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Gemeinderat, 52. Sitzung vom 28.05.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 63

 

man gesagt hat, diese Amadeus Musikschule ist uns so wichtig, das ist uns das wert.

 

Wenn jetzt jemand im Zuge der Zwangsversteigerung diese Liegenschaften kauft, wird es ihm gelingen, diese Musikschule dort zu kündigen, eine andere Nutzung dort vorzusehen. Diese Nutzung, diese Bindung, die die Stadt Wien wollte, ist uns dann nicht mehr gewährleistet. Das war auch das Ziel meiner Fragestellung: Wie wird die Stadt Wien gewährleisten, dass diese kulturelle Zweckbindung für Bildungszwecke, diese Musikschule auch mittelfristig bestehen bleibt? Eine Möglichkeit wäre, vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, nur dann gibt es wirklich ein volles Mitbestimmungsrecht in dem Sinne, wie das die Stadt Wien im Jahr 2012 vorgesehen hat. Denken Sie daran, von diesem Vorkaufsrecht, das ja seinerzeit vertraglich eingeräumt wurde, Gebrauch zu machen?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Bürgermeister, bitte.

 

Bgm Dr. Michael Ludwig: Prinzipiell ist vertraglich vereinbart, dass zumindest für 15 Jahre, also bis zum 30. Juni 2027 eine ausschließliche Nutzung für Bildungs- und Kulturzwecke vorzusehen ist und dass es auch ein verbüchertes Vorkaufsrecht gibt. Das ist ein richtiger Einwand. Prinzipiell gehen wir einmal davon aus, dass wir noch nicht wissen, ob es zu dieser Zwangsversteigerung kommt. Zum Zweiten ist auf jeden Fall garantiert, dass bis 2027 auf jeden Fall nur ausschließlich eine Bildungsinstitution dort tätig sein kann. Zum Dritten gibt es das Vorkaufsrecht, und zum Vierten hätten wir dann noch die Möglichkeit, bei den Bebauungsbestimmungen festzulegen, dass hier beispielsweise keine reinen Wohnzwecke möglich sind, sondern auch entsprechende Bebauungsbestimmungen vorzusehen sind, die ausschließlich eine gemischte Nutzung, zum Beispiel für Bildungszwecke, vorsehen.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank, Herr Bürgermeister. Damit ist die 4. Anfrage beantwortet.

 

9.53.55†VBgm.in Mag. Maria Vassilakou - Frage|

Die 5. Anfrage (FSP-450400-2019-KFP/GM) wurde von Herrn GR Fürnkranz gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung gerichtet. Schönen Guten Morgen, Frau Vizebürgermeisterin! In dieser Anfrage geht es um den Managementplan und Weltkulturerbe und welche Anforderung an UNESCO und ICOMOS gestellt werden. [Der bisher (seit 2006) gültige Managementplan für das Weltkulturerbe „Historisches Zentrum von Wien“, dargelegt in der bei der MA 18 erhältlichen Publikation „Weltkulturerbe - der Stand der Dinge“, widerspricht eindeutig Hochhausbauten in der Kernzone des Weltkulturerbes. Welche inhaltlichen Änderungen sind im Detail aus Ihrer Sicht erforderlich, um den Anforderungen von UNESCO/ICOMOS zu entsprechen, die eine völlige Neugestaltung um 480.000 EUR erfordern?]

 

Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.

 

VBgm.in Mag. Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Nach den Richtlinien für die Durchführung der Welterbe-Konvention soll jede in die Welterbe-Liste eingetragene Stätte über einen Managementplan verfügen. Dieser ist das zentrale Planungsinstrument für den Schutz, die Nutzung, die Pflege und die erfolgreiche Weiterentwicklung von Welterbe-Stätten.

 

Unter Berücksichtigung des im Jahr 2002 nach den damaligen Anforderungen erstellen Managementplans soll nun ein umfassender UNESCO-Managementplan für das Wiener Weltkulturerbe entwickelt werden. Dieser soll sowohl den aktuellen internationalen Standards entsprechen als auch der Stadt Wien ein konkretes Managementleitbild für den Schutz des Weltkulturerbes im Kontext von zukünftigen Anforderungen, Entwicklungen und Innovationen, Wirtschaft, Urbanität und Lebensqualität geben. Im Rahmen des Entwicklungsprozesses sollen wesentliche Handlungsfelder definiert werden. Unter Zusammenwirkung aller Stakeholder und Akteursgruppen innerhalb der Stadt Wien soll ein gemeinsames Verständnis zu Zielen, Strategien und Maßnahmen im Umgang mit dem Weltkulturerbe geschaffen werden.

 

Expertinnen und Experten zu Weltkulturerbe und historisches Erbe aus Universitäten der Fachbereiche Städtebau, Denkmalpflege und Architektur sowie aus sonstigen fachlich relevanten Themenbereichen sollen bestehende Prozesse, gesetzliche Rahmenbedingungen, Konzepte, Verwaltungsstrukturen und rechtliche Aspekte erheben, analysieren und die daraus schließenden wissenschaftlichen Ergebnisse darlegen.

 

In verschiedenen Modulen - das heißt unter anderem sounding board, public hearings, internationaler Austausch, Meetings - sollen Expertisen, fachliche Erfahrungen und Einschätzungen ausgetauscht, reflektiert und diskutiert werden.

 

Vier zentrale Gruppen von Stakeholdern und Akteuren sollen bei der Erstellung des Managementplanes zusammenwirken: Erstens: Vertreterinnen und Vertreter der Politik und Verwaltung der Stadt Wien. Zweitens: Externe Expertinnen und Experten für verschiedene Aspekte des Weltkulturerbes. Drittens: Vertreterinnen und Vertreter von nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen. Viertens: Stakeholder aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Bevölkerung.

 

Der UNESCO-Managementplan für die Welterbe-Stätte „Historisches Zentrum von Wien“ ist ein integriertes Planungs- und Handlungskonzept, das Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung des außergewöhnlichen universellen Wertes, der Authentizität und Integrität der Weltkulturerbe-Stätte benennt. Er soll insbesondere die Aufgabe haben, bestehende Prozesse, Regelungen und Maßnahmen synergetisch zu nutzen, um die notwendigen Akzentuierungen und Schärfungen im Sinne des Schutzes des Weltkulturerbes zu erzielen. Der Managementplan der Stadt Wien soll dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Danke schön. Die 1. Zusatzfrage von NEOS wurde zurückgezogen, die 2. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. Frau GR Dipl.-Ing. Olischar, bitte.

 

9.57.40

GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Vielen Dank für Ihre Ausführungen!

 

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