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Gemeinderat, 52. Sitzung vom 28.05.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 58 von 63

 

cherheit des Hauses und der Immobilie auch gewährleistet ist. Immerhin haben wir dort sehr viele Besucher und denen soll nichts passieren. (Zwischenruf von GR Heinz Vettermann.) - Ich sage Ihnen genau, warum ich nicht zustimme, und das hat juridische Gründe.

 

Die Liegenschaft, die Immobilie steht im Eigentum der Stadt Wien. Das WUK hat keinen Mietvertrag, das heißt, wir haben einen mehr oder weniger rechtlosen Zustand. Es gibt keine Regelung, wie Rechte und Pflichten zwischen dem Eigentümer und dem Nutzungsberechtigen aufgeteilt werden. Das ist für uns ein unhaltbarer Zustand. Wir haben auch seit Jahren gefordert, dass es endlich einen Bestandvertrag gibt, der Rechte und Pflichten regelt, und haben auch ein entsprechendes Prüfansuchen an den Stadtrechnungshof gerichtet, weil dieses Verhältnis in der Form aus unserer Sicht nicht aufrecht erhaltbar ist.

 

Jetzt vielleicht für den Nicht-Juristen: Was ist ein Prekarium? Das ist nämlich genau dieses Rechtsinstitut, das es dem WUK ermöglicht, diese Immobilie zu nutzen. Das Prekariat ist eine Bittleihe. Die Bittleihe hat zwei wesentliche Merkmale, die die Bittleihe zu einer Bittleihe machen. Das eine ist die Unverbindlichkeit, das bedeutet, jederzeitiger Widerruf ist möglich, von beiden Seiten. Das heißt, es gibt weder für die Stadt Wien noch für den Prekaristen, das WUK, die Sicherheit, dass dieses Nutzungsverhältnis auf Dauer ist, das kann jederzeit widerrufen werden. Das ist das eine. Das andere ist die Unentgeltlichkeit, das heißt, der Stadt Wien entgeht ein Mieteingang. Das ist ein wesentliches Thema, da ich sage, die Stadt Wien hat wie ein sorgfältiger Kaufmann zu agieren, hat ordentliche Rechtsverhältnisse abzuschließen, einen Mietvertrag abzuschließen, in dem Rechte und Pflichten klar geregelt werden, und auch eine entsprechende Miete einzufordern, die dann dem Nutzungsberechtigen die Nutzung erlaubt.

 

Das ist das eine. Jetzt gibt es Begehungen, es gibt Stellungnahmen - ich weiß gar nicht, ob es Bescheide gibt - der zuständigen Magistratsabteilungen, die umfangreiche Brandschutzmaßnahmen vorsehen. Das gibt es seit Jahren, und jetzt wird es auch gemacht. Nur, der Eigentümer der Immobilie ist die Stadt Wien und die Stadt Wien als Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass diese Brandschutzmaßnahmen sach- und fachgerecht durchgeführt werden. Das heißt aber auch, dass die Stadt Wien Auftraggeber dieser Maßnahmen sein muss, und zwar aus einem ganz wichtigen Grund: Die Stadt Wien muss dafür sorgen, dass das auch ordentlich passiert.

 

Ich kann nicht 480.000 EUR in Form einer Subvention jemandem, der eigentlich jederzeit widerrufbar ist, der jederzeit aus dem Objekt gehen kann, in die Hand geben, nicht wissend, welche Aufträge er an die jeweiligen Professionisten erteilt und ohne Einblick zu haben, ob diese ordnungsgemäß erteilt werden. Vor allem habe ich dann als Stadt Wien gegen die jeweiligen Professionisten, die vielleicht nicht mangelfrei arbeiten, keine Gewährleistungsansprüche.

 

Parallel dazu habe ich als Stadt Wien aber eine riesige Haftung. Die Stadt Wien als Liegenschaftseigentümer ist dafür haftbar, dass von dem Gebäude keine Gefahr ausgeht. Deshalb muss die Stadt Wien als unmittelbarer Haftungsansprechpartner auch dafür sorgen, dass diese Maßnahmen sach- und fachgerecht durchgeführt werden. Das kann sie aber nur, wenn sie selber Auftraggeber ist und selber darauf schaut, dass die Professionisten die Aufträge erhalten, und dass die Professionisten, die die Aufträge dann erhalten, diese Arbeiten auch sach- und fachgerecht durchführen.

 

Allfällige Gewährleistungsansprüche sind dann dort durchzusetzen. Ich kann aber nicht irgendeinem Verein das Geld in die Hand drücken und sagen, mach halt einmal, wird schon alles gut gehen. Es gibt eben diese Haftung, die nicht abdingbar ist, solange es keinen Bestandvertrag gibt, wo man unter Umständen gewisse Verkehrssicherungspflichten auf einen Mieter übertragen kann. Genau das gibt es aber beim Prekariat nicht! Das heißt, ich habe als Stadt Wien die Situation, dass ich Eigentümer bin, dass ich unmittelbar haftbar bin gegenüber Dritten, wenn was passiert. Wenn diese Brandschutzmaßnahmen nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden, bin ich unmittelbar haftbar. Dann kann ich nicht sagen, na ja, ich habe eigentlich den Verein WUK damit beauftragt, der wird das schon ordentlich machen. Die Haftung bleibt bei der Stadt Wien, und als Eigentümer finde ich das eigentlich unverantwortlich.

 

Frau Stadträtin, ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie so ein Haftungsrisiko eingehen wollen. Ums Geld geht es ja nicht, denn ob die Stadt Wien als Liegenschaftseigentümer die 480.000 EUR in die Hand nimmt oder ob sie sie als Subvention vergibt, macht ja geldmäßig keinen Unterschied. Und dann kommt noch was dazu: Wenn Sie dem Verein jetzt die 480.000 EUR dafür geben, dass er diese Maßnahmen in Auftrag gibt und abwickelt, kann es Ihnen passieren - wenn der Verein WUK morgen auszieht, denn wir haben eine Bittleihe - dass er sagt, ich bin ja nur Prekarist, ich habe überhaupt keine Verpflichtung, Instandhaltungsmaßnahmen zu setzen, liebe Stadt Wien, löse mir diese Investition ab.

 

Das heißt, ich bin als Stadt Wien in der vollen Haftung, wenn was passiert. Wenn der Verein WUK auszieht, darf ich neben den 480.000 EUR, die wir ihm jetzt als Subvention gegeben haben, damit er diese Maßnahmen setzt, diesen Betrag noch einmal als Investitionsablöse abgelten. Das heißt, das kostet mich als Stadt Wien das Doppelte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Ihrem Sinn ist.

 

Das Kulturbudget ist ohnehin eng genug, ich glaube, dass man etwas Besseres damit anfangen kann. Ich finde, dass diese Konstruktion haarsträubend ist, und ich kann nicht verstehen, warum die Stadt Wien das nicht selber macht.

 

Als Stadt Wien habe ich da noch ein Thema - und ich weiß nicht, ob das vielleicht der Grund ist, warum man diese Konstruktion wählt -: Für die Gesamtmaßnahmen laut Akt sind wir bei einem Betrag von 550.000 EUR, 480.000 EUR bekommt der Verein, das heißt, das wäre für die Stadt Wien weit über der Obergrenze von 100.000 EUR, um die Vergaberichtlinien einzuhalten. Der Verein muss das so nicht.

 

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