«  1  »

 

Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 138

 

Das im KAV vorhandene Projektmanagementwissen wurde organisationsweit nicht gebündelt. Statt auf hausinterne Expertinnen und Experten zurückzugreifen, wurden, wie der Rechnungshof festgestellt hat, externe Beraterinnen und Berater herangezogen, obwohl eine sehr hohe Projektmanagementkompetenz im KAV selbst bestanden hat. Für den Rechnungshof war auch nicht ersichtlich, wer im KAV für die Projektorganisation für größere Bauprojekte zuständig war.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde von Seiten der Stadt Wien aber in allen Bereichen auch in den Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass bislang die strategischen Ziele im KAV in Form von Projekten behandelt wurden. Aber all diese jetzt von mir oder auch von den Vorrednerinnen und Vorrednern angesprochenen Problemlagen und Kritikpunkte des Rechnungshofes - und hier gibt es in der Tat nichts zu beschönigen - zeigen, dass eine strukturelle Reform des Krankenanstaltenverbundes unumgänglich ist, was ja auch bereits im Spitalskonzept 2030 festgehalten wurde, nämlich, dass der KAV bei Beibehaltung der 100-prozentigen Eigentümerschaft durch die Stadt Wien und in der Eigenschaft der Unternehmung nach der Wiener Stadtverfassung eine neue Struktur erhalten soll, die ihm auch die Handlungsfähigkeit gibt, die notwendig ist, um das Unternehmen führen zu können.

 

Die Empfehlungen des Rechnungshofes zur eigenen Rechtspersönlichkeit wurden auch im Rahmen des Projektes „Wien neu denken“ bereits behandelt. Dabei wurde auch beschlossen, die wesentlichen organisatorischen und strategischen Fragen in einem Grobkonzept zu behandeln, hier auch die Machbarkeit zu prüfen und danach eine endgültige Entscheidung über die weitere Entwicklung des Krankenanstaltenverbundes herbeizuführen.

 

Sie wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Festlegung hat es auch von Seiten der Stadtregierung bereits im Sommer dieses Jahres gegeben, dass der Krankenanstaltenverbund zukünftig als Anstalt öffentlichen Rechts geführt werden soll und auch an diesen konkreten Umsetzungen gearbeitet wird, nämlich die Neuorganisation hinsichtlich der Personalhoheit, der Finanzhoheit hier auch aufgestellt wird. Der KAV erhält eine neue Führungsstruktur durch einen Aufsichtsrat und Geschäftsführerinnen sowie Geschäftsführer.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von besonderer Bedeutung sind die Berichte des Rechnungshofes auch, wenn es um die Evaluierung von Maßnahmen, aber auch die Auswirkungen von Beschlüssen geht. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das Thema der heutigen Aktuellen Stunde kurz hinweisen, nämlich, dass die Gesundheit durch ein Rauchverbot etwa in der Gastronomie geschützt werden soll, und darf daher in diesem Zusammenhang, weil ja kein Thema in der letzten Zeit die Menschen in Österreich derart bewegt hat wie das von den Regierungsverhandlern abgesagte generelle Rauchverbot in der Gastronomie, einen Beschluss- und Resolutionsantrag gemeinsam mit den GemeinderätInnen Dr. Claudia Laschan, Erich Valentin sowie Barbara Huemer und Brigitte Meinhard-Schiebel einbringen. Es ist ein Antrag auch im öffentlichen Interesse, der lautet:

 

„Der Wiener Gemeinderat bekennt sich zur Notwendigkeit eines starken NichtraucherInnenschutzes und damit zur Notwendigkeit eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie. Die Bundesregierung und der Bundesgesetzgeber werden ersucht, dass das generelle Rauchverbot in der Gastronomie wie geplant mit Mai 2018 umgesetzt wird.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“ (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese beabsichtigte Aufhebung von Rauchverbotsgesetzen durch die neue, noch anzugelobende Koalitionsregierung könnte aber im Hinblick auf die Gesundheitslage der österreichischen Bevölkerung auch vom Rechnungshof beleuchtet werden.

 

Zum Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend die technische Betriebsführung und bauliche Erhaltungsmaßnahmen des AKH Wien - Medizinischer Campus wäre festzuhalten, dass der Rechnungshof 2016 bei der Technischen Direktion des AKH Wien und der Stadt Wien die Umsetzung jener Empfehlungen überprüft hat, die 2014 im Rahmen der Gebarensprüfung abgegeben wurden. Ich kann berichten, dass das AKH Wien von 16 überprüften Empfehlungen 9 vollständig, 4 teilweise und 3 nicht umgesetzt hat. Die Stadt Wien setzte eine vollständig und eine nicht um.

 

Ich möchte hier auch kurz darauf eingehen, weil es bei unterschiedlichen Sichtweisen beziehungsweise bei strategischen Entscheidungen auch möglich sein muss, die eine oder andere Empfehlung nicht umzusetzen. Ich bringe dazu ein konkretes Beispiel. Wenn beispielsweise die Empfehlung des Rechnungshofes war, dass der Finanzdirektor der Stadt Wien im Aufsichtsrat der VAMED Krankenhausmanagement und Betriebsführungsgesellschaft nicht vertreten sein soll, dann war die Sichtweise der Stadt insofern eine andere - die auch nachvollziehbar ist -, dass die V-KMB eben de facto eine Projektgesellschaft für die technische Betriebsführung darstellt und auf Grund von Sonderfaktoren wie beispielsweise der Personalbereitstellung durch die Stadt Wien, aber auch involvierte Finanzvolumina im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb hier Einschau, Informationsrechte und Kontrollrechte zu wahren sind. Daher ist es auch notwendig, dass eine Vertretung der Stadt Wien im Aufsichtsgremium gegeben sein soll. Andererseits wurden Empfehlungen, was die Umsetzung der Umstellung von jährlichen auf monatliche Vorauszahlungen an die Auftragnehmerin V-KMB betrifft, auch realisiert.

 

Hinsichtlich von Maßnahmen zur Korruptionsprävention setzte das AKH mit der Evaluierung und Anpassung seines Verhaltenskodex, mit der Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Korruptionsprävention und -bekämpfung und mit der Information über die Möglichkeit der Meldung von Fehlverhalten drei Empfehlungen des Rechnungshofes um. Der Rechnungshof hatte ja empfohlen, die Verhaltensrichtlinien einem regelmäßigen

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular