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Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 138

 

Faktum ist, eines Tages flatterten der Dame völlig verdutzt ein Strafbescheid und ein Abbruchbescheid ins Haus, dieses Bauwerk sei zu entfernen. Sie fällt aus allen Wolken und sagt: Dort vorne steht also mein Gartenhaus, ich wohne da. Da hinten sind eine Rutsche und eine Kinderschaukel, so wie wir sie kennen. Dafür Strafe zahlen, dazu einen Abbruchbescheid, hochamtlich und ohne mit der Wimper zu zucken? Des Rätsels Lösung war allerdings rasch geklärt, die Baubehörde sagte dieser verdutzten Dame: Ja, gnädige Frau, das kann schon sein, dass Sie da seit vielen Jahrzehnten wohnen und dass Sie hier ein Einfamilienhaus haben. Es kann auch sein, dass das Ihr Garten ist. Ja, der Garten ist eingezäunt, er ist auch nicht einsehbar, aber, meine Liebe, durch die letzten paar Meter dieses Grundstücks, das Sie hier besitzen, läuft eine Widmungslinie durch, eine Grenzlinie durch, die letzten paar Meter sind schon eine Schutzzone, nämlich konkret ein Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel und daher darf dort nichts errichtet werden. Sie müssen es abreißen, auch wenn es niemand sieht, es stört auch keinen, weg mit dem Ding und Strafe müssen Sie obendrein zahlen. Die Enkel unglücklich, der Abbruchbescheid vollzogen - im Endeffekt eine Geschichte, die sich vor drei Jahren tatsächlich abgespielt hat. In der Zwischenzeit steht die Schaukel wieder, nur halt ein paar Meter versetzt. (GR Mag. Manfred Juraczka: Sind die Enkel nicht jetzt schon groß?)

 

Wir gehen jetzt drei Jahre weiter, wieder ein Schutzgebiet, also haargenau die gleiche Widmungskategorie, wieder im Grünland. Dieses Mal geht es nicht um eine Schaukel, ein Kinderspielzeug, auf dem drei Kinder gelegentlich einmal spielen können, dieses Mal geht es um hunderte Ausschankplätze, WC-Anlagen, Ausschankanlagen, also die Hütten, wo das Bier dann auch entsprechend ausgeschenkt wird, und das Ganze Tag ein Tag aus, mit Betriebszeiten, die von 6 Uhr Früh bis 0.30 Uhr beantragt sind, so steht es im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren drinnen, und die Baubehörde sagt, das haben wir heute schon vom StR Ludwig erfahren: Das ist überhaupt kein Problem, denn es geht ja hier um kein Bauwerk, ich komme nachher noch darauf zu sprechen. Also: Rutsche und Schaukel geht gar nicht, hunderte Ausschankplätze, Häusel samt Abfluss, dazu noch die Ausschankplätze, das ist überhaupt kein Problem.

 

Worum geht es also ganz genau in dem gegenständlichen Verfahren, dem wir auch diesen Antrag hier zugrunde gelegt haben? Es geht hier darum, dass im 3. Bezirk, genau genommen an der Bezirksgrenze zum 4. Bezirk, in der Prinz-Eugen-Straße, dort ist der Schlosspark Belvedere, und in diesem Schlosspark soll zukünftig eine große Brauerei errichtet werden. Damit verbunden ist ein großes Bierlokal. Jetzt muss man dazusagen, historisch gab es das dort schon, und dagegen ist auch grundsätzlich nichts einzuwenden. Das ist mir ein wirkliches Anliegen, weil wir das heute am Beginn im Rahmen der mündlichen Anfrage auch schon einmal hatten: Kein Mensch hat irgendetwas gegen ein Lokal, gegen die Errichtung einer Betriebsanlage dort, die ist auch im eingeschränkten Rahmen erlaubt, aber es geht um die Dimension innerhalb dieses Parkschutzgebietes.

 

Es werden ja zusätzlich zu dieser Ausschankanlage insgesamt Außenterrassen für mehr als 500 Personen angelegt, das Ding ist ungefähr halb so groß wie das, was man aus dem Schweizerhaus kennt, und das Ganze mitten in einem Grünland, darüber hinaus in einem Schutzgebiet, darüber hinaus in der Kernzone des Weltkulturerbes, die nämlich auch durch jenes Areal läuft, wo jetzt diese Liegenschaft verbaut werden soll.

 

Spulen wir die Zeitleiste noch einmal zurück, ein anderer Fall, auch vor einigen Jahren schon, wieder ist es ein Gastronom, der im Grünland, in diesem Fall in einem Erholungsgebiet, eine Baueinreichung macht. 300 m² sind dort erlaubt, er möchte mehr als 1.000 m² verbauen. Die Widmung gibt das nicht her, und wieder erteilt nach entsprechenden Anrainerprotesten, nach großartigen Beschwerden, am Ende des Tages die Baubehörde eine Ausnahmegenehmigung, und tatsächlich sind es jetzt 1.100 m², wo eigentlich nur 300 m² verbaute Fläche erlaubt sind. Sie kennen diesen Fall, es handelt sich um ein Restaurant direkt an der alten Donau, das Strandcafé. Es ist auch damals durch alle Zeitungen gegangen, ich habe es leider erst jetzt erfahren.

 

Wenn Sie sich die beiden Fälle ansehen, wenn Sie sie nebeneinanderlegen, dann können Sie am Ende des Tages die Adresse austauschen, es sind haargenau dasselbe Verfahren und dieselbe Art und Weise. wie es gelaufen ist, auch dort ein Anrainer, der nicht informiert wurde, wo die Zustellung aus irgendeinem eigenartigen Grund nicht funktioniert hat, der dann anschließend vor dem Verwaltungsgericht dagegen geklagt hat, recht bekommen hat, im Endeffekt in das Verfahren eingebunden wurde. Das Betriebsanlagengenehmigungsverfahren läuft dort noch, auch schon seit einigen Jahren mittlerweile, weil hier in einem Grünland, Erholungsgebiet in dem Fall, etwas gemacht wurde, was eigentlich nicht geht. Aber Hauptsache, die Großmutter, die für ihre Enkel die Rutsche und die Schaukel abmontieren muss.

 

Die Zeitung „Die Presse“ hat zu diesen und zu ähnlichen Fällen, da sind auch das Thema Heumarkt und einige andere Geschichten vorgekommen, bis hin zu Widmungsthemen, die dann, wie es scheint, teilweise zu ganz erstaunlichen großzügigen Spenden an anderer Stelle führen, geschrieben. Hier schreibt die Zeitung „Die Presse“ am 2. Dezember in der Printausgabe, ich zitiere hier einen Auszug daraus:

 

„Gerade einflussreiche Bauwerber oder Berater versuchen gerne, den Weg im Vorfeld der Umsetzung des Projektes politisch zu ebnen, um später auf Umsichtigkeiten verzichten zu können.“ Gemeint mit diesen Umsichtigkeiten sind die Umsichtigkeiten, die man sonst gegenüber den Nachbarn und den Anrainern machen müsste. Ich zitiere weiter: „Solch ignorante Projektabwicklungen haben jedoch einen fauligen Bei-, allenfalls aber einen bitteren Nachgeschmack. Die Projekte leiden nämlich durch das Fehlen wertvoller Fachbeteiligungen unter Qualitätsverlusten und bewirken angesichts der Machtlosigkeit gegenüber intransparenten Machenschaften Frustration und Verärgerung.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren! Soweit die Zeitung „Die Presse“ unter anderem auch über dieses ganz konkrete Projekt.

 

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