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Gemeinderat, 24. Sitzung vom 01.06.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 96

 

Eigentlich wollte ich auf meine ursprüngliche Frage beziehungsweise Ihre Antwort darauf zurückkommen. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, dass Sie sagen, es wäre nicht richtig klar gewesen, was Herr Bundesminister Drozda da gemeint hat - im Zusammenhang damit, dass Sie quasi den Vertrag, den er mit der UNO, mit der UNESCO hat, brechen und worüber er sich aufgeregt hat. Das ist sehr deutlich und sehr verständlich, was er da geschrieben hat:

 

„Seitens des Bundeskanzleramtes wurde die Stadt Wien wiederholt darauf hingewiesen, dass mit einer Streichung von der Liste des Weltkulturerbes spätestens nach Baubeginn zu rechnen ist. Daher ist es eine Forderung als Bundesminister, die zwischen dem Bund und den Ländern geteilte Verantwortung für die österreichischen Welterbe-Stätten beim Bund zu zentralisieren.“

 

Das heißt, es ist vollkommen klar, was Bundesminister Drozda damit meint: Wien hält einen Vertrag, den die Republik mit der UNO hat, nicht ein, und das hält er zu Recht für ein Unding. Dass das in der verfassungsrechtlichen Konstellation etwas kompliziert ist, ist unbestritten, aber die Sache ist an und für sich klar, und offensichtlich geht es nicht anders, solange Rot-Grün hier regiert. (Rufe bei den GRÜNEN: Die Frage, bitte! - GR Ernst Woller: Was ist die Frage? Das ist eigentlich eine Fragestunde!)

 

Ich möchte jetzt aber die Gelegenheit nutzen, weil wir ja über Verträge Österreichs mit der UNO diskutieren, darauf hinzuweisen (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: … für die Debatte! Jetzt ist Fragestunde!): Da gibt es in den letzten Tagen einen recht ähnlichen Fall, nämlich die Streitereien ...

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl (unterbrechend): Herr Gemeinderat! Die zwei Minuten, die Sie längstens haben, sind vorbei. Ich bitte Sie, Ihre Frage zu stellen.

 

GR Georg Fürnkranz (fortsetzend): Es gibt einen anderen Vertrag zwischen Österreich und der UNO, das ist der Vertrag von Paris (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Frage!), und da wird gerade heftig darüber diskutiert, ob die Staatszielbestimmung im Zusammenhang mit dem CO2-Ziel vereinbar ist.

 

Meine Frage: Worin besteht der Unterschied zwischen einem Vertrag mit der UNESCO und diesem Abkommen von Paris, dessen Einhaltung Sie so massiv fordern?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

VBgm.in Mag. Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Abgesehen davon, dass ich diesbezüglich einen Tipp hätte, nämlich dass Sie den Herrn Minister selbst fragen, was er damit meinte - Sie können ihn im Übrigen auch fragen, wie er inhaltlich zum Projekt steht, da kann es nämlich sein, dass Sie Überraschungen erleben -, kann ich an dieser Stelle ein Mal mehr wiederholen: Entweder steht man zum Föderalismusprinzip oder auch nicht. In einem zentralistisch organisierten Staat hätte der Herr Minister Möglichkeiten, in diesem Bereich direkt durchzugreifen. Dass er sich diese wünscht, kann ich übrigens sehr gut verstehen. Ich würde mir auch wünschen, bei den Wiener Gemeindebezirken im Zusammenhang mit der Verkehrspolitik durchgreifen zu können, aber das spielt es nicht. Und so ähnlich ist es auch da.

 

Also ein Mal mehr: Ich habe Verständnis dafür, dass er sich das wünscht. Ich gehe davon aus, dass Sie jedenfalls nicht wollen, dass Fragen der Raumordnung und des Bauwesens an den Bund delegiert werden. Wenn doch, können wir das an anderer Stelle diskutieren.

 

So, wie Österreich organisiert ist - und ich stehe dazu, dass das Ländersache sein soll -, ist der Wunsch, den er hat, nachvollziehbar, insbesondere dann, wenn er ständig mit Fragen zu Themen und zu Angelegenheiten, die er nicht direkt beeinflussen kann, konfrontiert wird. Und es ist nur nachvollziehbar, dass er darauf hinweist, dass hier sozusagen etwas auseinanderklafft.

 

Jetzt konkret zu Ihrer Frage im Zusammenhang mit dem Klimaabkommen und dem UNESCO-Abkommen, was da der Unterschied sei. Darauf kann ich Ihnen einfach antworten: schlicht und ergreifend keiner. Es gibt Verträge, und dann gibt es die Art und Weise, wie diese einzuhalten sind. Und die Art und Weise, wie diese einzuhalten sind, ist natürlich Interpretationssache. (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der FPÖ.) - Natürlich! Natürlich, Kolleginnen und Kollegen: Es ist Interpretationssache!

 

Und so Ihnen bis jetzt nicht aufgefallen sein sollte, dass die Stadt Wien hier grundsätzlich eine andere Auffassung hat, wie dieser Vertrag einzuhalten ist, als ICOMOS, und so Ihnen nicht aufgefallen sein sollte, dass selbstverständlich die Art und Weise, wie ICOMOS diese Verträge interpretiert, eine Interpretation ist, genauso wie die Art und Weise, wie die Stadt Wien diese Verträge interpretiert, selbstverständlich eine Interpretation ist, tut es mir leid, aber das sind sozusagen wirklich grundlegende intellektuelle Prozesse, die wir uns alle gönnen sollten. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 1. Anfrage ist damit beantwortet.

 

9.26.17†Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP - 01872-2017/0001 - KSP/GM) wurde von Frau GRin Katharina Schinner gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. Sie betrifft die Neuausschreibung der Gebietsbetreuung. (Die GB* als lokale Service- und Beratungseinrichtung besteht mittlerweile seit über 40 Jahren. Ab 2018 wird die GB* neu ausgeschrieben. Inwieweit wird bei der Neuausschreibung auf die baulichen, sozialen und demografischen Entwicklungen in Wien und damit einhergehend den Herausforderungen einer wachsenden Stadt eingegangen?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hoher Gemeinderat! Werte GRin Schinner!

 

Wenn wir uns mit der Neuausschreibung der Gebietsbetreuung beschäftigen, muss ich ein bisschen auch in die Geschichte unserer Stadt zurückblenden und auf den Grund hinweisen, warum am Beginn der 1970er Jahre Gebietsbetreuungen entstanden sind.

 

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