Gemeinderat, 8. Sitzung vom 29.04.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 52 von 107
die von breitem öffentlichen Interesse sind und deren Diskussionen von einer der vertretenden Fraktionen im Petitionsausschuss verlangt werden, im Wiener Gemeinderat zu diskutieren und damit den Entscheidungsprozess transparent zu gestalten.“
Ich denke mir, dass das ein wichtiger Punkt wäre, um näher an den Bürger zu kommen. Wir als Politiker haben eine Bringschuld in diesem Fall, in anderen Fällen auch, aber besonders jetzt, wenn es um Bürgerbeteiligung geht, und ich glaube, dass wir uns wirklich im Ausschuss auch Gedanken darüber machen und auch Diskussionen führen sollten, wie sich der Petitionsausschuss noch weiter zu einem Bürgerinnen- und Bürgerausschuss entwickeln kann. - Danke. (Beifall bei der ÖVP und von GR Markus Ornig, MBA.)
Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Zu Wort gelangt Frau GRin Dr. Kickert.
GRin Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Berichterstatter - danke, dass Sie diese Aufgabe übernehmen!
Wir sprechen also über die im Jahre 2015 behandelten Petitionen. Die Vertreterin der NEOS, Kollegin Emmerling, hat ja schon ein wenig Statistik gebracht, wie viele Petitionen behandelt worden sind. Interessant ist jetzt im Verlauf der Möglichkeit, Petitionen einzubringen, zu sehen, wie es sich entwickelt hat. Wir haben jetzt mit dem Jahr 2015 das zweite volle Jahr, 2013 ein halbes Jahr Arbeit im Petitionsausschuss, und das, was wir schon feststellen können, ist, dass die Anzahl der eingebrachten Petitionen ein wenig abnimmt. Da kann man jetzt überlegen, welche Gründe es dafür gibt, Hypothesen anstellen. Ich gehe davon aus, dass eine realistischere Einschätzung dessen, was der Petitionsausschuss tatsächlich leisten kann, wahrscheinlich auch bei den PetitionswerberInnen, oder solchen, die sich für Petitionen interessieren, eintrifft.
Was natürlich in diesen Petitionsberichten hier an den Gemeinderat nicht vorkommt, sind die vielen eingebrachten Petitionen, die niemals in Behandlung genommen worden sind, also die die Schwelle von 500 Unterstützungen nicht erreichen. Da bleibt die Anzahl relativ gleich. Es sind jedes Jahr 20 bis 30 Petitionen, die nach Ablauf eines Jahres nicht genügend Unterstützungen bekommen und daher dann wieder von der Petitionsplattform genommen werden. Darunter sind auch einige durchaus interessante Ansätze, oft solche mit sehr kleinräumigen, lokalen Interessen dabei.
Wenn ich darüber nachdenken möchte, wie sich das Petitionsrecht vielleicht weiterentwickeln könnte, dann würde ich über diesen Punkt, nämlich möglicherweise über die Höhe der Schwelle diskutieren wollen. Da lade ich dann alle dazu ein. Die bisherige Vorgangsweise, über eine Änderung des Petitionsrechtes zu sprechen, nämlich gemeinsam über Ideen zu diskutieren, halte ich für die sinnvollere, als eigenständige Anträge zu bringen, denn gerade bei den Petitionen geht es in der Frage, wie man es denn gestaltet, darum, ins Gespräch zu kommen und zu schauen, wie viele Anliegen übernommen werden können.
Interessant ist auch die Verteilung der Thematiken der eingebrachten Petitionen. Es sind weiterhin - wie auch schon bisher - an vorderster Stelle die Thematik Bauvorhaben und Flächenwidmungen führend, die Verkehrsproblematik folgt dann gleich danach, ist auch etwas, was die Lebensumwelt am stärksten beeinflusst. Eine Petition betraf das Thema historische Bauten, in diesem Fall eine historische Anlage, nämlich das Arbeiterstrandbad.
Von den zwölf behandelten Petitionen wurden neun mit einer Empfehlung abgeschlossen. Also bei neun Petitionen wurden Teile oder ein Großteil der Anliegen übernommen und eben den verfahrensführenden Stellen als Empfehlungen weitergegeben. Etwas später in der heutigen Tagesordnung ist das Casino Zögernitz auch so ein Beispiel dafür, wie ein Anliegen während des Verfahrens vom Petitionsausschuss übernommen worden ist, die Empfehlungen in das Verfahren eingeleitet worden sind und die Empfehlungen, zumindest eine, die hat nämlich die Flächenwidmung betroffen, auch tatsächlich umgesetzt worden ist.
Bei den dreien, bei denen keine Empfehlung ausgesprochen worden ist, war der Grund derjenige, dass bei der einen Petition, nämlich Arbeiterstrandbad, bereits Fakten geschaffen worden sind, das heißt, eine Empfehlung nicht mehr auszusprechen war, und auch da die politische Abwägung zwischen Allgemeininteresse - jetzt öffentlicher Zugang dieser Liegewiese und der Alten Donau - jedenfalls höher zu bewerten war als der sehr verständliche private Zugang über diese Kabanen des Arbeiterstrandbades.
Dann möchte ich noch auf die Anträge eingehen, die den Petitionsausschuss betreffen. In Sachen Ziesel werde ich mich der thematischen Trennung wegen einfach noch einmal zu Wort melden.
Der eine Antrag der NEOS betrifft die Angabe der tatsächlichen Zahl der UnterstützerInnen beziehungsweise den Wunsch, die Anzahl der gültigen Unterstützungen im Petitionsbericht anzugeben. Diesem Antrag werde ich nicht zustimmen. Erstens, weil die Zahl der UnterstützerInnen angegeben ist. In den Erläuterungen zu jeder Petition wird angegeben, wie viele Unterstützungserklärungen abgegeben wurden, und beim Beilagenblatt für die Petitionen - Sie sollten das inzwischen kennen - wird dann auch angegeben, wie viele Unterstützungserklärungen geprüft werden mussten, um auf die notwendige Anzahl zu kommen. Das heißt, man hat eine ungefähre Prozentangabe darüber, wie hoch die Fehlerquote bei den Unterstützungen ist. (GRin Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Das kann man sich auch selber ausrechnen!) - Das kann man zum Beispiel selbst ausrechnen.
Der Grund, warum wir bei der Novellierung des Petitionsgesetzes einstimmig diese Vorgangsweise gewählt haben, liegt in einer Verwaltungsvereinfachung. Ich glaube nicht, dass es im Sinne der PetitionswerberInnen ist, wenn wir die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit beschäftigen, zum Beispiel 17.000 Unterschriften zu prüfen. Das würde einfach die Arbeitsmöglichkeiten dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf
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