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Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 138

 

besonders bei jüngeren Leuten zwischen 18 und 24 haben wir als erstes Bundesland Mindeststandards eingeführt, die sich am Grad der Aktivität der Mitwirkung orientieren. Ich glaube, dass diese Mindestsicherung Neu wirklich mustergültig ist und dass wir auf diese stolz sein können! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Ich bin aber wie auch unser Koalitionspartner der Auffassung, dass natürlich noch besser eine sinnvolle, keine oberösterreichische, sondern gesamtstaatliche Lösung wäre.

 

Zu dem, was von Seiten der NEOS zu Liegenschaftsverwertungen ausgeführt worden ist, muss ich jetzt, glaube ich, doch etwas ausführen, weil hier einfach Dinge in den Raum gestellt wurden, die falsch sind und die man so nicht stehen lassen kann. Wir haben bei den Liegenschaftsverwertungen und bei den Verkäufen in der Regel eine Form eines öffentlichen Bieterverfahrens.

 

Gemäß diesem Prozess sollen auf Grund eines öffentlich publizierten allgemeinen Bieterverfahrens Liegenschaften zum Verkauf kommen. Liegenschaftsveräußerungen werden generell bis auf einige Ausnahmen durch die MA 69 durchgeführt. Es ist ein transparenter und gleicher Ablauf damit gewährleistet. Aber auf Grund unserer wirklich vielfältigen Aufgaben als Stadt muss man natürlich berücksichtigen, dass ein bestmögliches Ergebnis beim Liegenschaftskauf nicht ausschließlich der Höchstpreis sein kann, weil wir eben auch andere Aufgaben haben. Eine ist eben, leistbares Wohnen zu schaffen. Wir haben deshalb einige Ausnahmen, die gesetzlich determiniert sind, wo es in Form eines Bieterverfahrens nicht gehen kann. Sehr wichtig ist hier zum Beispiel der Bauträgerwettbewerb, wo Liegenschaften auf Basis eines Bauträgerwettbewerbs an gemeinnützige Bauträger zur Ermöglichung eines geförderten Wohnbaus im Sinne unseres Wohnbauförderungs- und Wohnhausanierungsgesetzes zu einem Preis, der unter dem Verkehrswert liegen kann, veräußert beziehungsweise in Baurecht vergeben werden. Das ist etwas, das gesetzlich vorgegeben ist.

 

Es ist auch so, dass die Liegenschaften an gemeinnützige Bauvereinigungen zum vertraglich vereinbarten Zweck des geförderten Wohnbaus verkauft werden. Der Kaufpreis ermöglicht den gemeinnützigen Wohnbauträgern, geförderten Wohnbau unter den Anforderungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhausanierungsgesetzes entsprechend zu realisieren. Die Grundkosten eines vom Wohnfonds Wien festgesetzten Schwellenwertes dürfen dabei nicht überschritten werden - das ist ganz besonders wichtig -, um einen Antrag auf Wohnbauförderung stellen zu können. Da ist auch eine Mietzinsobergrenze in § 63 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz vorgesehen und in den Förderungsverträgen der MA 50 enthalten. Also, das ist ganz bewusst und ist mit eine Quelle dafür, dass wir den erfolgreichen sozialen Wohnbau in Wien haben, der in ganz Europa wirklich als Vorbild gesehen wird und wo ständig Delegationen bei uns sind. (GR Christian Oxonitsch: Auch die EU-Abgesandten!) Auch die jetzt hier kurz anwesenden Gäste aus Hamburg werden das beurteilen können. Viele andere Städte in Deutschland sind ebenso zu uns gekommen, um es zu studieren. Das kann kein so schlechtes Modell sein!

 

Weiters haben wir auch bei den Liegenschaftsverkäufen im Rahmen von Baureifgestaltungen natürlich entsprechend der Bauordnung vorzugehen. Da geben wir das an den jeweiligen Bauplatzwerber. Das geht aber gar nicht anders, freilich schon deshalb, weil es so ist, dass dem Bauplatzwerber die jeweilige Ergänzungsfläche per Bescheid der MA 64 vorgegeben wird. Diesem wird vorgegeben, er muss eine Ergänzungsfläche machen. Dann könnten wir das nicht in einem Bieterverfahren jemand anderem geben. Das wäre vollkommen unsinnig und auch gesetzwidrig.

 

Die dritte große Ausnahme sind natürlich die städtischen Kleingartenanlagen. Diese können wir auch nicht im Bieterverfahren an den Bestbieter geben, sondern dort ist es so, dass sie den jeweiligen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern zu vergünstigten Bedingungen grundsätzlich genehmigt wurden und dass sie in Erfüllung dieses Beschlusses der oder dem jeweiligen Kleingartenpächterin oder Kleingartenpächter auf ihr oder sein Ersuchen dann direkt verkauft werden. Da ist zwingend auch immer der Zentralverband der Kleingärtner eingebunden. Nur im Einvernehmen mit diesem kann das geschehen. Natürlich kriegt es dann auf Grund des Wunsches der aktuelle Pächter. Es wäre vollkommen absurd, dass der aktuelle Pächter diese Kleingartenanlage erwerben will, einen entsprechenden Preis zahlt und wir dann sagen, wir machen ein Bieterverfahren und das dann jemand anders kriegt. Dies wäre rechtlich nicht möglich. Aber vor allem wäre es auch ein großer Unsinn! Wer das fordert, soll sich vor die Wählerinnen und Wähler hinstellen!

 

Ich glaube, es ist ein gutes System, das wir hier haben und diese Ausnahmen sind sachlich gerechtfertigt! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Das heißt, dass wir uns wirklich bemühen, in der Liegenschaftsverwertung möglichst optimal vorzugehen. Natürlich ist auch ein wichtiges Ziel, gute Erträge zu erzielen, so viel wie möglich, aber im Rahmen dessen, dass eben andere Zielsetzungen auch noch gegeben sind, die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger liegen. Deshalb finde ich auch, dass die Liegenschaftsverwertungen bei uns sehr gut durchgeführt werden. Aber auch hier haben wir in vielen Details, das ist sogar bei den Vorrednerinnen und Vorrednern vorgekommen, die Anregungen des Rechnungshofes durchaus aufgenommen.

 

Da ich nicht zu allen Berichten sprechen kann, wir haben im Jahr 2016, soweit ich sehe, glaube ich, 6 Berichte des Rechnungshofes zu Wien gehabt. Das ist sozusagen nicht überdurchschnittlich. Es ist so, dass von den gesamten Prüfungen des Rechnungshofes im Jahr 2016 23 den Bund und 66 die Länder und Gemeinden betroffen haben. Insgesamt waren es 90. Wien hat 6, Oberösterreich beispielsweise 10, Niederösterreich 11. Wir sind also in der Mitte drinnen. Wir haben auch diese 6 Berichte sehr ernst genommen.

 

Vielleicht noch ein Satz zur Parkraumbewirtschaftung und zum diesbezüglichen Bericht, weil da ist es wirklich so, dass das eine sehr sensible und auch schwierige

 

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