Gemeinderat, 54. Sitzung vom 26.06.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 63 von 99
Was macht Rot-Grün? Sie versucht jetzt, irgendwie die Kurve zu kratzen und irgendwie in Wirklichkeit Augenauswischerei, sie bringt eben diesen Beschluss- und Resolutionsantrag ein - ich nehme an, das wird dann die Frau Kollegin machen -, wo sie sich dafür ausspricht oder der Wiener Gemeinderat soll sich dafür aussprechen, dass der Direktor des Stadtrechnungshofes gebeten wird, ein öffentlich zugängliches Symposium abzuhalten. Zweck dieses Symposiums ist unter anderem eine Information, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofes weiterzuentwickeln. Dieses Symposium sollte in Abstimmung mit den politischen Akteuren noch im heurigen Jahr stattfinden. Ja, nicht bös sein, das ist ein bisschen wenig, noch dazu, wo wir wissen oder wo der aufmerksame Leser dieses Tätigkeitsberichtes, und der Kollege Weber war offensichtlich auch ein aufmerksamer Leser dieses Tätigkeitberichtes, feststellen kann, dass die Entwürfe des Stadtrechnungshofes - also der Stadtrechnungshof hat sich auch mit den Themen eingehend beschäftigt und sich Gedanken gemacht und Entwürfe für die entsprechenden legistischen Abänderungen schon erarbeitet, die liegen schon dort. Ich darf Ihnen zitieren auf der Seite 32: „Bereits bei der Präsentation des Tätigkeitsberichtes 2017 im Wiener Gemeinderat regte der Stadtrechnungshofdirektor eine Überarbeitung der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien an, um die Unabhängigkeit zu stärken. Hinsichtlich der konkreten Umsetzung der Empfehlungen betreffend die Punkte a) bis c) hat der Fachbereich Recht“ - wie schon vom Kollegen Weber angeführt - „des Stadtrechnungshofes Wien Änderungsvorschläge der relevanten Regelungen der Wiener Stadtverfassung und aufbauend darauf der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien ausgearbeitet. Die diesbezüglichen Entwürfe liegen vor und können in entsprechende Begutachtungsverfahren eingebracht werden.“
Also das gibt‘s ja alles schon. Das heißt, wir reden von Sachen, die wir schon längst wissen. Das, was da im Peer-Review-Bericht drinnensteht, ist ja auch nichts Neues. Das haben wir auch schon gewusst, wurde teilweise von den GRÜNEN damals alles verlangt, was da drinnensteht. Es war Ihnen offensichtlich wurscht beziehungsweise war das Ihnen wirklich kein Anliegen.
Sie haben es aber wieder einmal auch nicht geschafft, zumindest die Instrumente zu verwenden, die unsere Geschäftsordnungen vorsehen und die auch sinnvoll sind, weil da geht‘s ein bissel konkreter zu. Es gibt im § 35 der Geschäftsordnung für die Ausschüsse die Enqueten. Also wenn Sie schon ernst gemacht hätten, dann hätten Sie so eine Enquete gemacht. Das können die Ausschüsse über Anträge des Mitgliedes beschließen. Ich habe schon einmal so einen Antrag eingebracht, genauso eine Enquete einzusetzen, wurde von Rot-Grün abgelehnt. Da geht‘s ein bissel konkreter zu.
Im Abs. 2 des § 35 unserer Geschäftsordnung, also der Geschäftsordnung der Ausschüsse, steht: „Der Antrag auf Abhalten einer Enquete ist dem Vorsitzenden mindestens 48 Stunden vor der Sitzung schriftlich einzureichen und hat jedenfalls Gegenstand, Teilnehmerkreis und Tag der Enquete zu enthalten.“ Also da hätten Sie sich zumindest auf einen konkreten Termin einmal fixieren müssen. Nicht einmal das ist Ihnen gelungen. „Hierzu sind Zusatzanträge nicht zulässig.“ Also wir werden, vielleicht auch gemeinsam mit den anderen Oppositionsfraktionen, die ich dazu jetzt schon herzlich einlade, einen entsprechenden Antrag bei der nächsten Sitzung des Stadtrechnungshofausschusses einbringen. Ich werde ihn 48 Stunden vorher an den Vorsitzenden schicken und dann schauen wir einmal, was Sie dann machen. Dann werden Sie wahrscheinlich wieder dagegen stimmen, weil das geht ja nicht, dass man da einem Antrag der Opposition zustimmt. Nur trotzdem, was ich hier lang und breit ausführen will, ist, das, was Sie machen, ist nichts anderes als Augenauswischerei und das muss man auch einmal so benennen.
Zu den Empfehlungen selber, wie gesagt, auch nichts Neues für Leute, die sich schon länger damit beschäftigen. Interessant ist, wir haben ja schon eine Änderung der Regelungen des Stadtrechnungshofes, 2013, glaube ich, war es, wenn mich nicht alles täuscht, gehabt und wir haben es bis jetzt nicht geschafft, diese Änderungen, die der Landtag beschlossen hat, in der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien darzustellen! Das heißt, es sind noch immer veraltete Regelungen in der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien.
Jetzt haben wir das Jahr 2019. Also es ist ein Armutszeugnis für Rot-Grün! Zumindest das hätten wir schon längst erledigen können! Natürlich wollen wir mehr und wollen entsprechend die Änderungen, die jetzt wieder durch den Bericht des Rechnungshofes Sachsen und des Landesrechnungshofes Oberösterreich diese Punkte, die eben da festgelegt worden sind, umgesetzt haben und zwar möglichst schnell. Dazu haben wir uns auch erlaubt, einen Beschlussantrag zu fabrizieren, wo wir genau das fordern:
„Wir bekennen uns zum weiteren Ausbau der Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofes im Sinne der Vorschläge der Peer Review 2017. Die Wiener Stadtregierung wird aufgefordert, ein entsprechendes Maßnahmenpaket zur Beschlussfassung in den zuständigen Organen vorzulegen.“
Sie brauchen ja nur auf das zugreifen, was es schon gibt. Das sollte man sich vorher durchschauen, ob das eh auch im Sinne der Stadtregierung beziehungsweise der Abgeordneten ist. Aber das gibt‘s ja schon alles. Weiters darf ich aus unserem Beschluss zitieren:
„Darin sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: Die Festlegung der Budgetposition. Personal- und Sachmittel für den Stadtrechnungshof haben in die Zuständigkeit des Gemeinderates zu fallen.“ - Da sind wir bei der Unabhängigkeit, ja. - „Es ist sicherzustellen, dass die Magistratsdirektion als geprüfte Stelle nicht über die Budgetierung des Kontrollorganes Einfluss auf die Arbeit des Stadtrechnungshofes nehmen kann, 1. Punkt. 2. Punkt: Für den Stadtrechnungshof ist ein eigener Budgetansatz anstelle einer Zuordnung zum Sammelansatz Magistratsdirektion vorzusehen.“
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