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Gemeinderat, 25. Sitzung vom 27.06.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 78

 

und dazu bedienen wir uns auch der Infrastrukturkommission. So etwas gibt es in anderen Städten in dieser Form nicht, und ich teile die Einschätzung, dass man da das eine oder andere noch verbessern und ausweiten kann. Prinzipiell gehen wir aber davon aus, nicht nur Wohnungen auf der grünen Wiese herzustellen, sondern auch eine sozialpolitische und verkehrstechnische Infrastruktur mitzuliefern, denn das ist in der Tat etwas ganz Wichtiges.

 

Die Forderung, dass wir mehr Baurechte vergeben sollen, ist angekommen. Ich möchte erwähnen, dass wir jetzt schon einen großen Teil auch im Baurecht vergeben, möchte aber gleich mit anschließen, dass wir auch in Zukunft sehr wohl natürlich auch Grundstücksverkäufe durchführen müssen, um mit diesen Einnahmen wiederum zusätzliche Grundstücksankäufe tätigen zu können. Manche jener, die sich in der Diskussion auch zu Wort gemeldet haben, sind ja auch Mitglied des Beirates des Wohnfonds Wien. Dort haben wir einen geschlossenen Finanzkreislauf. Die Stadt Wien muss hier kein zusätzliches Geld zuschießen. Wir haben dort 2,8 Millionen Quadratmeter Grundstücke im Portfolio, die wir schrittweise auch dem geförderten Wohnbau zur Verfügung stellen. Wir kaufen aber mit den Einnahmen auch wieder neue Grundstücke an und tragen damit dazu bei, dass wir dem geförderten Wohnbau auch neue Grundstücke zur Verfügung stellen können, ohne dass die Stadt Wien zusätzliche Kosten haben muss. - Das halte ich prinzipiell für ein sinnvolles Vorgehen.

 

Nun auch zu dem von Herrn GR Berger vorgetragenen Vorwurf und den Zitaten aus dem Rechnungshof: Ich möchte zwei Punkte aus dem Rechnungshofbericht unterscheiden. Gewisse Argumente erachte ich als administrative Vorschläge. Ja, das ist richtig: Wir wollen in Zukunft die Differenz zwischen dem Verkaufswert und dem Verkehrswert ausweisen, das ist eine Forderung des Rechnungshofes, der wir auch nachkommen.

 

Es gibt aber auch Themen, die ich aus politischen Gründen anders einschätze, etwa dass wir auch in Zukunft bei den Grundstücksverkäufen nicht nur gewinnorientiert vorgehen, sondern dass wir mit den Grundstücksverkäufen gerade auch im geförderten Wohnbau sicherstellen wollen, dass sich in Zukunft in Wien die Menschen Wohnungen leisten können, auch wenn sie durchschnittliche oder vielleicht sogar unter dem Durchschnitt liegende Einkommen haben. Das ist sinnvoll für die soziale Durchmischung und - wie ich vorhin erwähnt habe - auch wichtig für den Wirtschaftsstandort. Deshalb werde ich mit Sicherheit Grundstückverkäufe nicht nur nach gewinnorientierten Zielsetzungen, sondern auch aus sozialpolitischen Überlegungen vornehmen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

In diesem Punkt unterscheide ich mich wahrscheinlich nicht nur von der Einschätzung des Rechnungshofes, sondern auch von manchen Oppositionspolitikern, die sich genötigt gesehen haben, mich bei der Staatsanwaltschaft beziehungsweise bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft anzuzeigen. - Das nehme ich gelassen zur Kenntnis. In einem Fall ist das von der Staatsanwaltschaft auch schon zurückgelegt worden, und ich bin sicher, dass wir auch im anderen Fall mit unserer Vorgangsweise recht bekommen.

 

Ich glaube, es ganz gut, wenn die Menschen in Wien auch sehen, wer sich für leistbaren Wohnraum einsetzt und wer möchte, dass vielleicht ausländische Investoren mehr Profit schlagen. - Ich stehe diesbezüglich also auf der Seite der Mieterinnen und Mieter, nur dass das auch klar ist hier in diesem Haus, und daher nehme ich durchaus auch in Kauf, dass ich vor die Staatsanwaltschaft treten muss. Mich wird da kein Mittel beugen! Ich werde auch in Zukunft auf der Seite der Mieterinnen und Mieter stehen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Wir haben jetzt schon eine klare Regelung, wie wir mit Grundstücksverkäufen umgehen. Prinzipiell versteigern wir Grundstücke, und zwar insbesondere dann, wenn sie bedingungsfrei sind. Das ist eine Vorgabe der Europäischen Union. Wenn wir Bedingungen an einen Grundstücksverkauf knüpfen, dann in den Fällen, dass wir als Stadt gute Überlegungen haben. Dann setzen wir einen externen Gutachter ein. Welche Überlegungen können das sein? - Wir haben das beispielsweise bei einem Projekt ganz konkret formuliert: Wir tun das zum Beispiel, wenn wir wollen, dass an einem Grundstück eine Durchwegung gegeben ist, dass die Anrainerinnen und Anrainer das Grundstück auch betreten und durch dieses gehen können, oder dass beispielsweise ein Kindergarten beziehungsweise eine Musikschule errichtet werden, oder wenn es andere soziale Überlegungen gibt. Nur dann setzen wir auch externe Gutachter ein. Ansonsten versteigern wir die Grundstücke, und in Summe gesehen möchte ich auch in Zukunft gewährleisten, dass gemeinnützige Bauträger hier den geförderten Wohnbau realisieren können.

 

Ich möchte, weil das in der Diskussion auch angesprochen wurde, noch etwas zu den Baurechtszinsen sagen: Mir wurde vorgeworfen, dass wir diese Baurechtszinse, die entweder mit Einzelpersonen oder auch mit den dortigen Siedlungsgenossenschaften verrechnet werden, zu gering veranschlagt haben. - Ich habe da vielleicht ein etwas zu langes Gedächtnis, denn ich kann mich noch erinnern, wie das vor zwei beziehungsweise drei Jahren war. Als wir als Stadt Wien die Verlängerung von Baurechtsverträgen diskutiert haben, weil die Baurechte nach 60 beziehungsweise 80 Jahren ausgelaufen sind. Daher haben wir neue Baurechte mit der Festlegung neuer Baurechtszinse abgeschlossen.

 

Und ich kann mich noch gut erinnern, wie manche Oppositionspolitiker damals die Betroffenen besucht und gesagt haben, wie unsozial die Stadt Wien vorgeht, weil wir, wie ich meine, schrittweise und marginale Erhöhungen vorgenommen haben. Im Hinblick darauf finde ich es spannend, wenn dieselben Mandatarinnen und Mandatare mir dann nach Vorliegen des Rechnungshofberichts vorwerfen, wir hätten zu gering veranschlagt!

 

Ich bin prinzipiell für vieles zu haben, wie manche von Ihnen und von euch wissen werden, aber ich meine, in der Diskussion und in der entsprechenden Darstellung muss man eine gewisse innere Logik haben! Wir können uns darauf verständigen, dass wir die Erhöhungen mit sozialen Überlegungen vornehmen, aber dann darf man

 

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