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Gemeinderat, 51. Sitzung vom 30.04.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 115

 

haben und für einen fairen und vernünftigen Ablauf gesorgt haben. Ich darf erwähnen, dass das nicht immer einfach gewesen ist, aber sie haben das sehr, sehr gut bewältigt. Dafür herzlichen Dank an sie. (Allgemeiner Beifall.)

 

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Anfang des Berichts das stellen, was auch zu Anfang der Tätigkeit der Untersuchungskommission gewesen ist, nämlich eine Einschätzung über die grundsätzliche Eigenschaft und an die Grundsätze des Verfahrens einer Untersuchungskommission. Ich sag‘ das deshalb, weil ich davon ausgehe, dass zwar die Mitglieder der Untersuchungskommission und die gelernten Juristinnen und Juristen das wissen. Aber normal weiß man das nicht und darum fasse ich es kurz zusammen: Eine Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderates ist eine Verwaltungsbehörde, die kollegial tagt und als solche ihre investigative Tätigkeit vornimmt. Sie agiert auf der Grundlage des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes und demzufolge ist alles, was in der Untersuchungskommission passiert ist, Verwaltungshandeln. Das ist deshalb wichtig, weil des Öfteren in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, als hielte es sich um ein strafrechtliches Tribunal oder eine zivilrechtliche Behörde. Beides ist falsch. Richtig ist, es gilt prinzipiell einmal der Grundsatz der Wiener Stadtverfassung und subsidiär, wo nichts geregelt ist, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz. Nach diesen Grundsätzen haben wir nach bestem Wissen und Gewissen getagt und haben versucht, das, was in einem Verwaltungsverfahren wichtig ist, herauszufinden, nämlich die materielle Wahrheit. Und, meine Damen und Herren, die Endergebnisse der Investigation der Untersuchungskommission gipfelt in einem schriftlichen Bericht, der Ihnen vorliegt. Dieser schriftliche Bericht ist in der Untersuchungskommission als Behörde beschlossen worden und stellt somit die materielle Wahrheit der investigativen Tätigkeit der Verwaltungsbehörde Untersuchungskommission dar. Nichtsdestotrotz gibt es auch einen Minderheitenbericht, der von einem Drittel der Mitglieder der Untersuchungskommission erarbeitet worden ist, und der steht ja in Folge in Behandlung durch den Minderheitenberichterstatter, wie wohl die Debatte über den Bericht der Untersuchungskommission stattfindet.

 

Zum Ablauf des Verfahrens darf ich Ihnen mitteilen, dass wir 62 Zeuginnen und Zeugen gehört haben, bis auf 2, 3 ZeugInnen. Also 2 ZeugInnen sind nicht geladen worden mehrheitlich, alle anderen wurden einstimmig geladen, 2 davon doppelt. Der Prof. Janßen wurde ein Mal geladen, aber der Antrag auf nochmalige Ladung wurde mehrheitlich abgelehnt. Das heißt, es war ein Bild von relativ großer Einigkeit, wenn man bedenkt, dass ein Zeuge, der nicht geladen wurde, nur von einer Fraktion gewollt wurde. Es handelte sich um den Lhptm Kaiser aus Kärnten. Da wurde übereinstimmend bis auf eine Fraktion befunden, dass die Befragung des Herrn Lhptm Kaiser nicht zum Herausfinden der materiellen Wahrheit dient, und daher wurde das abgelehnt. Wir haben einen 227-seitigen Bericht vorgelegt, der wohl untermauert ist, wie das in einem Verwaltungsverfahren üblich ist. Es ist versucht worden, und ich denke, das ist auch gelungen, jede Aussage, die im Untersuchungsbericht drinnensteht, durch Rückgriff auf die Beweismittel, sowohl Zeugenaussagen als auch Unterlagen, nachzuweisen. Und das ist ja das Wesen des Verwaltungsverfahrens, dass man das so macht. Darüber hinaus liegen für motivierte Menschen noch in etwa 1.500 Seiten Wortprotokoll, mit denen man die Verhandlungen verfolgen kann, vor, und eine Datenmenge an Beweisstücken und Beweisdokumenten in der Gegend von 15 Gigabyte. Das sind weit mehr als 100.000 Seiten, wobei insgesamt auch einmal ein Dokument in der Größenordnung von 500.000 Seiten beantragt wurde.

 

Das wurde allerdings nicht materiell zur Verfügung gestellt, sondern nur nach Nachfrage von der Option her den Mitgliedern der Untersuchungskommission optional zur Verfügung gestellt, also zugänglich gemacht.

 

Meine Damen und Herren! Der Gang der Verhandlung der Untersuchungskommission entsprang dem Einsetzungsantrag, der eingebracht worden ist, und er wurde auch in derselben Systematik behandelt. Lassen Sie mich nunmehr, wenn es ins Detail geht, die Lesebrille herausnehmen, weil das ist in einem Verwaltungsverfahren wichtig, dass man sich nicht verliest. Die Punkte, um die es gegangen ist, waren die Leistungs- und Bedarfsentwicklung, die Frage des Grundstücks, die Frage der Bauherrenfunktion des Krankenanstaltenverbundes, die Frage der Vergabe der Leistungen, die Frage der Bauausführung, die Frage der Finanzkosten und der Finanzierung, und die Frage der Betriebsorganisation des Krankenhauses Nord. Und über dem allen als Überthema stand natürlich und steht natürlich die Frage der politischen Verantwortung, denn eine Untersuchungskommission, ich habe das ganz am Anfang ausgeführt, ist ja dazu da, um die politische Verantwortung in diesem Haus zu definieren, nicht, um strafrechtliche Umstände zu verfolgen, wohl, wenn sie ihr bekannt wären weiterzuleiten noch zivilrechtliche Ansprüche zu bewerten. Das ist nicht ihre Aufgabe. Und ich darf Ihnen vorweg mitteilen, dass im Zuge der Behandlung der Untersuchungskommission entgegen dem manchmal in der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck kein strafrechtlicher Tatbestand angezeigt und aufgezeigt wurde und in der Untersuchungskommission ein solcher auch nicht diskutiert wurde. Das bedeutet nicht, dass nicht neben der Tätigkeit der Untersuchungskommission gerichtliche Investigationen angeregt worden sind. Sie sind aber nicht das Ergebnis der Tätigkeit der Untersuchungskommission, sondern sie sind quasi Einzelbemühung von im Verfahren Beteiligten, die sich an die Staatsanwaltschaft gewandt haben. Das ist auch so in Ordnung, weil wenn ein Staatsbürger/eine Staatsbürgerin für sich der Meinung ist, dass ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt, dann ist er oder sie ja nicht nur gut beraten, sondern quasi auch verpflichtet, diesen zur Anzeige zu bringen. Ich merke nur an, dass man das nicht inflationär machen sollte, aber soll sein.

 

Lassen Sie mich mit der Leistung und Bedarfsentwicklung beginnen. Und, meine Damen und Herren, ich

 

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