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Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 75 von 138

 

ist sehr vieles parallel an dieser Sache - eigentlich verfassungswidrig zugegangen ist und dass sie das auch in entsprechender Form in einem Bericht monieren wird. Ich bin schon gespannt auf diesen Bericht. Ich persönlich wundere mich ja ein bisschen, warum sie - da bin ich zur Abwechslung einmal der gleichen Meinung wie die Stadtregierung -, wenn sie es für verfassungswidrig hält, nicht auch wirklich den Verfassungsgerichtshof damit befasst hat. Aber das werden wir sie dann im Ausschuss fragen. Ich sage nur eines: Sie hat in wesentlichen Punkten genau das gesagt, was wir Ihnen seit Jahr und Tag hier vom Rednerpult erzählen. Vielleicht glauben Sie es jetzt der Volksanwältin, wenn Sie es uns schon nicht geglaubt haben.

 

Es geht im Wesentlichen darum, dass das Weltkulturerbe nicht klar im Wiener Recht verankert ist. Es geht darum, dass die § 1a-Verträge eigentlich seit Jahr und Tag contra legem exekutiert werden. Wir haben heute wieder einen § 1a-Vertrag auf der Tagesordnung, allerdings zu später Stunde, und wir Freiheitlichen werden diesen ablehnen, weil es immer das gleiche Spiel ist: Sie verkaufen die Widmungen im Endeffekt für irgendwelche Gegenleistungen, wobei kein Mensch hinterfragt, was eigentlich der Geldwert dieser Leistungen ist. Das ist intransparent, und es ist aus diesem Grund, auch auf Grund des Koppelungsverbots, eigentlich verfassungswidrig, was Sie hier machen. Wir stellen daher heute einen Antrag, um das abzustellen.

 

Besonders ungut - Kollege Pawkowicz hat schon darauf hingewiesen - erscheinen natürlich alle diese Vorgänge und diese Koppelungen von verschiedenen Rechtsakten vor dem Hintergrund, dass es eben auffällig hohe Spenden gibt.

 

Ich wäre deswegen im Interesse aller ganz dringend dafür, dass man endlich einmal klarstellt, welche Gegenleistungen wie bewertet gegebenenfalls zu erbringen sind. Denn das, was Sie gemacht haben, ist, diesen § 1a so zu vollziehen, als gäbe es quasi eine Umwidmungsgewinnsteuer oder so etwas Ähnliches, nur wird von Fall zu Fall der Steuersatz anders festgelegt. Und dafür bin ich nicht zu haben. Ich meine, man kann durchaus darüber diskutieren, ob diese Gewinne in irgendeiner Form zu berücksichtigen sind - das fällt durchaus in den Bereich des moralisch Denkbaren -, aber einfach quasi eine Steuer einzuheben, aber nicht zu sagen, wie hoch der Tarif ist, das geht nicht, meine Damen und Herren. Da sind wir ganz strikt dagegen.

 

Weil wir versuchen, proaktiv die nächsten derartigen Probleme zu vermeiden, bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

 

„Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, im Baurecht künftig zur Vermeidung von Fehlentwicklungen wie der Errichtung von Hochhäusern, aber auch anderen inkompatiblen Bauwerken in der sensiblen Kernzone des UNESCO-Weltkulturerbes folgende Punkte zu verankern:

 

1. Die uneingeschränkte Erhaltung des mit dem Prädikat Weltkulturerbe geschützten Bereichs beziehungsweise Objekts ist jedenfalls nach den Kriterien der UNESCO und im Konsens mit deren Organen sowie dem Bund als Vertragspartner der UNO sicherzustellen.

 

2. Die Rechte der Nachbarn im Sinne der Parteistellung im baurechtlichen Verfahren sind räumlich großzügiger als die derzeitigen 20 m zu fassen.

 

3. Die Regelungen für sogenannte städtebauliche Verträge gemäß § 1a Bauordnung sind so zu präzisieren, dass die laut Gesetz schon jetzt verbotene Gepflogenheit, Widmungen von oft nur sehr entfernt inhaltlich zusammenhängenden geldwerten Gegenleistungen abhängig zu machen, tatsächlich unterbunden wird.“

 

Meine Damen und Herren! Dieser Antrag deckt im Grunde genau das ab, was die Volksanwaltschaft empfiehlt. Bitte stimmen Sie dem zu. Es ist nichts Böses drin, es ist etwas drin, was überfällig ist, was Sie längst hätten erledigen sollen.

 

Meine Damen und Herren! Stimmen Sie diesem Antrag, aber auch dem Antrag von Kollegen Pawkowicz zu! - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte über die Besprechung des Dringlichen Antrags ist somit beendet.

 

Diesen Antrag weise ich zur weiteren Behandlung dem Herrn Bürgermeister zu.

 

17.15.59 Es liegen zwei Beschlussanträge vor, über die wir noch abstimmen.

 

Es ist dies erstens der Beschlussantrag der FPÖ-Gemeinderäte Pawkowicz, Unger, Wansch, Berger, Hofbauer, Kohlbauer betreffend keine Bauführungen und Befestigungen sowie gewerblichen Nutzungen in Schutzgebieten. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist Zustimmung bei den NEOS, bei der ÖVP und bei der FPÖ gegen die Stimmen der SPÖ und der GRÜNEN. Somit keine Mehrheit.

 

Der zweite Beschlussantrag ist jener der FPÖ-Gemeinderäte Fürnkranz, Pawkowicz, Baron, Unger betreffend Rettung des Weltkulturerbes und Stärkung von Anrainerrechten im Baurecht.

 

Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle fest: Zustimmung bei NEOS, ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen von SPÖ und GRÜNEN. Somit keine Mehrheit.

 

17.16.49Damit kommen wir zurück zur Erledigung der Tagesordnung.

 

Wir kommen zum Geschäftsbereich Kultur. Ich schlage vor, die Berichterstattung und Verhandlung über die Geschäftsstücke 60 und 65 der Tagesordnung - sie betreffen Subventionen an WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser - zusammenzuziehen, die Abstimmung jedoch getrennt durchzuführen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? - Ich sehe keinen Einwand. Das heißt, wir können so fortfahren.

 

Ich bitte den Berichterstatter, die Verhandlungen einzuleiten.

 

17.17.24

Berichterstatter GR Ernst Woller: Ich ersuche um Zustimmung.

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr GR Ing. Guggenbichler. Ich erteile ihm das Wort.

 

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