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Gemeinderat, 12. Sitzung vom 29.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 98

 

Aber, und damit komme ich eigentlich hier zum Punkt, auf den zweiten Blick muss man auch sagen, dass das Instrument aus unserer Sicht auch eine große Chance bietet für zukunftsfähige und innovative Mobilitätslösungen, die einer Metropole wie Wien auch gerecht werden; allerdings, das möchte ich hinzufügen, so lange es eben nicht für parteipolitische Zwecke missbraucht wird und so lange hier auch nicht versucht, befreundete Gutachter, Unternehmen zu beschäftigen, wie es durchaus vorkommen kann oder vielleicht auch schon vorgekommen ist. Das sind aber Mutmaßungen, und Mutmaßungen sind für uns kein Grund, ein sinnvolles Instrument zu verhindern, das in Wahrheit zu mehr Bürokratieabbau führt und zur Stärkung innovativer Ideen, innovativer Kleinunternehmen führen kann.

 

Ich kenne die Argumente von ÖVP und FPÖ. Ja, wir teilen sie zum großen Teil, überhaupt keine Frage; Aber was uns trotzdem unterscheidet, ist hier der Blick in die Zukunft und die Tatsache, dass wir eine Vision für diese Stadt haben und keiner Ideologie verhaftet sind, was die Verkehrspolitik betrifft, wo Sie irgendwo in den 1970er Jahren stecken geblieben sind. (Beifall bei den NEOS.) Das ist auch der Grund des Anstoßes, dass nämlich, wenn wir über Verkehr sprechen, immer gewaltige Meinungen aufeinanderprallen, aber wir nie faktenbasiert und in die Zukunft gerichtet darüber diskutieren.

 

Also es geht im Kern um mehr Innovation im Verkehrsbereich, nämlich für eine Stadt der Zukunft. Genau das ist eigentlich unser Beweggrund. Wien soll, wie es uns andere europäische Städte mittlerweile vorhupfen, Spielwiese sein für neue Ideen im Verkehrsbereich, in der Stadtplanung, in der Stadtentwicklung. Wien soll mehr innovative, technologische Lösungen forcieren: Information, Routing, Ticketing für das gesamte Verkehrssystem, Smart Parking, innovatives Mobilitätsmanagement, Pilotprojekte und vieles mehr. Das sind Punkte aus unserem Programm, sage ich nur nebenbei, und genau darum ist es uns so wichtig.

 

Jetzt möchte ich aber auf die Thematik näher eingehen, was die konkreten Aufgaben dieses Mobilitätsfonds betreffend sind. Da gibt es ein kleines Unternehmen, es hat vor zwei Wochen den Mobilitätspreis 2016 gewonnen. Das ist die Firma MO.Point, ein privates, gewinnorientiertes Unternehmen, eine Gruppe junger Menschen, ein Start-up, mit einer innovativen und großartigen Idee im Mobilitätsbereich.

 

Sie gehen voran in die Richtung Mobilitätsdienstleistung. Je nachdem, was ich gerade brauche, wird mir mein gewünschtes Verkehrsmittel, sei es ein Fahrzeug, ein E-Fahrzeug, ein Lastenrad, ein Fahrrad, was auch immer, rund um die Uhr zur Verfügung gestellt. Und das ist eine Entwicklung, die mittlerweile ein Trend in europäischen Städten ist und die, glaube ich, sehr rasch voranschreiten wird, wobei wir nicht den Fehler begehen dürfen, diese Entwicklung zu verschlafen.

 

Das Unternehmen MO.Point macht genau das. Sie bieten Bauträgern - in diesem Fall - ein Mobilitätssorglospaket an, um quasi zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern eine große Auswahl zur Verfügung zu stellen, nämlich, wie gesagt, rund um Uhr vor die Haustüre. Ich glaube, das ist eben der Schritt in die Zukunft und ein zukunftsweisender Komfort. Gerade Wohnhausanlagen oder auch große Stadtgebiete mit zahlreichen verschiedenen Bauträgern sind besonders ideale Standorte für solche multimodalen Sharing-Projekte. Genau darum geht es.

 

Nur, wenn wir uns das bisher anschauen, und ich habe vom Bürokratieabbau gesprochen, dann war es zwar auch bisher möglich, so ein Projekt umzusetzen, allerdings mussten dafür unzählige Klinken in der Stadt geputzt werden. Und war nur einer dagegen, sei es der Bürgermeister selbst oder der Betriebsrat der Wiener Linien - das ist jetzt nur beispielhaft, ja, aber Sie wissen, glaube ich, was ich meine -, dann ging hier jahrelang nichts weiter oder solche Projekte oder Kleinunternehmen werden abgedreht. Und wenn der Mobilitätsfonds jetzt dazu beiträgt, dass wir genau solche Projekte unbürokratisch unterstützen können, dann ist das gut. Und genau das werden wir auch beobachten. (Beifall bei den NEOS und von GR Mag. Christoph Chorherr. - GR Mag. Manfred Juraczka: Es wächst zusammen, was zusammengehört!)

 

Zur Finanzierung ist zu sagen, und hier möchte ich auch Richtung FPÖ und ÖVP eigentlich sagen, dass wenn wir diese 1 Million EUR, die ja jetzt nicht Steuergeld sein soll, sondern von den Bauentwicklern gespeist wird, umrechnen in Stellplätze im Rahmen eines Stellplatzregulativs - und hieraus wird der Fonds ja vermutlich zum großen Teil gespeist werden -, dann entspricht 1 Million EUR ungefähr 60 Tiefgaragenplätzen. Und wenn ich das jetzt gegenüberstelle und sage, ich nehme eine Firma wie die Firma MO.Point, die für 1 Million EUR rund 750 Haushalte mit individueller Mobilität versorgen kann, und das rund um die Uhr, und auf der andere Seite habe ich um den gleichen Preis 60 Tiefgaragenplätze, dann frage ich mich schon: Was ist sinnvoller?

 

1 Million EUR ist in dem Fall auch ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man sich Mobilitätsprojekte in der Stadt anschaut. Und wenn ich mir die nächsten 10 Jahre anschaue, wenn wir nämlich sagen, 1 Million EUR im Mobilitätsfonds, das sind in 10 Jahren 10 Millionen EUR, dann haben wir alleine in der Donaustadt geplante Autobahnprojekte mit einem Gesamtwert von 2.500 Millionen EUR, und zwar zu 100 Prozent aus Steuergeld. (Beifall bei den NEOS.) Bei dieser Steuergeldverschwendung, wie Sie sie hier alle fordern und genauso die SPÖ, machen wir eben sicher nicht mit, denn wir wollen eben genau diesen mitteleffizienten Einsatz mit möglichst hohem Nutzen für alle.

 

Aber jetzt zu den Kontrollrechten, die hier ja ein sehr großer Stein des Anstoßes sind. Ja, da gibt es ein Riesenproblem. Der Bürgermeister hat es selbst schon einmal erwähnt. Es gibt den sogenannten Webfehler hier, dass der Gemeinderat bezüglich dieses Fonds keinerlei Kontrollrechte hat. Wir sind der Meinung, es gehört definitiv abgestellt. Für die Mitglieder des Nationalrates gibt es nämlich so etwas. Da sieht die Bundesverfassung ein Fragerecht vor hinsichtlich der Körperschaften, wo der Bund zumindest zu 50 Prozent beteiligt ist oder die vom Bund beherrscht werden. Eine ähnliche

 

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