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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 24.01.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 74

 

Beitrag dazu, warum die GRÜNEN straffrei bleiben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Und Sie wissen, welcher Beitrag das ist. Denn wenn man sich nicht ausliefern lässt, wenn es einen Antrag auf Auslieferung vom Straflandesgericht Wien gibt und man lässt sich nicht ausliefern, dann gibt es auch keine Verfolgung und dann kann es auch keine Verurteilung geben. Ich hätte mir schon gedacht, dass jemand, der so wie Sie als ganz großes Anliegen hat, sich immer ganz genau anzuschauen, welcher Politiker wie verfolgt wird, wo es Anklagen gibt, wo es Verurteilungen gibt, dass der sich zumindest ein bissel zurückhält, ein bissel zurückhält, wenn es um so einen Skandal geht (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) an einem Tag wie heute, wo wir Immunitätskollegium gehabt haben, das beschlossen hat, dass Sie nicht ausgeliefert werden sollen, wo Ihnen natürlich da die Mauer gemacht wird und wo das morgen im Landtag sicherlich auch wiederum so abgestimmt werden wird. Aber eine Besserungsfähigkeit, eine Lernfähigkeit oder eine Lernbereitschaft, die kann ich da bei Ihnen und bei den GRÜNEN überhaupt nicht feststellen.

 

Interessant wäre es aber schon, weil wir uns ja damit auseinandersetzen müssen: Wo ist die politische Verantwortung? Was hier alles passiert ist, das ist ja schon ausgiebig besprochen worden. Da gibt es natürlich eine politische Verantwortung. Und da möchte ich jetzt gar nicht so sehr auf den Landtagspräsidenten außer Dienst eingehen, der immer noch aktiver Gemeinderat ist, und auch nicht auf die Frau Kollegin Barbara Novak als Landesparteisekretärin der SPÖ und als Mitglied des Vereinsvorstandes, sondern die Verantwortung tragen natürlich schon die Bildungsstadträte. Also diese Verantwortung kann denen keiner runternehmen, denn die Kontrolle hat versagt.

 

Der Rechnungshof hat festgestellt, die MA 56 ist zuständig, ihr hätten diese Dinge auffallen müssen. Wie heißt es da im Rechnungshofbericht, der in den Medien veröffentlicht wurde? „Da die MA 56 in den Vereinsorganen vertreten war, hätte die MA 56 über die Vorgänge in der Zentrale des Vereins und der früheren Geschäftsführerin informiert sein müssen. Die MA 56 hat für den Verein finanziell nachteilige Vorgänge nicht unterbunden.“ Na ja, das ist schon etwas, und da muss man schon fragen: Wer waren denn die zuständigen Stadträte? Das war von 2009 bis 2015 Oxonitsch, von 2015 bis 2017 Frauenberger und seit 26. Jänner 2017 Czernohorszky. Eine politische Verantwortung bedeutet, einzustehen für etwas, wofür man kein politisches Verschulden trägt, kein persönliches Verschulden trägt und schon gar kein strafrechtliches. Aber man ist eben verantwortlich dafür, dass die Beamten und die Magistratsabteilungen richtig kontrollieren und es letztendlich funktioniert. Man sagt dann immer, das ist alles lang her, alles lang in der Vergangenheit. Nein, diese drei Personen sind natürlich noch immer aktiv, und ich würde schon darum bitten, dass man die politische Verantwortung wahrnimmt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Ich bin ja schon gespannt, was in der GmbH besser werden wird. Es ist richtig, es bringt gewisse Verbesserungen und gewisse Vorteile für die Stadt Wien, im Vergleich zu einem Verein jetzt mit einer gemeinnützigen GmbH zu arbeiten. Ich meine, Verein war ja überhaupt unglaublich. Ich meine, wenn ich mich eines Privaten bediene, habe ich nichts dagegen, wenn das passt, aber dann muss ich das natürlich ausschreiben. Dann gilt das Vergabegesetz. Wenn ich jemanden einlade, Dienstleistungen zu erbringen, bitte, 40 Millionen EUR jedes Jahr, dann muss das auf Grundlage des Vergabegesetzes der Beste machen. Aber ich kann ja nicht sagen, okay, der Verein ist mir besonders sympathisch, da sitzen besonders nette Menschen drinnen und der kriegt jetzt Jahr für Jahr 40 Millionen von mir. Aber was soll jetzt besser werden in der GmbH? Letztendlich ist die Kontrolle immer nur so gut wie die Menschen, die die Kontrolle ausüben. Jetzt hab‘ ich eine GmbH. Dort hab‘ ich eine Generalversammlung statt einer Vollversammlung. Da sitzt wiederum ein Vertreter der 56er drinnen, genauso wie das im Verein der Fall war. Die Geschäftsführung wird von der Generalversammlung bestellt. Also das war bis jetzt auch nicht das Problem, dass sich die Stadt Wien nicht hätte den Geschäftsführer aussuchen können. Wir als Gemeinderäte haben noch immer kein Kontrollrecht. Wir haben kein Interpellationsrecht, kein Rederecht, kein Fragerecht, kein Antragsrecht. Also viel besser als die handelnden Personen, die schon bisher involviert waren, wird es in Zukunft auch nicht gehen, weil von der SPÖ-Landesparteisekretärin abwärts ist dort alles drinnen gesessen, was Rang und Namen hatte, und es ist trotzdem schiefgelaufen.

 

Und jetzt komme ich zum Thema Regressforderungen, zivilrechtliche Ansprüche. Der Rechnungshof hat das geprüft. Der Rechnungshof hat gesagt, das sollte man sich doch bitte ganz genau anschauen. Wie man sich da darauf verlassen kann, was ein Rechtsanwalt, der vom Verein einen Auftrag kriegt, zur Tätigkeit des Vereins sagt und ob dort ein Schaden entstanden ist oder nicht, also das ist für mich nicht nachvollziehbar. Jeder Subventionsnehmer in dieser Stadt muss gegenüber der Stadt eine Verpflichtungserklärung abgeben, was er alles machen muss und was alles passiert, wenn er Dinge nicht richtig macht. Ich darf die wesentlichen Sätze zitieren, sie sind bekannt: „Der Subventionswerber ist grundsätzlich verpflichtet, die Subventionsmittel wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Der Subventionswerber ist verpflichtet, die erhaltenen Subventionsmittel zurückzuzahlen, wenn festgestellt wird, dass die Mittelverwendung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Der Subventionswerber haftet immer für verursachte Schäden, welcher Art auch immer.“ Da würde ich mich zumindest verpflichtet erachten, zu prüfen, ob es einen Schaden gibt! Heute hat uns der Herr StR Czernohorszky in der Fragestunde gesagt: Nein, denn ein Gutachten, das übrigens auch nicht hergezeigt wird und nicht herausgegeben wird, Frau Kollegin Schwarz hat ja gefragt, ob man sich das Rechtsgutachten anschauen kann, nein, denn der Verein hat unter Beiziehung eines externen Rechtsanwalts sofort überprüfen lassen, inwieweit dem Verein oder der Stadt finanzielle Nachteile erwachsen sind. Der vom Verein beauftragte Rechtsanwalt stellt fest: Nein, alles wunderbar. Die Stadt Wien sagt: Na ja,

 

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