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Gemeinderat, 51. Sitzung vom 30.04.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 115

 

letztendlich das Grundstück selber bebaut und hat selbst das Bauvorhaben als Bauherr übernommen.

 

Die Bauherrenfunktion, die dann wahrgenommen wurde, hat in der Untersuchungskommission zu unterschiedlichen Einschätzungen geführt. Der Bericht einer Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderates ist manchmal, aber dieses Mal nicht, kein Jubelbericht. Die Frage der Übernahme der Bauherrenfunktion und insgesamt die Entscheidung, selbst zu bauen in Einzelgewerken, ist nachdrücklich durchaus kritisch zu bewerten und hat sich - man kann sagen, der Abend ist immer gescheiter als der Morgen - aber letztendlich in der Rückbehandlung als schwierig herausgestellt, insbesondere weil das Bauvorhaben ja auch von unterschiedlichen handelnden Personen abgewickelt wurde. Ich nenne jetzt nicht alle Handelnden, ich sage immer nur die Spitzenfunktion. Begonnen hat das alles mit dem Herrn Direktor Marhold und Direktor-Stellvertreter Koblmüller, wobei anzumerken ist, dass der Herr Direktor-Stellvertreter Koblmüller aus Oberösterreich deshalb nach Wien geholt worden ist, um die Bauherrenfunktion des Krankenanstaltenverbundes zu stärken. Das war der gezielte Plan, warum er geholt worden ist. In Folge ist der Herr Direktor-Stellvertreter Koblmüller nicht verlängert worden und der Herr Direktor Marhold erkrankt, worauf es zu einem neuen Team kam. Das war nicht in einem Zug, sondern übergreifend. Aber letztendlich hat sich das so dargestellt, dass am Ende des Tages der Herr Generaldirektor Janßen und sein Stellvertreter, der Herr Direktor-Stellvertreter Balázs über geblieben sind, die das Bauvorhaben weiter betrieben haben.

 

Wobei auch zu bemerken ist, das ist auch wichtig für die Einschätzung, der Herr Direktor Janßen, der ja über ein Verfahren bestellt wurde, im Grunde des Herzens für die Umsetzung des Spitalskonzeptes 2020/2030 bestellt wurde und nicht für die Umsetzung des Krankenhauses Nord als Projektleiter. Er war natürlich, weil er ja der Generaldirektor des Krankenanstaltenverbundes war, der Bauherr. Aber damit zeigt sich schon eine Schwäche, dass es eine Vermischung gibt zwischen der Generalebene, insbesondere der planenden und in die Zukunft schauenden Ebene des Krankenanstaltenverbundes, und dem Management konkreter Bauvorhaben vor Ort. Eine Zwischenebene in Form etwa einer Projektgesellschaft war nicht vorgesehen. Das hat dem Projekt nach Einschätzung der Untersuchungskommission jedenfalls nicht genützt, um das einmal vorsichtig auszudrücken. Letztendlich sind dann auch die Herren Janßen und Balázs ausgeschieden und ein neues Team mit dem Herrn Direktor, nicht Generaldirektor, sondern Direktor Wetzlinger und der heutigen Generaldirektorin Kölldorfer-Leitgeb hat das übernommen. Und wie ich Ihnen dann auch noch berichten werde, führt das jetzt zu einem oder hat das zu einem halbwegs vernünftigen Ende geführt. Wobei ich auch anmerken möchte, dass es eine Fülle von Detailproblemen, mit der die Bauherrenfunktion verbunden war oder mit der die Bauherrenfunktion beschäftigt war, gegeben hat. Beispiele waren Fragen mit der Statik und Fragen mit der Fassade. Ein prägender Punkt, wenn auch nicht … Es gibt nicht, und das muss ich Ihnen sagen, es gibt nicht eine Ursache für Vorkommnisse rund um den Bau des Krankenhauses Nord, sondern es gibt viele verschiedene Bausteine, die sich zusammensetzen. Und einer davon, wesentlich, aber nicht alleine kausal ursächlich ist der Konkurs einer Fassadenfirma gewesen, der natürlich zu Schwierigkeiten geführt hat ähnlich wie eine schlechte Generalplanung oder eine schlechte Grundsatzplanung, und besonders Probleme mit der Statik und der Statikplanung. Die Leistungsvergabe wurde in Einzelgewerken durchgeführt. Ich habe Ihnen schon gesagt, dass das im Nachhinein nicht die optimale Herangehensweise gewesen ist. Das wurde aber unter anderem deshalb gemacht, weil es drei Meinungen im Verfahren gegeben hat, die dafür gesprochen haben. Das eine war der Herr Gutachter Kropik, der dafür gesprochen hat, das Zweite die Projektsteuerung des Projekts, und das Dritte letztendlich die Begleitende Kontrolle, die das alles empfohlen hat. Und so wurde vom Bauherrn dieser Weg gegangen. Sie mögen mich entschuldigen angesichts der vorigen Debatte, wenn ich immer Bauherr sage, aber der Terminus technicus ist nicht gegendert. Daher sage ich Bauherr, weil einen anderen gibt‘s nicht. (Zwischenruf von GR Wolfgang Seidl.) Normal gender ich schon im Gegensatz zu Ihnen. Aber in dem Fall geht‘s halt nicht.

 

Bauausführung. Wie die Probleme aufgetaucht sind, war die Frage, ob im Verfahren oder im Eifer des Gefechtes, würde ich fast sagen wollen, ein Baustopp gemacht werden soll. Es gab Rufe nach einem Baustopp. Letztendlich wurde entschieden, dass es nicht zu einem Baustopp kommt. Das war in letzter Konsequenz eine Entscheidung des Managements, möchte ich Ihnen sagen, gebilligt von der politischen Ebene, aber jedenfalls eine Frage des Managements. Und es haben uns alle Zeugen gesagt, dass ein Baustopp schädlich gewesen wäre. Demzufolge hat sich die Frage, dass kein Baustopp stattgefunden hat, auch wenn man das angesichts anderer Bauvorhaben, die jetzt herumstehen, betrachtet, im Nachhinein als Glücksfall herausgestellt, weil, wie gesagt, Zeugen gesagt haben, hätte man einen Baustopp gemacht, würde heute dort eine Ruine und kein fertiges Krankenhaus stehen. Und das Zweite bei der Bauausführung, das ist eine wichtige Frage, ich habe das so miterlebt und nicht nur ich, sondern auch die Mitglieder der Untersuchungskommission: Es ist offensichtlich eine Art Tauziehen zwischen dem Bauherrn auf der einen Seite und den Baufirmen und den Gewerken auf der anderen Seite. Und da gibt es eigene Abteilungen in den Baufirmen, Clearing-Stellen, Claim-Management heißt das, die damit beschäftigt sind, möglichst hohe Kosten herauszuschlagen, was aus Sicht einer Baufirma natürlich legitim ist. Demgegenüber steht ein Anti-Claim-Management, nämlich des Bauherrn, in dem Fall des KAV, der dem entgegenwirkt. Man kann sich das so wie ein Seilziehen in die eine und in die andere Richtung vorstellen. Dann gibt es die Möglichkeit der Clearing-Stelle. Um privatrechtliche Verfahren mit erstens langer Dauer und zweitens hohen Prozesskosten zu vermeiden, hat man eine Clearing-Stelle eingeführt. Die hat erfolgreich gearbeitet, Das wissen wir unter an

 

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