«  1  »

 

Gemeinderat, 48. Sitzung vom 27.02.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 100

 

der Apotheke, zumindest für saisonale Impfungen wie Influenza oder FSME, zu machen?)

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Herr Gemeinderat, Ihre Frage beginnt damit: „Wien ist eines von drei Pilot-Bundesländern, in denen der elektronische Impfpass ab dem Jahr 2020 eingeführt wird. Diese auf eine NEOS-Initiative zurückgehende Maßnahme“, und so weiter. - Herr Gara, Sie wissen, ich schätze Sie, ich schätze Sie wirklich sehr, Sie wissen das aus vielen Gesprächen, die wir führen, aber sagen Sie doch bitte nicht - das ist einfach peinlich -, dass der elektronische Impfpass auf eine NEOS-Initiative zurückgeht. Die ersten Diskussionen über das Thema des digitalen Impfpasses im Rahmen der Diskussionen rund um ELGA gehen zurück ins Jahr 2005/2006, da hat es noch keine NEOS gegeben.

 

Grundsätzlich ist die Ausweitung zur gesundheitlichen Prävention natürlich zu begrüßen, natürlich brauchen wir angesichts der Durchimpfungsrate auch eine Diskussion, wie wir die Impfbeteiligung heben können. Das Problem ist nur, dass Sie ganz genau wissen, dass es klare gesetzliche Regelungen gibt, und eine klare Rechtslage über die Fragestellung gibt, wer darf die ärztliche Indikation für die Verabreichung einer Impfung, eines Pharmazeutikums geben. Sie wissen, dass vor einer Impfung auch die Impffähigkeit einer Person festgestellt werden muss, und zwar durch eine klare medizinische Diagnose eines Arztes, der dazu berechtigt sein muss. Erst anschließend kann die Durchführung der Impfung stattfinden, und zwar entweder durch einen Arzt, der die dazu notwendige Befugnis auch hat, oder gemäß § 15 Abs. 4 GuKG haben auch diplomierte Pflegepersonen die Möglichkeit, nach erfolgter Diagnose durch einen Arzt eine Infusion oder eben auch eine Impfung zu verabreichen. Sie wissen, dass Pharmazeutinnen und Pharmazeuten zur Zeit weder berechtigt sind, die Impfung durchzuführen, noch berechtigt sind, die Feststellung der Impffähigkeit vorzunehmen.

 

Und ich sage es ganz offen und ehrlich: Ich halte wenig von Aktionismus in solchen Fragestellungen. Die Frage des Impfens der österreichischen Bevölkerung, des Impfens der Wiener Bevölkerung ist eine sehr ernste Frage, ist eine, wo ich auch finde, wir sollten relativ wenig, von mir aus auch gerne gar keine Parteipolitik machen, da geht es wirklich um die direkte Frage der Gesundheit der Bevölkerung. Und ich bin der Meinung, dass in solchen Fragen Aktionismus relativ wenig dazu beiträgt, die Impfbereitschaft und die Sensibilität in der Bevölkerung zu heben. Wir sollten daher nicht den Anschein erwecken, dass man etwas tun könnte, wenn es derzeit einfach nicht umsetzbar ist.

 

Daher sage ich auch in aller Klarheit: Die Idee, ob Wien eine Modellregion für das Impfen durch Apotheker werden will, ist im Augenblick nicht diskutierbar. Daher halte ich auch nichts davon, zu sagen, ja, ich bin dafür oder ich bin dagegen, sondern, es ist einfach nicht machbar. Wir können eine Diskussion anstoßen, ob die Zahl der Berufe, die berechtigt sind, Impfungen durchzuführen, sich verändert, aber die Frage jetzt zu diskutieren und sich zu positionieren, ob wir dafür eine Modellregion werden wollen, halte ich für falsch, da es signalisiert, dass man etwas tun könnte, was wir aber nicht tun können. Wir würden uns hier als Gemeinderat, als Stadt ein bisschen auch dem Spott aussetzen, zu Recht, dass wir offensichtlich nicht wissen, dass wir Modellregion für etwas werden wollen, was nicht stattfinden kann. Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Ihrem Vorschlag keinen Zuspruch erteilen kann.

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Die 1. Zusatzfrage wird von Frau GRin Korosec gestellt. - Bitte schön.

 

9.27.27

GRin Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat, danke für die Information!

 

Sie haben gesagt, Impfen ist eine sehr ernste und wichtige Angelegenheit. Ja, das stimmt, und daher bin ich eigentlich überrascht, dass die Zeckenimpfung für Pflichtschüler in der Saison 2019 nicht durchgeführt werden soll, und zwar mit dem Argument, es sind keine Ärzte da, die gehen alle in Pension. Jetzt handelt es sich grundsätzlich um 1.000 Schüler - leider -, da die Impfrate zurückgeht, was ja sehr zu bedauern ist, denn gerade die Zeckenimpfung wäre sehr wichtig - wir haben im Vorjahr österreichweit immerhin fünf Todesfälle gehabt -, und da dann die Mitteilung, das hat eigentlich der Elternverein gewollt und es ist ja in dem Impfprogramm nicht drinnen, daher können wir das nicht machen. Jetzt habe ich mir angeschaut: Es gibt 350 Schulen, das würde bedeuten, in jeder Schule sind nicht einmal ganz 3 Impfungen durchzuführen. Also, Herr Stadtrat, ich glaube, dass es da durchaus möglich wäre - ob in den einzelnen Schulen oder man fasst das zusammen -, doch die Impfungen durchzuführen, denn eines ist schon klar: Die Rate wird dann noch geringer, denn bevor man ins Gesundheitszentrum geht, macht man gar nichts. Wenn es aber von der Schule ausgeht, dann ist doch mehr Interesse da, sowohl von den Eltern als auch von den Kindern, die Impfung durchzuführen. Ich würde Sie fragen, ob Sie nicht doch einen Weg sehen, auch im heurigen Sommer die Impfungen durchführen zu lassen.

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Ich stehe gar nicht an, Ihnen zuzustimmen, dass die Situation, wie und wo in Wien geimpft werden kann, nicht befriedigend ist. Ich habe daher auch der zuständigen Abteilung einen klaren Auftrag gegeben, einen Plan zu entwickeln, wie wir die Situation der Verfügbarkeit von Impfungen verbessern können. Da werden zur Zeit mehrere Vorschläge durchdiskutiert und einige davon betreffen auch das Thema Impfen an den Schulen. Das ist allerdings ein sehr kompliziertes Thema, weil die Schularztsituation letzten Ende eine gesetzliche Grundlage hat, die teilweise über 100 Jahre zurückliegt, und daher die Frage, was darf ein Schularzt, was kann der Schularzt, immer extrem auf Freiwilligkeit sowohl der einen als auch der anderen Betroffenen aufbaut, nämlich der Freiwilligkeit des Arztes, das überhaupt zu tun, und der Freiwilligkeit des Elternvereins, das auch haben zu wollen.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular