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Gemeinderat, 30. Sitzung vom 22.11.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 89

 

che Unterschiede. Das eine ist die Weisungsbefugnis oder eigentlich das Weisungsverbot, muss man fast sagen, das bei einer Aktiengesellschaft zum Tragen kommt. Der Gesellschafter kann zwar sagen, was er will, aber in Wirklichkeit kann er keine Weisungen erteilen. Die Aufsichtsräte und Aufsichtsrätinnen dürfen keine Weisungen entgegennehmen und dürfen auch nicht danach handeln, sondern sind ihrem Gewissen verpflichtet, dem Unternehmen verpflichtet, et cetera. Der andere große Unterschied ist, wie Sie auch richtig gesagt haben, de facto die Bestellung der Geschäftsführung.

 

Aber wenn man das weiß, wieso stellen dann sowohl die Freiheitlichen als auch die ÖVP beständig Anträge auf Tarifsenkung, was de facto ein Durchgriff, ein Eingriff in die direkte Unternehmensführung darstellt, noch dazu bei Strom und Gas und Wärme bei Unternehmen, die sich ja tatsächlich im Wettbewerb befinden.

 

Weil vorher gesagt wurde, dass das ja ein Nachteil für die Kundinnen und Kunden sei: In Wien kann man mittlerweile - korrigieren Sie mich - zwischen, glaube ich, 15 Stromanbietern (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima; 120!), nein, 120 StromanbieterInnen wechseln und auch nicht ganz so vielen Gasanbietern. Der Strom- und Gasmarkt ist in Wien also in einer Art und Weise liberalisiert, wie in ganz Europa im Großen und Ganzen. Selbstverständlich wird die Wien Energie danach trachten müssen, konkurrenzfähig zu bleiben.

 

Bei den Wiener Netzen, das wurde schon angesprochen, war es in den letzten Jahren schmerzhaft. Sie haben sich auch gegen diesen, sage ich, Prozess innerhalb der Wiener Netze meines Erachtens etwas quergelegt. Ja, es hat über viele Jahre in manchen Bereichen der Stadt Wien angesammelt zu viel Personal gegeben, aber Sie waren diejenigen, die sich dagegen gewehrt haben, dass man die Wiener Netze und auch andere Bereiche im Energiebereich konkurrenzfähig aufstellt. Ich verstehe es aus ArbeitnehmerInnensicht. Aber bei einem Energieunternehmen, welches sich mittlerweile tatsächlich in Konkurrenz zu allen anderen Energieunternehmen befindet, ist es nicht mehr möglich, die Personalkosten auf einem Niveau zu halten, das überall sonst illusionär wäre.

 

Jetzt kommen wir zu Punkten, die meines Erachtens tatsächlich dafür sprechen, diese Umwandlung vorzunehmen. Wollen wir grundsätzlich als Wiener Gemeinderat Energiestrategien beschließen, Verkehrsstrategien beschließen, et cetera? Wollen wir dann in unseren Unternehmen Partner und Partnerinnen sehen, die jedenfalls die von den politisch Verantwortlichen beschlossenen Strategien mittragen und auch umsetzen, wobei es eine Selbstverständlichkeit ist und keine Diskussion, dass diese beschlossenen Strategien zumindest gleichwertig den wirtschaftlichen Strategien sind? Es kann manchmal für einen politisch Verantwortlichen durchaus sinnvoll sein, auch als Gemeinderat, wenn ich jetzt für ein paar Jahre höhere Kosten in Kauf nehme, um im Bereich Umwelt dafür Vorreiterrollen wahrzunehmen, et cetera. Das geht im Bereich der GesmbH, das geht nicht im Bereich der Aktiengesellschaft. Da kann der Wiener Gemeinderat im Großen und Ganzen beschließen, was er will. Eine Aktiengesellschaft ist vor allem der Vermögenserhaltung und der Gewinnmaximierung verpflichtet. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Was ist mit der Jahreskarte?) - Bei der Jahreskarte ist der Unterschied, dass hier Verträge abgeschlossen werden. Die Wiener Linien erhöhen unter anderem deshalb regelmäßig ihre Tarife und müssen Anträge auf Tariferhöhung stellen … (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Kein politischer Wille? Warum rühmen Sie sich dann immer mit der Jahreskarte?) - Nein, ganz kurz nur, der Unterschied. Ich glaube, dass es tatsächlich sinnvoll ist, dass im Interesse der in Wien lebenden Menschen, dass im Interesse derjenigen Menschen, die unsere Öffis das ganze Jahr über benutzen, die Stadt Wien zuschießen kann. Ja, selbstverständlich ist es sinnvoll, dass Menschen um 1 EUR am Tag öffentliche Verkehrsmittel benutzen können. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Also doch politisches Agieren!)

 

Ich glaube, dass wir in dieser Situation gemeinsam daran arbeiten müssen, dass all jene, die den Klimawandel nicht leugnen, irgendwann auch einmal einen Erfolg sehen. Das bedeutet insbesondere in Städten, dass möglichst viele Menschen auf den öffentlichen Verkehr umsteigen und somit dieser öffentliche Verkehr gefördert werden muss.

 

Es ist auch sinnvoll - und da habe ich mit Kollegen von anderen Fraktionen immer wieder sehr interessante Gespräche darüber geführt - zu fragen, wie sehr es der Stadt Wien gelingt, auch in ihren eigenen Unternehmen, auch innerhalb der Wiener Stadtwerke ihre Energiestrategien umzusetzen. Manchmal hat man fast das Gefühl, da arbeiten irgendwie unterschiedliche Bereiche ein bisschen gegeneinander und nicht miteinander. Ja, ich wünsche mir daher auch klare Verantwortlichkeiten.

 

Wenn wir bei unseren Maßnahmen gegen den Klimawandel die Nummer 1 werden wollen, wenn wir die Ökobilanz Wiens noch besser machen wollen, als sie ist, dann brauchen wir in den Wiener Stadtwerken verlässliche Partner, die auf jeden Fall mitspielen. Da spricht nichts dagegen, dass dann die politische Verantwortung dafür tatsächlich auch bei der Stadträtin liegt und man nicht mehr sagen kann, ich kann ja eigentlich nichts machen, denn ich bin ja eigentlich nur Gesellschaftervertreter. Ich kann AufsichtsrätInnen vorschlagen, aber wenn die Aufsichtsräte dann einen Vorstand wollen, und der Vorstand macht nicht das, was ich will …

 

Bleiben wir doch dabei. Sie wollen doch gerne, dass wir politische Verantwortungen wahrnehmen, und da kann man sie tatsächlich auch einfordern. Ich glaube ja gar nicht, dass das nur ein Segen für die zuständige Stadträtin ist. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Die ist ja dafür gar nicht zuständig!) - Wer auch immer diesen Bereich der Wiener Stadtwerke in den kommenden 20 Jahren überhaben wird, kann sich für den einen oder die andere auch durchaus als Fluch entwickeln. Es ist nicht so, dass es sozusagen automatisch politisch etwas bringt, die Stadtwerke in seinem eigenen Ressort zu haben, denn man wird zu Recht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn es sich um eine GesmbH und nicht um eine AG handelt.

 

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