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Gemeinderat, 35. Sitzung vom 27.04.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 94 von 124

 

leben, dass ihre Anliegen hinter verschlossenen Türen abgehandelt werden und oftmals als im Ergebnis abgewürgt erlebt werden. Wenn die Petitionswerber Glück haben, dann haben sie die Möglichkeit, ihr Anliegen im Ausschuss zu präsentieren. Für die Einladung in den Ausschuss sind sie allerdings auf die Gunst der rot-grünen Ausschussmitglieder angewiesen. Der freiheitliche Antrag auf Verankerung des Rechts der Petitionseinbringer im Petitionsgesetz selbst, in der gesetzlichen Grundlage, auf Präsentation der Petition im Petitionsausschuss wurde und wird von SPÖ und GRÜNEN abgeschmettert. Kein Mensch weiß, warum.

 

Oder, wir sind wieder beim Programm, das Begräbnis des Petitionsrechts. Aus der Sicht des Petitionswerbers bekommt er am Ende nach ein paar Monaten, nach ein paar vielleicht auch ab und zu vielen Monaten ein Schreiben, dass die Bearbeitung seiner Petition begründet abgeschlossen wurde und das häufig verbunden mit einer Information über den Beschluss von Empfehlungen. Da kann ich Ihnen auch die Information zurückgeben, die dann die Petitionseinbringer, die Unterstützer dieser Petitionen, an uns herantragen. Die sagen, die Empfehlungen, die haben, gelinde gesagt, überhaupt nichts geholfen und sind in Wirklichkeit sehr häufig unverbindliche politische Absichtserklärungen. Ich gebe auch wieder weiter, was die Leute uns sagen, dass diese Empfehlungen im Ergebnis nur einer rot-grünen Täuschungsstatistik dienen, wo man dann sagen kann, es sind so viele Petitionen bearbeitet und mit einer Empfehlung begründet abgeschlossen worden. Das schaut in der Statistik so aus, dass man sagt, da ist ja etwas passiert, da hat es eine Empfehlung gegeben. In Wirklichkeit haben die Menschen erkannt, die Unterstützer und die Petitionswerber, dass das in Wirklichkeit bestenfalls unverbindliche Absichtserklärungen sind. Ein gutes Beispiel dafür, und da wird der Kollege Wolfgang Seidl noch darauf zurückkommen, ist das Schicksal der Petition „Kein Konsum alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen des Pratersterns“.

 

Jetzt sagen wir, okay, das Ganze ist ohne Öffentlichkeit. Wenn man ein Masel hat, darf man im Ausschuss präsentieren. Jetzt gäbe es eine kleine Chance, die uns das Petitionsgesetz gibt, und jetzt sage ich aus meiner Sicht: Es ist ein verunglücktes Gesetz mit sehr wenigen Möglichkeiten für die Petitionswerber. Aber eine kleine Chance wäre drinnen, dass man einen Öffentlichkeitsansatz in das Verfahren bringt, indem man Stellungnahmen von den Bezirksvertretungen einholt, weil diese Stellungnahmen in öffentlichen Bezirksvertretungssitzungen zu debattieren sind und die interessierten Wienerinnen und Wiener in der Bezirksvertretungssitzung verfolgen können, wie die Argumente der jeweiligen politischen Vertreter der Fraktionen der Bezirksräte sind und sich ihr eigenes Bild machen können. Und dann sind wir wieder dort: Was passiert? Alle freiheitlichen Anträge, dass die Stellungnahme der Bezirksvertretung eingeholt wird, werden von Rot und Grün abgeschmettert. Ich sage, im Ergebnis bleibt es bei der rot-grünen Flucht vor der Öffentlichkeit.

 

Aber kommen wir noch einmal auf das Schicksal der Petitionswerber zurück, die dann ihr Schreiben bekommen haben, dass begründet abgeschlossen ist. Vielleicht hat es eine Empfehlung ohne jede für den Petitionswerber und die Unterstützer der Petition erkennbare mitverfolgbare Debatte gegeben. Und dann sagt man: Das war‘s. Jetzt werden Sie mir sagen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von Rot und Grün: Nein, das stimmt nicht, das war es nicht, weil wir haben ja in dem, und jetzt sage ich ein bissel salopp, Husch-Pfusch-Gesetz im Jahr 2013 eine phantastische Errungenschaft geschaffen. Ein Mal im Jahr sind die Petitionen des Vorjahres, und da sind wir jetzt, mit einem Jahresbericht im Gemeinderat und Landtag auf der Tagesordnung. Jetzt frage ich Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und GRÜNEN: Wie sollen das die Wienerinnen und Wiener, die Unterstützerinnen und Unterstützer eines Anliegens, die Petitionswerber empfinden? Da gibt es in Wirklichkeit nur eine Antwort auf die Frage: Die Zahl der Petitionen nimmt deshalb so dramatisch ab, weil viele engagierte Wienerinnen und Wiener es so empfinden, dass sie sich, auf gut Wienerisch gesagt, nicht pflanzen lassen. Und eigentlich haben die Menschen recht. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Eine Anmerkung an dieser Stelle, weil wir gerade so ein bissel beim Pflanzen sind, weil wir bei dem Gefühl sind, das die Menschen haben müssen, die ein Anliegen an die demokratischen Entscheidungsträger herantragen: Die Krönung der Verhöhnung ist, dass dieser Jahresbericht des Petitionsausschusses, der ein Mal im Jahr fürs Vorjahr auf der Tagesordnung steht, in der umfangreichen Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung versenkt wird. Und so, wie wir jetzt sind, jetzt ist es halb acht, wird ein Mal im Jahr über die Petitionen vom Vorjahr geredet. Es ist schon ein bissel eine verwerfliche Vorgangsweise und wird von den Menschen als Verhöhnung empfunden, dass er nicht, so wie es bisher Praxis war, wenigstens Schwerpunktthema ist und man in der Gemeinderatssitzung gesagt hat: Ein Mal im Jahr, wenn der Petitionsausschuss da ist, dann ist er Schwerpunktthema. Ich glaube, dass da enormer Verbesserungsbedarf besteht. (Beifall bei der FPÖ.)

 

An dieser Stelle nur kurz eine Anmerkung zu den Anträgen der NEOS, nämlich zu den Anträgen, die das Petitionsverfahren betreffen. Da erinnere ich an unsere Anträge im Gemeinderat und Landtag im Jahr 2014, die freiheitlichen Abänderungsanträge zum damaligen Novellchen. Novellchen war damals ein sehr geläufiger Ausdruck für das, was man mit dem Gesetz gemacht hat. Da sind ein, zwei, drei Punkte geändert worden, aber, wie gesagt, ein Novellchen und nicht die gravierenden Punkte. Die Anträge haben gelautet: „Antrag betreffend rechtsstaatliche und faire Petitionsverfahren“, „Antrag betreffend Beschleunigung der Verfahrensdauer von Petitionsverfahren“, „Antrag betreffend Recht der Petitionswerber auf Ladung in den Petitionsausschuss“ und „Antrag betreffend Aufwertung des Petitionsrechtes“. In diesem Antrag auf Aufwertung des Petitionsrechtes war unter anderem enthalten, dass eine gesetzliche Verankerung im Petitionsgesetz gefunden wird, dass in jeder Sitzung des Gemeinderates zwingend der Tagesordnungspunkt „Bericht über die Petitionen“ sein muss,

 

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