Gemeinderat, 30. Sitzung vom 22.11.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 89
dass bei der Einreichung eines Antrages die Eignung des Betreibers überprüft wird, überprüft werden muss. Dazu - das ist ja auch hier im Haus schon sehr oft diskutiert worden und auch in vielen, vielen Anfragebeantwortungen beantwortet worden - gibt es bei jedem einzelnen Kindergartenbetreiber eine Anfrage bei der Landespolizeidirektion, Landesamt für Verfassungsschutz, über allfällige Vormerkungen der Betreiber und zwecks Mitteilung über Bedenken. Übrigens: Seitens des Verfassungsschutzes wurden bisher in keinem einzigen Fall Bedenken auf Grund des Vorliegens eines radikal-islamischen Umfeldes festgestellt. Aber, und das ist wichtig, ob jetzt ein radikal-islamischer Hintergrund oder so vorliegt, das unterliegt ausschließlich der Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz, und diese kann damit die Grundlage für eine Entscheidung der MA 11 über eine Erteilung der Bewilligung sein - natürlich verbunden mit allen anderen Rahmenbedingungen, die wir im Kindergartengesetz beziehungsweise in der Tagesbetreuungsverordnung festlegen. In diesem Sinn muss ich auch noch hinzufügen: Wenn die AntragstellerIn in diesem Verwaltungsverfahren alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, dann hat sie auch einen Rechtsanspruch auf Erteilung.
Nun aber zu genau diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es freut mich, dass ich heute gleich zwei Mal die Gelegenheit habe, dazu zu reden, und zwar deswegen: Diese werden morgen mit der Novelle des Kindergartengesetzes, der Wiener Kindergartenverordnung, des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes und der Wiener Tagesbetreuungsverordnung stark verbessert. Die legen wir ja morgen im Landtag vor. Da wird nämlich das pädagogische Konzept der AntragstellerIn stark in den Vordergrund gerückt und auch gegenüber den Eltern transparent gemacht. Stellt ein Antragsteller einen Antrag, einen Kindergarten oder eine Kindergruppe zu betreiben, dann müssen eben ein pädagogisches Konzept auf Basis des Bildungsplanes und ein intensiver Businessplan vorgelegt werden, der dann von der MA 11 gemeinsam mit der MA 10 geprüft wird. In diesem pädagogischen Konzept wird auch die Angabe, ob eine religiöse Vermittlung stattfindet, und wenn ja, welche, verpflichtend festgeschrieben. Im Businessplan wiederum geht es darum, dass auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die MA 10 und die MA 11 überprüfbar und sichtbar wird. Unser Zugang ist ja: Wir wollen damit sicherstellen, dass nur Kindergärten an den Start gehen, die es dann auch schaffen werden. So soll eine bereits erfolgte Insolvenz ein Ausschließungsgrund für den Betrieb eines Kindergartens oder einer Kindergruppe sein.
Was wir auch machen, ist, dass wir die bereits zitierte Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz intensivieren. Es wird sozusagen die Basis der Auskünfte - worüber der Verfassungsschutz uns Bescheid geben kann - vergrößert. Die Auskunft zu jedem neuen Betreiber wird damit erleichtert.
Auch verankert wird eine verstärkte Verantwortung der jeweiligen Kindergartenleitung. Dort liegen ja die pädagogische Kompetenz und auch die pädagogische Verantwortung vor Ort. So wird zwingend eine Ausbildung von 100 Stunden im Bereich Konflikt-, Personalmanagement, Teamentwicklung, rechtliche, aber auch betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen vorgeschrieben, und auch die intensive Zusammenarbeit mit den Eltern. Das ist uns deshalb wichtig, weil wir der Überzeugung sind, dass die jeweiligen LeiterInnen mehr Kompetenz in Management und Führung entwickeln sollen und zudem natürlich auch dafür sorgen müssen, dass die Eltern über die pädagogische Arbeit umfassend informiert und als Bildungspartner stärker eingebunden werden.
Mit der Kontrolle der bestehenden Einrichtungen, die wir ja stark intensiviert haben, und zugleich der Arbeit mit den bestehenden Kindergärten haben wir in den letzten Monaten sehr, sehr intensive Schritte gesetzt. Den Ethikleitfaden möchte ich - auch wenn er nicht Gegenstand der Frage war - in diesem Zusammenhang auch noch erwähnen. Der bietet uns nämlich auch noch einmal in einer intensiven Art und Weise die Möglichkeit, den Kindergärten, aber auch den Eltern klarzulegen, worauf es in den Kindergärten ankommt und was nicht okay ist.
Sie sehen, wir widmen uns damit intensivst der Qualitätssicherung und Kontrolle in unseren Kindergärten - dafür legen wir morgen auch im Landtag einen Meilenstein vor -, und auf der anderen Seite setzen wir selbstverständlich auch weiter auf den Ausbau von städtischen Kindergärten und von Plätzen bei stabilen und verlässlichen Trägern.
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke schön. - Die 1. Zusatzfrage wird von Frau GRin Schwarz gestellt. - Bitte.
GRin Sabine Schwarz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Ich möchte eine ganz kurze Frage stellen: Wir haben ja gehört, dass heuer mittlerweile um die 61 Kindergärten auf Grund von Förderproblematiken geschlossen wurden. Können Sie uns auch sagen, wie viele von diesen Kindergärten sozusagen einen islamistischen Hintergrund hatten?
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Es wurden mittlerweile, per 31.10.2017, 1.870 Kindergärten, 517 Kindergruppen und 225 Tageseltern überprüft. Wir haben ja auch schon darüber berichtet, dass die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, durch die diese Kontrollen stattfinden, erhöht wurde. Schließen mussten Kindergärten aus ganz unterschiedlichen Gründen, von pädagogischen über bauliche, oft ist es auch ein Mix zwischen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen und pädagogischen. Wir haben ja schon angekündigt, dass wir ab jetzt jedes Jahr am Ende des Jahres in einer ganz genauen Bilanz über die Kontrollen und auch die Gründe der jeweiligen Maßnahmen berichten werden. Das Ende des Jahres ist nah. Ich bitte, was das betrifft, noch um etwas Geduld.
An der Zahl allein sieht man jedenfalls, dass hier nicht gewartet, nicht gezögert wurde und ehrlich gesagt auch nicht auf weitere Zurufe gewartet wird. Wir kontrollieren alle, schreiten aber auch bei allen schlechten ein, egal, was der Hintergrund des jeweiligen Betreibers ist.
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