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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 23.02.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 113 von 114

 

sich daraus ergibt. Daraus hat sich eben - das sind Zahlen und Fakten - der Handlungsbedarf ergeben, dass es eine Finanzierungslücke bei allen Ländern gegeben hat, indem die Ausgaben immer wesentlich höher gestiegen sind als die Einnahmen, das hat dazu geführt, dass im Zeitraum 2008 bis 2013 alle Länder eine Finanzierungslücke hatten. Die Finanzierungslücke in Wien war mit 3,1 Milliarden EUR im Zeitraum 2008 bis 2013 die höchste. Wenn man sich die Finanzierungslücke pro Einwohner anschaut, war sie in Wien mit 1.828 EUR auch am höchsten. Das heißt, dass etwas getan werden muss, gleichzeitig auch, dass etwas getan werden muss, und das konnte ich bereits bei der letzten Gemeinderatssitzung ausführen, weil die Finanzschulden um 217,5 Prozent gestiegen sind, von 2008 bis 2013 auf rund 4,6 Milliarden EUR. Dabei darf man natürlich nicht vergessen, dass auch die Verbindlichkeiten von Eigenunternehmungen oder Fonds in dem Zusammenhang im Jahr 2013 3,2 Milliarden EUR betragen haben. Das war der Umstand, dass der Rechnungshof nun darauf hingewiesen hat - so wie bei anderen Ländern auch -, dass es notwendig ist, endlich die strukturellen Maßnahmen zu setzen und gleichzeitig, dass es notwendig wäre, in Wien eine mittelfristige Finanzplanung als Analyse und Steuerungsinstrument einzuführen und zu nutzen. (GR Dr. Wolfgang Aigner: Da gibt es keine Planung! Wir haben keine Planung!) Das ist zu den Konsolidierungsmaßnahmen zu sagen.

 

Aber es wurden auch Maßnahmen gesetzt. Da möchte ich mich für das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden bedanken, das es möglich gemacht hat, dass die neue VRV 2015 in Kraft gesetzt werden konnte, was Ihnen nützt, weil Sie erstmals auch eine konsolidierte Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung als Steuerungsinstrument in den Händen haben.

 

Wichtig wäre es, und da kann ich auch nur an den Gemeinderat appellieren, dass im Zuge der jetzigen Beratungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auch Wien dafür eintritt, dass es für alle Bundesländer ein einheitliches Anlage- und Postenverzeichnis gibt, weil es dabei wiederum Schwierigkeiten gibt. Ich hoffe, dass es im Sinne der Klarheit, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht möglich ist, dieses einheitliche Anlage- und Postenverzeichnis auch tatsächlich umzusetzen.

 

Ein Punkt noch, der die Haftungsobergrenzen betrifft: Auch dabei haben Länder und Gemeinden einen positiven Schritt gesetzt, indem sie in die Richtung gegangen sind, Haftungsobergrenzen einzuführen und damit Haftungen zu beschränken. Leider waren aber in dem Zusammenhang die Ermittlungsmethoden offen. Dies haben die Länder auch dazu genützt, sowohl, was die Höhe, als auch, was die Ermittlungsgrundlagen betrifft, für Methoden, Geltungsumfang, Zeitraum unterschiedliche Regelungen einzuführen. Das hat auch dazu geführt, dass man mittlerweile 17 unterschiedliche Haftungsobergrenzen gehabt hat. Das hat dazu geführt, wenn man sich alle Länder anschaut, dass für Haftungen von insgesamt 70,4 Milliarden EUR tatsächlich eine Haftungsobergrenze von 30,6 Milliarden EUR, ein Ausnützungsstand von 19,4 Milliarden EUR und gleichzeitig eine Risikovorsorge von 17 Millionen EUR eingeführt wurden. Wodurch war das möglich? Indem die Haftungsobergrenzen unterschiedlich ermittelt worden sind. Die Mehrzahl der Länder hat die Bankenhaftungen nicht berücksichtigt. Haftungsobergrenzen wurden nicht sanktioniert. In Wien bestanden im Jahr 2012 Haftungen von 8,48 Milliarden EUR, die tatsächliche Haftungsobergrenze betrug 2,28 Milliarden EUR, der Ausnützungsstand 250 Millionen EUR, es bestand keine Risikovorsorge. Also auch Wien hat, so wie andere Bundesländer, die Bankenhaftungen und auch die ausgegliederten Einheiten nicht einbezogen. Das heißt also, will man tatsächlich Haftungsobergrenzen einführen, die notwendig sind, um ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht und nachhaltig geordnete Haushalte sicherstellen zu können, dann wäre es notwendig, eine gesamtstaatliche Haftungsobergrenze festzulegen - auch Kärnten ist ein Beleg dafür - und gleichzeitig gebietskörperschaftsübergreifende Haftungsobergrenzen nach einheitlichen Methoden zu ermitteln.

 

Der letzte Punkt, den ich in diesem Zusammenhang noch anführen möchte, sind die Landeslehrerpensionen, weil Herr GR Ellensohn diese angesprochen hat. Da ging es dem Rechnungshof insbesondere darum, darauf hinzuweisen, welche pensionsrechtlichen Sonderregelungen und Einführungen zu welchen Kosten geführt haben. Im Zeitraum 2008 bis 2013 haben 72,9 Prozent aller ruhestandsversetzten Lehrer die Hacklerregelung in Anspruch genommen. Die Folgewirkung war, dass durch 12.440 Lehrer, die die Hacklerregelung in Anspruch genommen haben, Mehrkosten von 2 Milliarden EUR entstanden sind, als wenn sie mit der Alterspensionsregelung in den Ruhestand getreten wären. Das sind die Probleme, die stattgefunden haben, die aufzeigen, dass, wo es notwendig wäre, wenn man künftig Regelungen oder Konzeptionen im Pensionsrecht trifft, dass gleichzeitig auch die finanziellen Auswirkungen dementsprechend beachtet werden.

 

Wir kommen nunmehr zum Schluss. Ich möchte mich noch einmal für die Zusammenarbeit und auch für die Anerkennung der Arbeit des Rechnungshofes, die heute zum Ausdruck gekommen ist, bedanken. Ich möchte mich auch bedanken für die Debattenbeiträge zur Ärzteausbildung, weil die Ärzteausbildung zeigt, dass gerade auch für die Jüngeren die dementsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Diese Rahmenbedingungen sind zum Zeitpunkt der Prüfung nicht vorgelegen. Wir haben die Verpflichtung, auch bei den Finanzen, für Nachhaltigkeit Sorge zu tragen, damit der Rucksack, den wir jetzt schon unseren Kindern übergeben, nicht zu groß ist und dass wir ihnen die Möglichkeit geben, diesen Rucksack auch zu tragen. - Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Ich bedanke mich recht herzlich beim Herrn Rechnungshofpräsidenten für seine Ausführungen, auch für die gute Zusammenarbeit. Ich glaube, ich kann das im Namen aller hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen sagen. Ich darf Ihnen für die Zukunft alles persönlich Gute wünschen! (Allgemeiner Beifall.)

 

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