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Gemeinderat, 42. Sitzung vom 27.09.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 92

 

en! Deswegen sage ich es hier. Ich möchte darauf hinweisen. Das ist, soweit ich das gesehen habe, einigen im Begutachtungsverfahren schon aufgefallen, aber ich möchte es auch hier sicherheitshalber erwähnen.

 

Im Zusammenhang mit diesen Bauten, die jetzt an der Alten Donau errichtet werden oder jetzt zum Verkauf stehen, würde das nach dem Begutachtungstext - er mag ja noch geändert werden! - bedeuten, dass dort in Zukunft, maximal ausgereizt, nicht nur 9 m hohe Gebäude plus Dach stehen, sondern dass man tatsächlich auf diese 9 m noch einmal eine vollständige Gebäudekonstruktion von bis zu 7,5 m oben draufstellen kann. - Das heißt, dass nach diesem jetzt vorliegenden Entwurf in Gebieten, in denen jetzt Gartenhäuser stehen, nachher Gebäude stehen können, die bis zu 16,5 m hoch sind beziehungsweise die noch einmal drei Stockwerke oberhalb des Gartenhauses draufsitzen haben.

 

Ich möchte darauf hingewiesen haben, und nachdem es immer heißt, dass man nicht nur kritisieren, sondern auch Lösungsansätze liefern soll, darf ich Ihnen an dieser Stelle einen kleinen Lösungsansatz liefern. Herr Kollege! Sie dürfen auch gerne aufpassen! (Berichterstatter GR Gerhard Kubik: Ich passe eh auf!)

 

Ein möglicher Lösungsansatz: Grundsätzlich ist Nachverdichtung auch aus unserer Sicht etwas Gutes, um nicht in die grüne Wiese bauen zu müssen, sondern nach oben hin zu gehen. Ein möglicher Lösungsvorschlag, um hier eine Entschärfung vorzunehmen, wäre, dass diese Bestimmung erst ab einer höheren Bauklasse, zum Beispiel ab Bauklasse III oder einer noch höheren Bauklasse, gilt. Dann hält sich auch diese Verhältnismäßigkeit ein bisschen stärker in Grenzen. Wenn man auf ein ohnehin schon sehr hohes Haus im innerstädtischen Bereich heute noch zwei Stockwerke draufsetzt, dann wirkt das ganz anderes, als wenn Sie nach dieser neuen Bauordnung mitten in die grüne Wiese plötzlich dann in Summe sechsstöckige Gebäude hineinstellen.

 

In demselben Zusammenhang merke ich noch etwas Wichtiges an: In derselben Bauordnungs-Novelle, die hier vorliegt, ist im Begutachtungstext nämlich auch vorgesehen, dass es in Zukunft genau in dieser Bauklasse I keine mündlichen Bauverhandlungen mehr geben soll. Das heißt, bei genau diesen Gebäuden, von denen wir heute im Zusammenhang mit den Aktenstücken reden, werden die verschiedenen privaten Bauträger, die kleine Grundstücke erwerben, in Zukunft keine mündlichen Bauverhandlungen mehr abhalten müssen, sondern das ist dann direkt ein Verfahren bei der Baupolizei. Das ist vordergründig eine Verwaltungsvereinfachung, keine Frage! Jedenfalls ist das eine Vereinfachung für den Bauträger, deutlich kundenfeindlicher ist das aber für die betroffenen Nachbarn, weil diese nicht mehr, wie bis jetzt, zu einer mündlichen Bauverhandlung geschwind aus ihrem Haus herauskommen und zum Vis-à-vis-Grundstück gehen, sondern weil diese in Zukunft während der Auflagefrist extra ins Bezirksamt oder zur Baupolizei gehen müssen, um dort Einsicht nehmen zu können.

 

In Summe darf ich als Lösungsvorschlag anbieten, sich sowohl die Geschichte mit der mündlichen Bauverhandlung als insbesondere auch die Frage der Dachkonstruktionen noch einmal anzuschauen. Davor warne ich ausdrücklich, denn wenn diese Bauordnungs-Novelle so umgesetzt wird, wie sie derzeit vorliegt, dann werden wir in Zukunft in den Gartensiedlungsgebieten und in Gebieten mit Gartenhäusern Gebäude haben, die bis zum höchsten Abschluss bis zu 16,5 m hoch sind.

 

Ich nenne noch einmal den Paragraphen, um den es geht: Es ist § 81 Abs. 6. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.

 

15.51.26

Berichterstatter GR Gerhard Kubik|: Danke schön, Herr Vorsitzender.

 

Nachdem zum konkreten Akt keine Ergänzungen gekommen sind, sondern nur zur Bauordnungs-Novelle, die im heurigen Jahr auch hier im Gemeinderat und Landtag diskutiert, verhandelt und - wovon wir ausgehen - beschlossen werden wird, bedanken wir uns für die Hinweise, die gekommen sind.

 

Ich möchte darauf hinweisen: Ich höre Ihnen immer zu, Herr Pawkowicz, auch wenn Sie mit dem Rücken zu mir stehen! Ich kann dann nur nicht an Ihren Lippen hängen, weil Sie ja verkehrt stehen! Ich habe aber genau zugehört und nehme zur Kenntnis, dass seitens der FPÖ-Fraktion Nachverdichtung positiv gesehen wird. Wir werden Sie bei diversen Akten, die in Zukunft kommen, daran erinnern! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 

Zu den vorliegenden Akten ersuche ich um Zustimmung. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik:15.52.20 Wir kommen nun zur Abstimmung, die wir getrennt durchführen.

 

Wir kommen zur Abstimmung zur Postnummer 35. Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderates, die ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung von NEOS, ÖVP, SPÖ und GRÜNEN gegen FPÖ und somit mehrstimmig angenommen.

 

Postnummer 36 gelangt zur Abstimmung. Wer dieser Postnummer zustimmen will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Identes Stimmverhalten: SPÖ, GRÜNE, ÖVP, NEOS dafür, FPÖ dagegen, somit mehrstimmig angenommen.

 

Postnummer 37 gelangt zur Abstimmung. Auch diesfalls bitte ich die Damen und Herren des Gemeinderates, die zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Abermals identes Abstimmungsergebnis: SPÖ, GRÜNE, ÖVP, NEOS dafür, FPÖ dagegen, sohin mehrstimmig angenommen.

 

Postnummer 39 gelangt zur Abstimmung. Auch hier bitte ich jene, die zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ebenfalls sind SPÖ, GRÜNE, ÖVP, NEOS dafür und die FPÖ dagegen, somit mehrstimmig angenommen.

 

Nun bringe ich Postnummer 40 zur Abstimmung. Auch in diesem Fall bitte ich jene, die zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - SPÖ, GRÜNE, ÖVP, NEOS dafür, FPÖ dagegen, sohin mehrstimmig angenommen.

 

Schließlich bringe ich Postnummer 41 zur Abstimmung. Auch hier bitte ich jene, die zustimmen wollen, um

 

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