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Gemeinderat, 20. Sitzung vom 02.03.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 105

 

die Handtasche tragen zu helfen oder das Geldbörserl, und, und, und.

 

Es ist also eine Mischung von Menschen, die für diejenigen, die den Platz frequentieren, das sind 200.000 bis 250.000 Menschen täglich, eine Belästigung, Bedrohung, ja, wie auch immer, darstellen. Sie haben Angst, und man muss sich ganz einfach wirklich mit dem so auseinandersetzen, wie es sich darstellt. Jetzt zu sagen, Verbote sind das Falsche, das ist nicht in Ordnung, weil es sind Sozialarbeiter genauso das Falsche, denn die sind ja schon im Einsatz. Die Situation hat sich ja nicht auf Grund der Sozialarbeitertätigkeit verbessert, dass sie dort jetzt medizinisch versorgt werden, dass sie dort mit Essen versorgt werden, sondern es hat sich verbessert, weil die polizeiliche Präsenz permanent dort ist. Sobald die Polizei weggehen würde, würde sich das wieder so entwickeln, wie es zu Beginn, als man auf diese Leute reagiert hat, gewesen ist.

 

Somit muss man sagen, dass man eine Maßnahme für den Bereich treffen muss, damit sie nicht mehr zurückkommen können. Ich gebe schon gerne zu, es ist nicht das Allheilmittel, aber das Alkoholverbot ist zumindest etwas, womit man einmal einen Anfang setzen kann. Wenn ich mir diese Stellungnahmen zur Petition anschaue, da gibt es die Stellungnahmen der Stadt Wien, von der damaligen Gesundheitsstadträtin, aber auch vom Kulturstadtrat.

 

Die Gesundheitsstadträtin hat geschrieben: „Tatsächlich kann übermäßiger Alkoholkonsum bei grundsätzlich tendenziell gewaltbereiten Personen die Hemmschwelle zur Ausübung von Gewalt senken.“ Sie sagt also mehr oder weniger, dass es gut ist, dass sie dort trinken, dann sind sie nämlich nicht gewaltbereit. Das könnte man so herauslesen. Dann ist man gegen ein Alkoholverbot, weil es eine außergewöhnlich hohe Polizeipräsenz nach sich ziehen würde, und das will man auch nicht. Umgekehrt steht dann drinnen: Alkoholkonsum zu verbieten, ist keine Lösung.

 

Der Kulturstadtrat hat geschickt, dass es ausreichend Rechtsvorschriften gibt, die sich damit beschäftigen, dass es für das Verhalten derjenigen, die sich dort aufhalten und stören, belästigen, bedrohen, Verunsicherung schaffen, eine ausreichende Gesetzeslage gibt. Da kommt er vom Strafrecht über das Sicherheitspolizeigesetz über das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz. Die werden da taxativ aufgezählt, was da alles schlagend werden konnte. Ja, die gesetzlichen Bestimmungen gibt es, aber sie greifen nicht. Sie greifen deswegen nicht, weil speziell im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz im Abs. 3, der sich mit Abwehr von Belästigungen und Sicherung des Gemeingebrauches beschäftigt, eben explizit drinnensteht, dass eben Alkoholisierte, die die Bevölkerung stören, weggewiesen werden können, angezeigt werden können und Ähnliches. Es steht da explizit in dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz drinnen.

 

Aber diese Gesetzesvorschrift ist jetzt auf Einzelpersonen ausgerichtet, aber nicht auf Gruppen, die sich dort, ich weiß nicht, von 30 bis zu 100 Leuten versammeln, dass ich da dann versuche ... (GR Gerhard Kubik: Wo sind 100 Leute dort? Nie! Bleiben Sie bei den Fakten!) Ich bleibe bei den Fakten, von der Polizei. Nicht darüber jetzt reden, jetzt vorbeigehen und präsentieren, wie schön es ausschaut. Die Polizei musste dort regelnd eingreifen. Es wurden die Bodenmarkierungen, diese Leitlinien ja geschaffen, weil so viele Menschen dort waren, dass der Verkehrsfluss ins ÖBB-Gebäude, zum Billa nicht gewährleistet war, und weil es Sprachschwierigkeiten gegeben hat, und weil manche Leute so beeinträchtigt waren ... (Zwischenrufe von GR Gerhard Kubik und GRin Birgit Hebein.) - Nicht rausschreien! Ich weiß es. (Beifall bei der FPÖ.) Weil man mit manchen aus sprachlichen Barrieren dort nicht kommunizieren konnte, hat man eben gesagt: Die Linie gilt. Da kannst du stehen und da nicht. Weil so viele dort waren, hat man das mit Bodenmarkierungen, mit blauen Leitlinien versucht zu regeln. Jetzt sagen Sie nicht, die waren nie dort. (Neuerlicher Zwischenruf von GR Gerhard Kubik.) Ja, ist so! Das sind die Fakten. (GR Gerhard Kubik: 100 Leute sind keine Fakten! Das ist ein Märchen!) - Das ist Realität, aber es ist egal. Für Sie ist es ein Märchen.

 

Die Menschen, die dort aufhältig sind, genau im Bereich zwischen dem U1-Aufgang und dem Eingang zur ÖBB, dem überdachten Bereich, okay, dort stehen 30 bis 40 Leute. Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal dort waren, als noch nicht so viel Polizeipräsenz war. Nicht mit jetzt vergleichen, bitte nicht mit jetzt vergleichen, sondern mit der Zeit, als noch keine Polizei dort war. Da war eine große Ansammlung dieser Menschen. (GR Gerhard Kubik: Das heißt, es ist da besser?) - Nein, nein, wir wollen eine Lösung finden. Wenn ich jetzt behauptet, es ist jetzt nicht so arg, nur, es ist auch die Polizei ständig vor Ort, es ist der Überwachungsbus mit der Kamera ständig vor Ort. (GR Gerhard Kubik: Damit ich es nicht falsch verstehe!) Irgendwann sollte man die abziehen können. Dann sollten Maßnahmen greifen, damit sich die Szene dort alleine wieder befriedet, und dass die Leute dort keine Angst haben müssen, wenn sie zur U-Bahn, zur Schnellbahn, zur ÖBB gehen oder in den Prater marschieren. Ist ja keine Sache. Nur, wenn ich heute nur mehr, wenn Polizei vor Ort anwesend ist, garantieren kann, dass man den Praterstern sicher überqueren kann, dann ist das ganz einfach keine Lösung, denn da nimmt sich Wien relativ einfach aus der Verantwortung und sagt, die Landespolizeidirektion schickt die Leute, und die sollen das erledigen. Das ist falsch.

 

Wie gesagt, diese Verwaltungsstrafen nach dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz sind auf Einzelerscheinungen ausgerichtet. Dort geht es auch darum, wenn irgendjemand zum jedmayer hingeht und Leute stört, dann kann der weggewiesen werden. Da geht es um Einzelpersonen, für die ist es geschaffen worden, aber nicht, wo so ein Massenauflauf von Menschen daherkommt, die dasselbe Verhalten setzen. Da ist die Polizei tatsächlich überfordert.

 

Wenn man jetzt zu den Stellungnahmen der Wiener Linien sagt, die begrüßen ein Alkoholverbot. Die ÖBB sagt in ihrer Stellungnahme: Wir haben sowieso intern eine Hausordnung, und unser privater Sicherheitsdienst schaut, dass nicht übermäßiger Alkoholkonsum erfolgt. Würde übermäßiger Alkoholkonsum, den ja wir auch

 

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