt ist das mit der öffentlichen Kundmachung. Was Kollege Ulm sagt, da spricht ja durchaus sehr viel dafür. Dann, wenn nur der Preis das entscheidende Element ist – und das ist der zentrale Punkt –, dann, wenn es nur darum geht, höchstmögliche Preise zu erzielen, ist so eine Versteigerung sinnvoll. Dann ist es aber nicht denkbar, wie am Otto-Wagner-Spital jetzt realisiert, dass dort ein sozialer Wohnbau möglich ist, der am Otto-Wagner-Spital leistbares Wohnen ermöglicht. (GR Dr. Wolfgang Ulm: Aber bei Gersthof wäre es möglich gewesen!) – Ja, das stimmt! Das stimmt. Ich verteidige Dinge nicht. Ich verweise darauf, was in vielen anderen Bereichen passiert. Würde man am Otto-Wagner-Spital – im Übrigen interessanterweise historisch sozusagen der Südhang Wiens … (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Sie reden aber über Semmelweis!) Nein, das gehört alles in einer gewissen Weise zusammen, das ist auch ein Spitalsareal, wo Richtung Baurecht gegangen wird. Ich möchte nur über den konkreten Vorschlag, gehen wir überall in eine Versteigerung und geben es an den Bestbieter, reden. Dann vergeben wir uns die Möglichkeit, eine Musikschule zu machen, dann vergeben wir uns die Möglichkeit, sozialen Wohnbau oder andere wesentliche Dinge zu machen. Dann zählt nur der Preis. Das will ich hier nur zu bedenken geben. Diese Regierung steht dafür, dass nicht nur der höchste Preis bei städtischen Grundstücken zählt, sondern qualitative Elemente einer sozialen und ökologischen Stadt! Dafür steht diese Regierung! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Wenn man nur Höchstpreise macht, dann kann man nicht gleichzeitig gegen Luxuswohnungen polemisieren. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Warum habt ihr es dann nicht umgesetzt?) Wie sagt … Nein, da bekomme ich jetzt einen Ordnungsruf, das darf ich nicht zitieren. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ich verstehe das nicht!)

 

Jetzt komme ich zum zweiten Punkt, und in der Tat gibt es da eine Diskussionsschiene, die, wie ich glaube, aber auch in diesem Fall gut ausgehen wird. Aus grüner Sicht, das ist nicht endgültig ausdiskutiert mit der Sozialdemokratie, und zwar gerade aus einer Einzelfallbetrachtung, halten wir es für nicht klug, dort weiter zu veräußern, sondern in Baurecht zu gehen. Ich begründe jetzt an diesem konkreten Fall, warum, ähnlich wie beim Otto-Wagner-Spital, wo dieser Weg gegangen wurde. Was ist einer der Vorteile? – Genau die von allen skizzierte öffentliche Zugänglichkeit, der Umgang mit dem sehr wertvollen Grünbestand. In der österreichischen Verfassung ist das anders als in Deutschland. In Deutschland, wo das Grundgesetz die Sozialpflichtigkeit des Eigentums

 

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