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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 23.02.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 98 von 114

 

schaftsagentur Wien die Herausgabe der erforderlichen Unterlagen abgelehnt. Man war der Meinung, dass es hier lediglich eine 40-prozentige Beteiligung der Stadt gibt und dass deshalb die Voraussetzungen für eine Prüfbefugnis durch den Rechnungshof nicht vorliegen würden.

 

Der Rechnungshof hat das anders gesehen und hat die Meinung vertreten, dass es hier eine beherrschende Stellung seitens der Stadt Wien gibt und hat den Verfassungsgerichtshof angerufen. Der Verfassungsgerichtshof hat dann tatsächlich mit Erkenntnis vom 12. Dezember 2013 ausgesprochen, dass der Rechnungshof zur Gebarungsüberprüfung zuständig ist und dass der Rechnungshof zur Einsichtnahme in bisher vorenthaltene Unterlagen der Wirtschaftsagentur Wien und der ZIT zum Projekt Media Quarter Marx berechtigt ist. Es ist dann möglich geworden, die Prüfungshandlungen bis Juli 2014 abzuschließen, im Jänner 2015 wurde das Prüfergebnis übermittelt, Ende März 2015 gab es die Stellungnahmen, schließlich die Gegenäußerungen und jetzt Anfang 2016 haben wir den Endbericht des Rechnungshofes zu diesem ganz außergewöhnlichen Fall vor uns liegen. Aber außergewöhnlich ist er nicht nur deshalb, weil nur mit Hilfe des Verfassungsgerichtshofes diese Prüfung erfolgen konnte, sondern aus vielen anderen Gründen auch noch.

 

Eines dieser ungewöhnlichen Dinge ist, dass die Stadt Wien der Meinung war, lediglich einen 40-Prozent-Anteil bei diesem PPP-Modell halten zu wollen, obwohl man letztendlich die Letztentscheidung in allen Angelegenheiten behalten wollte und dieses Projekt gar nicht aus der Hand geben wollte. Zu diesem Zweck wurde ein Syndikatsvertrag zwischen der öffentlichen Hand und dem privaten Partner abgeschlossen. Dieser Syndikatsvertrag hat vorgesehen, dass alle wesentlichen Entscheidungen in dieser Gesellschaft nur mit einer 80-prozentigen Mehrheit gefasst werden können. Das heißt, eigentlich hat man als Stadt Wien als bloß 40-prozentiger Beteiligter die volle Handlungsfähigkeit mit dem Partner gemeinsam behalten. Es wird Gründe für dieses Vorgehen gegeben haben. Der Rechnungshof fragt sich, warum man nur eine Minderheitenbeteiligung eingehen will. Ich habe da schon meine Vermutung, nämlich erstens einmal wollte man sich der Prüfung entziehen. Man hat überhaupt kein Interesse daran, dass der Rechnungshof prüfen kann. Man wollte sich selbstverständlich bei dieser Konstruktion auch der Kontrolle durch den Gemeinderat entziehen. Man wollte nicht darauf angewiesen sein, dass man das Vergabegesetz anwenden muss, und man wollte auch nicht (Zwischenruf von Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner.) das Stellenbesetzungsgesetz anwenden. Ich bin überrascht, dass ich da jetzt diesen Zwischenruf von der Frau Vizebürgermeisterin bekomme. (Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Bin ich auch nimmer, aber macht nichts!) Ich habe bis jetzt noch keine Antwort von Ihnen bekommen, warum es diese lediglich 40-prozentige Beteiligung gibt. Es würde mich aber sehr interessieren, zu diesem Thema etwas zu erfahren. Wir haben in dieser Angelegenheit überhaupt sehr wenig erfahren. Wir haben eine Menge Versprechungen gehört, unter anderem, dass es zu einem Verkauf kommen soll, der schon lange hätte stattfinden sollen. Ich weiß bis heute nichts von einem solchen Verkauf. Mich würde aber sehr interessieren, in welcher Art und Weise Sie bei dem Projekt (Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Alles im Ausschuss!) gedenken, weiter (Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Im Ausschuss ist das diskutiert worden!) vorzugehen.

 

Was auch ganz besonders bei diesem Media Quarter Marx ist und was auch ganz besonders in diesem Rechnungshofbericht ist, das ist, dass es beim Verkauf der Liegenschaft am 12. März 2007 um 7,1 Millionen EUR natürlich kein Bieterverfahren gegeben hat. Das haben wir schon beim letzten Akt kritisiert, das haben wir schon in der Dringlichen kritisiert. Aber in dem Fall hat es auch kein Gutachten gegeben. Also das ist ein ganz ein besonderer Fall. Bei der Semmelweisklinik, beim Semmelweis-Areal hatten wir ja zumindest noch ein Gutachten. Dieses Gutachten ersetzte das Bieterverfahren. In dem Fall gab es nur ein altes Verkehrswertgutachten vom Mai 2004. In der Zwischenzeit ist es zu einer Verbesserung der Bebaubarkeit bekommen. Es ist zu einer Aufzonung von Bauklasse III auf Bauklasse V gekommen. Und dann gab es im Jahr 2007 kein Gutachten, das das berücksichtigt hätte. Also weder Bieterverfahren noch Gutachten, das ist etwas, was sogar in dieser Stadt selten vorkommt.

 

Der Rechnungshof kritisiert, dass ganz einfach die strategischen Grundlagen für dieses PPP-Projekt völlig fehlen, dass man nicht erkennen kann, warum man einen privaten Partner eingeladen hat mitzuwirken, dass nicht zu erkennen war, welche Anforderungen es an diesen privaten Partner gibt und warum man auf die Idee gekommen ist, dass dieser Partner der Beste sein könnte. Und der Rechnungshof kritisiert, dass es keine Verhandlungen mit anderen potenziellen Partnern gegeben hat. Vom privaten Partner wurden weder Bonitätsnachweise noch Bankgarantien noch Finanzierungszusagen eingeholt. Erst durch ein Gutachten im Oktober 2012 wurde bekannt, wer der wahre wirtschaftliche Eigentümer ist. Kritisiert werden die Leerstehungen in dem Objekt, Mietzinsbefreiungen in der Höhe von 850.000 EUR unter anderem für Einrichtungen, die der SPÖ sehr nahe stehen, und ein Bilanzverlust in der Größenordnung von 6,5 Millionen EUR.

 

Warum hat sich die Stadt Wien in diesem Fall für einen privaten Partner entschieden? Worum ist es hier gegangen? Was hat sie gesucht? Hat sie Geld gebraucht? Hat sie Know-how gebraucht? Weder das eine noch das andere wären für mich nachvollziehbar. Was wir wissen, ist, dass der Herr Wala gekommen ist und gesagt hat, ja, ich wäre bereit, hier ein Projekt mit der Stadt Wien einzugehen und da habe ich auch noch zwei Partner an der Hand, der eine ein Ex-Croupier, der andere, der eine Nahebeziehung zum Betrieb von Tennishallen hat. Was die beiden nun besonders qualifizieren würde oder alle drei besonders als Partner bei diesem Medienprojekt qualifizieren würde, das bleibt im Ungewissen, das wissen wir nicht. Die Finanzkraft der drei Personen kann es wohl auch nicht gewesen sein, denn

 

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