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Gemeinderat, 27. Sitzung vom 28.09.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 102

 

meinde Wien wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den darf ich um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Das wird von ÖVP, NEOS und FPÖ gegen SPÖ und Grüne unterstützt und hat damit nicht die ausreichende Mehrheit.

 

Ich komme zur Abstimmung des Beschlussantrags der ÖVP betreffend Aufhebung des Wiener Valorisierungsgesetzes. Wir hierfür die Zustimmung gibt, den darf ich um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Das wird von ÖVP, NEOS und FPÖ gegen SPÖ und Grüne unterstützt und hat damit nicht die ausreichende Mehrheit.

 

Schließlich komme ich zum Beschlussantrag von SPÖ und Grünen betreffend Mobilpass der Stadt Wien. Auch diesfalls wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den darf ich um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Ich sehe hier die Einstimmigkeit.

 

13.19.51Es gelangt nunmehr die Postnummer 37 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft den Abschluss des Vertrages für Infrastrukturmaßnahmen und sonstige Maßnahmen in Zusammenhang mit den Bauvorhaben Grellgasse 3. Ich bitte die Frau Berichterstatterin, Frau GR Karner-Kremser, die Verhandlung einzuleiten.

 

13.20.12

Berichterstatterin GRin Waltraud Karner-Kremser, MAS: Vielen Dank. - Ich ersuche um Zustimmung.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke schön. Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr GR Mag. Dr. Wansch, und ich erteile es Ihm.

 

13.20.23

GR Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen!

 

Ich muss an dieser Stelle wieder darauf hinweisen, dass die SPÖ und die Grünen aus unerfindlichen Gründen die Übertragung der Gemeinderatssitzungen im Fernsehen, aber auch die Speicherung und Zurverfügungstellung des Livestreams dieser Sitzung ablehnen. - Ich lade Sie daher ein, den Livestream dieser Sitzung auf unserer Homepage „www.fpoe-wien.at“ zu jeder Ihnen genehmen Zeit anzusehen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Worum geht es bei diesem Geschäftsstück? Es geht wieder einmal um einen sogenannten städtebaulichen Vertrag. Der städtebauliche Vertrag - eine relativ unverfängliche Bezeichnung - ist ein Werkzeug, das sich die rot-grüne Stadtregierung im Jahr 2014 durch eine Novelle der Bauordnung geschaffen hat. Dieses Instrument ermöglicht den Immobilienentwicklern, den Immobilieninvestoren, aber auch dem einen oder anderen Immobilienspekulanten die Gewinnmaximierung durch Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes, um auf diesem Weg Monsterbauten zu ermöglichen. Auf Grund von Umwidmungen wird dann dieser Immobiliengewinn gemacht, und als Gegenleistung für diese Immobiliengewinne wird dann sozusagen als kleiner Lendenschurz beziehungsweise kleines Feigenblatt in diesen Verträgen die Erbringung einer gewissen Leistung festgehalten.

 

Jetzt frage ich Sie: Wofür und an wen wird geleistet? - Wir kennen die Leistungen: Es sind dies zum Beispiel Unterstützungen beim Schulbau, beim Kindergartenbau, beim Bau von Spielplätzen, und so weiter. Ich frage Sie aber weiterhin: Wie war das vor 2014, bevor dieses Feigenblatt geschaffen wurde? Wer hat das bezahlt? Wer hat für die Schulen, für die Straßen und für die Kindergärten bezahlt? - Der Steuerzahler! Die Wienerinnen und Wiener haben ihre Steuern dafür bezahlt, dass die Stadt Wien ihre öffentlichen Aufgaben wahrnimmt und aus den Steuererträgen diese öffentlichen Aufgaben finanziert.

 

Daher ist es verblüffend, wenn dann auf einmal ein Wunderwerkzeug geschaffen wird, das angeblich so günstig für die Wienerinnen und Wiener ist und in deren Interesse liegt! Wenn man das weiterdenkt und sagt, dass seit 2014 auf einmal die Immobilieninvestoren für diese öffentlichen Leistungen zahlen, die bisher die Stadt Wien bezahlt hat, dann müssten ja die Steuern, Abgaben und Gebühren gesunken sein. Man kann aber jede Wienerin und jeden Wiener fragen: Das ist natürlich nicht der Fall, weil das Ganze nicht der Sinn dieser Aktion ist, sondern das nur ein Lendenschurz ist, um in Zusammenarbeit mit Immobilieninvestoren diesen ihre Gewinne zu ermöglichen.

 

Wenn man jetzt ein bisschen mit den Leuten spricht, die dieses Instrument auch nicht verstehen, dann fällt sehr häufig der Begriff „legalisierte Korruption“. Ich weiß, dass das Wort Korruption natürlich gewisse Assoziationen hervorruft. Die Bezeichnung „legalisierte Korruption“ ist aber zutreffend. (Beifall von GR Georg Fürnkranz. - GR Prof. Harry Kopietz: Auch von der eigenen Fraktion applaudiert nur einer!)

 

Diese Bezeichnung ist deshalb zutreffend, weil unter anderem bei der Definition von Korruption auch die Begriffe Vorteilszuwendung beziehungsweise Vorteilsannahme ohne rechtliche Grundlage zu finden sind. - Diese rechtliche Grundlage, meine Damen und Herren, existiert hier eigentlich nicht. Diese Grundlage wird erst durch die Umwidmung geschaffen. Deshalb ist das, wie es im Volksmund bezeichnet wird, auch diesfalls, wie so oft, richtig!

 

Schauen wir uns das konkret an! Wie schaut dieser konkrete Fall aus? - Es geht da um die Schaffung eines Parks. Die Stadt Wien hat ein Grundstück, auf diesem Grundstück wird ein Park errichtet, und das bezahlen die Immobilienentwickler. Ein Stück Straße wird auch noch von den Immobilienentwicklern finanziert. Und es findet sich eine ganz interessante Verpflichtung in diesem städtebaulichen Vertrag. - Ich zitiere wörtlich: „Die Kooperationspartner verpflichten sich, mindestens 65 Prozent der durch die Planungsakte der Stadt Wien erzielbaren Wohnnutzfläche als leistbaren Wohnraum zu errichten und zur Verfügung zu stellen.“

 

Das ist ja wunderbar formuliert, das ist herrlich! Dann schauen wir uns einmal an: Wer sind die Kooperationspartner? - Als Kooperationspartner in diesem Vertrag findet sich eine Gesellschaft, nämlich die GLG3 Immobilienbesitz GmbH. - Soll sein! - Der zweite Kooperationspartner ist die Schwarzatal Gemeinnützige Wohnungs- & Siedlungsanlagen-GmbH.

 

Und dann wird es schon interessant: Im Namen des zweiten Kooperationspartners wird Gemeinnützigkeit

 

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