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Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 138

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Auch hier muss man unterscheiden, dass es natürlich auch in diesem Zusammenhang eines solchen Projekts beispielsweise auch um ein Verkehrskonzept geht, da ist mein Ressort aber nicht eingebunden. Prinzipiell haben Sie recht, wir entscheiden in der Baubehörde ganz streng nach der Bauordnung und den Bebauungsplänen. Auch wenn Sie beispielsweise fix vorgesehene Schankeinrichtungen und WCs ansprechen. müssen sich die ganz konkret an den strikten Bebauungsplänen orientieren. Darüber hinausgehende fixe Bestandteile des Projektes sind nicht zulässig und von daher sind alle anderen Maßnahmen, die hier in diesem Projekt vorgesehen sind, soweit sie mir bekannt sind, von temporärer Ausgestaltung und jederzeit auch veränderbar.

 

Zum Verkehrskonzept selbst und zu den Parkstellplätzen kann ich keine unmittelbare Auskunft geben, aber die Bebauungspläne werden sehr strikt von der Baupolizei begleitet, kontrolliert und ähnlich wie bei allen anderen Projekten auch sehr strikt sanktioniert, falls sich die Pächter nicht an die vorgegebenen Vorschriften des Bebauungsplanes orientieren.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank, damit ist die 2. Anfrage beantwortet.

 

9.52.15†Bgm Dr. Michael Häupl - Frage|

Die 3. Anfrage (FSP - 04230-2017/0001 - KVP/GM) wurde von Frau GRin Mag. Hungerländer gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. (Im Jahr 2005 wurde das bis dahin geltende Vormerksystem für die Marktstand-Anmeldungen für den Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz dahingehend geändert, als seither der „Verein zur Förderung des Marktgewerbes“ als zentrale Stelle fungiert, der seinerseits Standgebühren für alle Stände auf Basis des Marktgebührentarifes 2006 an die Gemeinde abführt und die Standplätze in der Folge in Eigenregie weiter vermietet. Dessen Standzuteilungssystem und Gebarung sind jedoch recht intransparent. Gibt es Überlegungen Ihrerseits, das aktuelle System der „zentralisierten“ Marktstandvergabe an einem der bedeutendsten öffentlichen Plätze unserer Stadt im Rahmen der Kompetenzen der Gemeinde mit mehr Transparenz zu versehen?)

 

In der Anfrage geht es um mehr Transparenz bei der Marktstandanmeldung beim Christkindlmarkt und anderen Märkten. - Bitte, Herr Bürgermeister!

 

Bgm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrte Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!

 

Ich werde mich an den Wortlaut der Anfrage halten und mich daher ausschließlich mit dem Christkindlmarkt und nicht mit anderen Märkten befassen, denn da gibt es so wesentliche Unterschiede, dass wir wahrscheinlich den ganzen Tag nur mit dem Thema der Advent- und der Christkindlmärkte in der Stadt verbringen würden. Das wollen wir uns doch ersparen.

 

Erlauben Sie mir, zunächst eine etwas deutlichere Anmerkung zu machen, wofür die Stadt im Hinblick auf Ihre Frage nun in der Tat zuständig ist und wofür nicht. Dieser Markt wird, so wie jeder andere bewilligungspflichtige Anlassmarkt, nach dem dafür in der Marktordnung vorgesehenen Modus abgehandelt. So führt die zuständige Magistratsabteilung 59 selbstverständlich auch für diesen Markt auf Grund eines entsprechenden Ansuchens des Organisators ein behördliches Genehmigungsverfahren unter Einbindung aller erforderlichen Stellen durch. Dieses Verfahren mündet in einer bescheidmäßigen Erledigung, die im Falle der Genehmigung auch die entsprechenden Auflagen und Bedingungen erhält. Auf Grund der Regelungen in der Marktordnung können solche Bewilligungen auch nicht langfristig erteilt werden. Der Organisator hat daher jedes Jahr aufs Neue für den Christkindlmarkt einzureichen, und die Behörde hat in der Folge erneut zu prüfen und ein Genehmigungsverfahren abzuführen.

 

Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Organisator das unternehmerische Risiko trägt. So hat er nicht nur die Marktgebühren zu entrichten, sondern beispielsweise auch für die Reinigung und die winterliche Betreuung des Marktes Vorsorge zu treffen. Zudem ist er für die Einhaltung der im Bescheid festgelegten Auflagen und Bedingungen verantwortlich, was seitens der Behörde auch kontrolliert wird. Nach der Marktordnung sind dem Organisator mit Rechtskraft der Bewilligung alle Marktplätze auf die gesamte Dauer des Marktes zugewiesen, die dieser an die Marktparteien vergibt. Die Magistratsabteilung 34 schließt einen für die Nutzung des Rathausplatzes notwendigen Vertrag ab.

 

Wie mir mitgeteilt wurde, erfolgt die Standvergabe beim Verein zur Förderung des Marktgewerbes in Ansehung des Christkindlmarktes derart, dass jährlich eine Vergabekommission organisiert wird, die dann über die Vergabe der einzelnen Stände entscheidet.

 

Wie Sie daraus entnehmen können, endet die Kompetenz der Stadt beim Behördenverfahren des Marktamtes und mit dem Abschluss des privatrechtlichen Vertrages durch die Magistratsabteilung 34. Die Stadt hat überhaupt nichts mit der Vergabe der Stände am Christkindlmarkt selbst zu tun. Ich nehme natürlich Entscheidungen der Präsidiale zur Kenntnis, ob Fragen zulässig sind oder nicht, aber ich darf schon darauf verweisen, dass dieser Teil die Verwaltung der Stadt im Allgemeinen oder die Kompetenz des Bürgermeisters im Besonderen nicht betrifft. Noch einfacher gesagt: Ich habe mit der Vergabe der Standln am Christkindlmarkt aber schon gar nichts zu tun und möchte damit auch nichts zu tun haben, um das gleich auch hinzuzufügen.

 

Insgesamt zeigt sich nach all den mir vorliegenden Informationen, gerade auch im Hinblick auf die jährlich neu zu bestellende Vergabekommission, dass man hier durchaus von einem klaren, transparenten und nachvollziehbaren System sprechen kann, welches, und das betone ich gerade in Richtung Ihrer Fraktion, infolge der bekannten höchstgerichtlichen Entscheidung im Jahre 2005 unter intensiver Einbindung der Wirtschaftskammer etabliert wurde.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank. Die 1. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN. Herr GR Mag. Maresch, bitte.

 

9.56.14

GR Mag. Rüdiger Maresch (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

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