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Gemeinderat, 8. Sitzung vom 29.04.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 107

 

Daher wurde im April 2013 mit den zuständigen Fachdienststellen, dem Bundesdenkmalamt und externen Experten im Zuge eines kooperativen Planungsverfahrens ein städtebaulich gestalterisches Konzept für eine zukünftige Bebauung auf Teilen der gegenständlichen Liegenschaft ausgearbeitet. Ziel war es, die städtebauliche Struktur in einem zeitgenössischen Verständnis weiterzuentwickeln, in dem historische Gebäude und zeitgenössische Architektur nebeneinander existieren können. Konkret bedeutet dies, dass entlang der Grundstücksgrenzen Gebäude in die Tiefe des Baublocks führen, die einerseits die gesichtslosen Feuermauern abdecken und andererseits das historische Gebäude städtebaulich fassen.

 

In diesem Verfahren waren unter anderem VertreterInnen des Bundesdenkmalamtes, der Magistratsabteilungen 18, 19 und 21 sowie der Technischen Universität Wien eingebunden.

 

Im Sommer 2013 fand darauf aufbauend ein anonymes Gutachterverfahren mit fünf geladenen ArchitektInnen statt. Als Sieger ging dabei das Büro schneider+schumacher Architekten ZT GmbH hervor, die mit der Erweiterung des Städel Museums in Frankfurt bereits bewiesen haben, dass sie in der Lage sind, mit der notwendigen Sensibilität auf ein historisches Ensemble zu reagieren.

 

In einem weiteren Schritt präsentierte am 4. Dezember 2013 der Bauträger das Wettbewerbsergebnis der Öffentlichkeit. Zahlreiche Gespräche zwischen AnrainerInnen, Stadtplanung und Bauträger auf unterschiedlichen Ebenen führten in der Folge zu einigen Projektanpassungen. Parallel dazu fand eine laufende Abstimmung des Projektwerbers mit dem Bundesdenkmalamt statt.

 

Die stadtplanerische Zielsetzung für das Areal des Casinos Zögernitz liegt sowohl in der Vorsorge für Flächen für den erforderlichen Wohnraum unter Beachtung der Bevölkerungsentwicklung und der Ansprüche der Bevölkerung an ein zeitgemäßes Wohnen als auch in der Herbeiführung eines den zeitgemäßen Vorstellungen entsprechenden örtlichen Stadtbildes und in der Erhaltung des historischen Gebäudebestandes durch Ausweisung einer Schutzzone.

 

Auf jenem Liegenschaftsbereich, auf welchem sich laut derzeitiger Rechtslage bewilligte Stellplätze befinden, soll nun teilweise eine Tiefgarage ermöglicht werden, die den zukünftigen Bedarf an Pflichtstellplätzen, an Stellplätzen für Veranstaltungszwecke und für die AnrainerInnen dieses Stadtquartiers abdecken soll. Die Oberfläche soll als qualitativ hochwertiger Frei- und Grünraum ausgestaltet werden. Für den nordöstlichen Liegenschaftsteil und das historische Gartenareal im südwestlichen Liegenschaftsteil soll hingegen die Errichtung von unterirdischen Gebäuden oder Gebäudeteilen und Nebengebäuden untersagt werden, um hier eine Versiegelung hintanhalten zu können.

 

Um sicherzustellen, dass eine allfällige Bebauung auf die Notwendigkeit des Denkmalschutzes Bedacht nimmt, begann die öffentliche Auflage erst, nachdem das Bundesdenkmalamt einen entsprechenden Bescheid ausgestellt hatte, der auch im Akt liegt. Im Zuge der Sanierung sollen die Erweiterungsbauten von 1926 entfernt und das historische Gebäude in seinem ursprünglichen Zustand denkmalgerecht saniert werden.

 

Im Zuge der öffentlichen Auflage von 3. Dezember 2015 bis 14. Jänner 2016 konnten die BürgerInnen ihre Stellungnahmen abgeben und sich von 14. bis 16. Dezember 2015 vor Ort in einer Ausstellung über das Projekt im Detail informieren.

 

Die Bezirksvertretung nahm den Planentwurf mehrheitlich - mit den Stimmen von Teilen der ÖVP-Fraktion, der SPÖ und der GRÜNEN - zustimmend zur Kenntnis.

 

Sie sehen also, dass wir hier mit großer Bedachtsamkeit und fachlicher Expertise vorgegangen sind und die Rahmenbedingungen deutlich komplexer sind, als Sie sie in Ihrer Fragestellung darstellen. Wobei nicht unerwähnt bleiben soll, dass auch die Einnahmen aus der Entwicklung für die Sanierung des Casinos Zögernitz genutzt werden sollen.

 

Nun aber auch noch zu den Vorhaben gegen Spekulation und Mietwucher.

 

Dazu wäre eine umfassende Novellierung einer Reihe von Gesetzen notwendig. Einiges davon muss auf Bundesebene geregelt werden - Stichwort Mietrecht -, einiges können wir aber auch in Wien selbst machen.

 

Im Koalitionsabkommen haben wir uns unter anderem vorgenommen, die Bauordnung auch im Hinblick auf die Begrenzung von spekulativen Entwicklungen zu überarbeiten. Ein Vorschlag von mir dazu ist, dass Abbrüche außerhalb von Schutzzonen nicht wie bisher bewilligungsfrei, sondern anzeigepflichtig sein sollen und dass die Behörde die Möglichkeit haben soll, diese Abbrüche auch zu untersagen. Verbunden mit dem Entfall der wirtschaftlichen und technischen Abbruchreife, die von vielen Spekulanten als Hintertür für Abbruchgenehmigungen genutzt wird, könnte so ein wirkungsvolles Instrument gegen Spekulationen installiert werden.

 

Die andere Seite der Spekulationsbekämpfung ist aber auch das Schaffen von ausreichend Angebot im Bereich des Wohnungsneubaus. Gerade hier hat sich die aktuelle Regierung mit der Flächenbereitstellung und dem Bau von mindestens 10.000 Wohnungen pro Jahr viel vorgenommen, um ausreichend leistbaren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Und ich freue mich, wenn ich Sie und Ihre Fraktion als Mitstreiter und Mitstreiterinnen bei diesem Vorhaben begrüßen darf.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 1. Zusatzfrage stellt Frau GRin Dipl.-Ing. Olischar. - Bitte.

 

9.31.27

GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Vielen Dank für die Ausführungen.

 

Da, wie Sie schon angesprochen haben, dem Bezirk auch die Sanierung und die Erhaltung des Casinos und des alten Teiles besonders am Herzen liegen, wurde auch der Wunsch nach einem städtebaulichen Vertrag geäußert. Meine Frage wäre: Welche Bemühungen haben Sie angestellt, um dem Wunsch des Bezirks im Hinblick auf diesen städtebaulichen Vertrag nachzukommen, nachdem die grundbücherliche Eintragung nicht erfolgt ist?

 

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