«  1  »

 

Gemeinderat, 60. Sitzung vom 25.11.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 86 von 100

 

Soziales kommen, dem ich mich hier widmen will. Die Auszahlung in der Haushaltsgruppe Soziales Wohnen, das liegt ja hier beieinander, ist im Jahr 2019 auf 3,03 Milliarden EUR gestiegen, insgesamt um 158 Millionen EUR, wobei wir hier die maßgebliche Steigerung eben in der Finanzierungstätigkeit im Wohnbau haben. In der Haushaltsgruppe haben wir aber auch natürlich den Fonds Soziales Wien, wo die Bedarfsorientierte Mindestsicherung veranschlagt ist. Das ist immer hot topic, wenn wir über Soziales und Sozialleistungen in dieser Stadt sprechen. Diese Transferzahlungen sind im letzten Jahr aber gesunken beziehungsweise werden von 2,14 auf 2,13 Milliarden EUR sinken. Das ist prinzipiell natürlich erfreulich. Erfreulich ist auch, dass die Zahl der MindestsicherungsbezieherInnen rückläufig ist. 2018 waren es 180.000 Menschen, ein Rückgang um 6 Prozent also. Man darf aber nicht außer Acht lassen, dass da ein großer Teil der BezieherInnen Kinder sind, nämlich rund 40.000. Das ist ein Thema, das ich hier schon in der letzten Landtagssitzung angesprochen habe.

 

Deswegen möchte ich auch darauf ganz kurz noch einmal eingehen und hier vielleicht auch nochmals die Gelegenheit nutzen, nachdem Sie jetzt auch da sind, sehr geehrter Herr Stadtrat, meinen Unmut über Ihre Anfragebeantwortung in der mündlichen Anfrage zu äußern und wie Sie mir auch meine Frage selbst im Mund verdreht haben. Sei es wie es sei und wie die Debatte und vor allem die Rechtslage und die Aufhebung des Verfassungsgerichtshofs ausgehen wird, ich glaube, es ist klar, wie wichtig es sein wird, und das ist vor allem uns ein großes Anliegen, dass wir hier entgegensteuern, wenn wir so viele Kinder in der Betroffenheit haben. Ich appelliere noch einmal, was wir auch schon öfters gemacht haben: Machen wir diese Kinder, die eben jetzt von einer Kürzung betroffen sein könnten, sagen wir so, machen wir sie zu direkten Leistungsbeziehern.

 

Machen wir das, was sie zu Ihrer Chancenentfaltung brauchen, und zwar am besten in Form von Sachleistungen, damit wir sicher sein können, dass die Leistung bei den Kindern auch ankommt! (Beifall bei den NEOS.)

 

Ich möchte bei den Kindern bleiben, weil wir hier letzte Woche in der Aktuellen Stunde auch den Tag der Kinderrechte gefeiert haben. Die GRÜNEN haben diese Aktuelle Stunde gewählt. Das ist ein Riesenthema auch im Sozialbereich dieser Stadt. Sie kennen den Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention, womit die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf Bildung anerkennen. Es ist sicherzustellen, dass Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsdienste, Rehabilitationsdienste, Vorbereitung auf das Berufsleben, Erholungsmöglichkeiten auch jedem behinderten Kind tatsächlich in einer Weise zugänglich gemacht werden, die zu einer vollständigen sozialen Integration führt.

 

Sie haben selbst in Ihrem rot-grünen Regierungsübereinkommen 2015 zum Bereich Inklusion gesagt: „Die Stadt bekennt sich zur größtmöglichen Inklusion im Bildungsbereich und wird auch in den kommenden Jahren den Ausbau von inklusiv geführten Kindergärten und Schulen weiter vorantreiben.“ Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention muss es jedem Menschen grundsätzlich möglich sein, jede staatliche Bildungseinrichtung zu besuchen. Im elementaren Bereich haben Sie dieses Ziel auch für die Wiener Stadtregierung formuliert. Jetzt ist es aber leider so, dass in Wien viele Eltern mit Kindern, die eine Behinderung haben, damit konfrontiert sind, keinen Platz in einer elementarpädagogischen Einrichtung zu bekommen. Es sind laut MA 10, und das sehe ich jetzt ressortübergreifend, weil wir natürlich hier den Bildungsbereich ansprechen, aber auch den Sozialbereich, 241 Kinder, die momentan auf einen Platz warten. Die Plätze werden nach bestimmten Kriterien vergeben, einerseits nach dem Alter des Kindes, nach dem Bedarf, je eher ich in das verpflichtende Kindergartenjahr komme, desto eher wird natürlich ein Platz frei sein. Aber ein weiteres Kriterium ist auch die Berufstätigkeit der Eltern. Da muss man sich schon einmal überlegen, ob das so Sinn macht.

 

Ich habe mittlerweile einige Fälle kennen gelernt, und ich sage, 241 Kinder sind nicht gerade nichts. Sie haben sich dazu verpflichtet, diesen Kindern das Recht auf Bildung zu ermöglichen. Berufstätige Eltern im Falle eines behinderten Kindes sind eher die Ausnahme, würde ich sagen. Sie können sich die Situation vorstellen. Ich habe eine Mutter mit drei Kindern kennen gelernt, wo die ersten zwei gut versorgt sind, sie das vierte aber auch nicht unterbringt, um hier einer Berufstätigkeit nachgehen zu können. Somit fallen diese Kinder und ihre Eltern natürlich um einen Bildungsplatz um. Es wird ihnen auch das Recht auf Bildung verwehrt. Der MA 10 ist bekannt, es gibt zu wenige Plätze mit heilpädagogischem Bedarf. Der Mangel liegt allerdings nicht an den Plätzen selbst, sondern im Bereich des fehlenden Fachpersonals. Dann verweist man auch auf die Zusatzausbildung der Inklusionspädagogik, die beim Bund liegt. Das mag schon richtig sein. Auch dem Bundesministerium ist dieser Mangel bekannt. Es wird an Lösungen gearbeitet.

 

Aber jetzt frage ich mich schon, und das ist nicht der erste Bereich, wo wir uns diese Thematik ansehen müssen, dass wir hier Zuständigkeiten vom Bund auf das Land und zurück verschieben und uns ausreden, auch in dieser Stadt, und in Wahrheit ist keinem einzigen Kind und keinem einzigen Elternteil damit geholfen. Sie wollten 2010 ein besonderes Augenmerk auf diesen Ausbau der Betreuungsplätze legen. Wir stehen heute, insgesamt neun Jahre später, immer noch da und Eltern sind immer noch in der gleichen Situation. Ich möchte deswegen heute hier den Antrag einbringen, dass der Wiener Gemeinderat sich dafür ausspricht, Kindern mit Behinderung ausreichend integrativ geführte Plätze im elementarpädagogischen Bereich anzubieten. (Beifall bei den NEOS.)

 

Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung. Dieses Hickhack zwischen Bund und Ländern bringt niemandem etwas. Das habe ich erwähnt. Die gleichberechtigte Teilnahme unserer Gesellschaft kann für jedes Kind oder natürlich auch jeden Erwachsenen mit Beeinträchtigung nur gelingen, wenn wir nicht zusätzliche Behinderungen in den Weg legen. Eine zusätzliche Behinderung ist, wenn wir keinen Kindergartenplatz haben. Eine zusätzli

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular