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Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 138

 

noch keine inhaltliche Entscheidung getroffen. Er hat uns gestern in einem Schreiben mitgeteilt, dass wir von Seiten des Rechnungshofs den Prüfungszeitraum noch näher konkretisieren müssen, denn darum geht es im Wesentlichen, weil es eine Veränderung im Streubesitz und am Prüfungsgegenstand gab. Es erfolgte aus formalen Gründen eine Zurückweisung. Die Klärung der Frage, ob wir für derartige Unternehmen prüfzuständig sind oder nicht, ist für uns aber wichtig. Das hat auch weitreichende andere Folgen. Daher werden wir diesen Antrag, unter Berücksichtigung der Anregungen des Verfassungsgerichtshofs, erneut einbringen und um eine inhaltliche Entscheidung ersuchen.

 

Wenn die Sache letztlich offen bleibt und nicht entschieden wird, dann wird es Aufgabe des Verfassungsgesetzgebers sein, unter Umständen doch noch einmal darüber zu beraten, was man unter einer „tatsächlichen Beherrschung“ versteht, denn der Nachweis der „tatsächlichen Beherrschung“ ist sehr schwierig und auch aufwändig. Außerdem sollte man auch betreffend Prüfungen bei Unter-50-Prozent-Beteiligungen konkreter werden.

 

Ich möchte jetzt auf die vorliegenden Berichte eingehen, die auf der Tagesordnung standen und die auch hier in der Debatte wirklich umfassend behandelt wurden.

 

Wir haben eine Reihe von Berichten auf der Tagesordnung, und ich darf gleich am Beginn auf die Frage der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien eingehen. Wir haben diese Prüfung im Gefolge der Prüfung in Tirol und Vorarlberg gemacht. Der Prüfbericht wurde schon diskutiert, und wir haben auch eine ausführliche Stellungnahme zur Reform der Wiener Mindestsicherung gemacht. Darin haben wir aufgelistet, in welchen Bereichen unseres Erachtens die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt wurden, beispielsweise im Bereich der Erweiterung und Präzisierung der Ziele der Mindestsicherung, bei der Veranlassung gegensteuernder Maßnahmen in den Bereichen Integration, Bildung, Beschäftigungsanreize, bei der Berücksichtigung ruhender AMS-Ansprüche als fiktives Einkommen und bei der Erweiterung der Auskunftspflichten auf den Wiener Stadtschulrat.

 

Wir sehen das an sich positiv. Einige Feststellungen blieben aber unberücksichtigt. - Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie eine politische Entscheidung treffen, aber dem Rechnungshof geht es immer um die Frage, welche Empfehlungen umgesetzt wurden. Daher füge ich jetzt noch hinzu, welche nicht umgesetzt wurden: Der Lebensunterhalt für Personen in Wohn- und Lebensgemeinschaften bleibt unterschiedlich. Die Besserstellung von DauerleistungsbezieherInnen bleibt aufrecht. Die Vereinfachung im Bereich der Beihilfen für Wohnen ist offen. Der Mindeststandard für Minderjährige bleibt unverändert. Und auch die Einleitung für Reform- und Einsparungsmaßnahmen bleibt weitgehend offen.

 

Wir haben im Bericht eine Prognose skizziert. Diese Prognose beruht auf Schätzungen der Stadt Wien, und wir haben die Prognoserechnung als kritisch eingestuft.

 

Im Hinblick auf den Gesetzesentwurf haben wir auch wieder bekrittelt, dass es keine neue Einschätzung betreffend die zukünftige Zahl der Mindestsicherungsbezieher gibt. Wir glauben doch, dass man auch auf die Finanzierbarkeit achten muss, und dazu braucht man gesicherte Prognosen und eine Folgekostenabschätzung.

 

Eine wesentliche Empfehlung im Zusammenhang mit der Mindestsicherung bezog sich natürlich auf die versäumte Harmonisierung der Mindestsicherung, die österreichweit gelingen muss. Eine weitere Empfehlung betraf funktionierende Kontrolltätigkeiten. Darauf gehe ich jetzt nicht ein, ich gehe davon aus, dass man das verbessert. - Zur österreichweit harmonisierten Mindestsicherung: Es kam nicht zur Verlängerung der Art. 15a-Vereinbarung, und somit gab es keine gleichen Standards und keine gleiche Behandlung von Mindestsicherungsbeziehern im Hinblick auf Lebensunterhalt, Voraussetzungen, Verfahren, und so weiter.

 

Es geht natürlich auch um die Frage: Was ist das Ziel der Mindestsicherung? - Ziele der Mindestsicherung sind Armutsbekämpfung und eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Und wir haben uns erlaubt, darauf hinzuweisen, dass es eben eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz auch auf Bundesebene gibt. Diese hat man bisher nicht in Anspruch genommen. Man hat das schon einmal Ende der 60er Jahre versucht, doch die Länder hatten Widerstand geleistet und der Bund war dagegen, weil er Angst hatte, mitzahlen zu müssen.

 

Ich möchte sagen, dass ich die verschiedenen Interessen anerkenne, dass wir diese Entwicklung mit großem Interesse betrachten und natürlich die Auswirkungen weiter verfolgen werden.

 

Ich komme zum nächsten Bericht betreffend die Organisation der Generaldirektion des Wiener Krankenanstaltenverbundes: Dabei ging es um Aufgaben und Organisation der Generaldirektion, um die Steuerungsfunktion und um die externe Aufsicht durch das Aufsichtsgremium. - Sie alle wissen das besser als ich: Es geht um den KAV-Teil des Magistrats Wien mit 27.000 Bediensteten und ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es gab seit Ende der 80er Jahre immer wieder Bemühungen zur Verselbstständigung, es bestand aber nicht die Möglichkeit, diesbezüglich unabhängig, sozusagen ohne Gemeinderat und ohne Stadträtin, zu handeln.

 

Wir haben empfohlen, die Herauslösung des KAV aus der Magistratsverwaltung bei Beibehaltung der 100-prozentigen Eigentümerschaft zu prüfen. Eine klare Entscheidung zur Verbesserung der Organisations- und Steuerungsfunktion und -fähigkeit schien uns wichtig, weil ja auch das Aufsichtsgremium keine vollen Kompetenzen besaß. Wir anerkennen, dass 2012 erstmals strategische Ziele beschlossen wurden. Daraus wurden aber keine messbaren, operativ umsetzbaren Ziele abgeleitet, und organisationsweite Management- und Steuerungsinstrumente waren nicht im ausreichenden Maße implementiert. Gemeint sind die gesamthafte Risikostrategie, ein gesamtheitliches Risikomanagementsystem und ein KAV-weites internes Kontrollsystem. Obwohl wesentliche Schritte in Richtung eines KAV-weiten Pro

 

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