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Gemeinderat, 61. Sitzung vom 19.12.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 116

 

Weiter steht da drinnen: „Festzustellen war, dass der ‚Masterplan partizipative Stadtentwicklung‘ keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Bürgerinnen- beziehungsweise Bürgerbeteiligung begründet.“ Und: „Hiezu war anzumerken, dass die sogenannten ‚Beteiligungselemente‘ keine Neuerung darstellten.“ Das ist also die großartige Arbeit der rot-grünen Stadtregierung zu diesem Thema.

 

Wie schwer sich Rot-Grün da tut, sehen wir auch in Gersthof. Das ist insofern ganz lustig - der Herr Klubobmann und auch Klubdirektor der SPÖ-Rathausfraktion steht gerade hier und passt gespannt auf, hoffe ich -, Sie haben sich mit Ihren eigenen Waffen geschlagen! Wenn man jetzt der grünen Bezirksvorsteherin vorwirft, dass sie das Ganze nicht ernst nimmt, was dort passiert, könnte man womöglich sogar Verständnis dafür haben, denn es gibt keine entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, die so etwas auf Bezirksebene vorsehen. Sie werden mir recht geben.

 

Darum haben Sie es ja auch relativ weich geschrieben. Sie haben gesagt: Die Bezirksvorsteherin wird ersucht, die Meinung zu erheben. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Ja eh, soll sie. Das ist klug, darum war unsere Fraktion auch dabei, wissen Sie, das wollen wir auch. Nur, wir wollen die gesetzlichen Grundlagen dafür auch einmal normiert haben, und das ist das Entscheidende in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren!

 

Das gleiche Problem haben wir ja schon bei der Mariahilfer Straße gehabt. Dort wurde eine Volksbefragung gemacht, oder eine Volksbefragung wurde eben nicht gemacht, es wurde eine Befragung gemacht, die grundsätzlich einmal nicht schlecht ist, aber die gesetzlichen Bestimmungen dafür gab es auch in dem Zusammenhang nicht.

 

Darf ich Ihnen einmal vorlesen, was der damalige Bürgermeister Häupl auf die Frage geantwortet hat, warum die diesbezüglichen Daten da verarbeitet wurden, welche gesetzlichen Grundlagen dafür vorliegen. Ich lese es Ihnen vor, die gesetzliche Grundlage war damals angeblich - angeblich, der Verfassungsrechtler Mayer hat das anders gesehen: „§ 47 Abs. 2 Z 1 Datenschutzgesetz in Verbindung mit § 103h Abs. 1 Z 1, § 91 Abs. 3, § 75 und § 28 Abs. 1 und 2 Wiener Stadtverfassung“ - Ja, eh!

 

Meine Damen und Herren, was will ich damit zum Ausdruck bringen? Wir brauchen gesetzliche Bestimmungen, diese direkt-demokratischen Instrumente sollen keine Bittstellung sein, sollen keine Gnade des Magistrates sein, sondern es soll ganz klare, gesetzlich gefasste Vorgaben geben. Das ist die Aufgabe, die wir uns als Landtag vornehmen und die wir durchsetzen sollten. Danke schön! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Bevor ich dem letzten Redner der Aktuellen Stunde das Wort erteile, begrüße ich die Schüler und Schülerinnen des Bundesrealgymnasium Weiz. (Allgemeiner Beifall.) - Ja, Weiz! (bestätigend auf die Nachfrage von GR Mag. Josef Taucher, der sich auf dem Weg zum Rednerpult an den Vorsitzenden gewandt hat)

 

Zu Wort gemeldet ist GR Mag. Taucher. - Bitte.

 

11.48.58

GR Mag. Josef Taucher (SPÖ)| (in Richtung Galerie): Ja, herzlich willkommen aus meiner Heimatgemeinde! (Heiterkeit im Saal und Zwischenrufe.) Das hört man, göh?

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Bürgerbeteiligung: Ich bin schon öfter hier gestanden, und wir müssen das immer wieder klären, weil jede Fraktion von ein bisschen etwas anderem spricht. Die einen reden von partizipativer Demokratie, die anderen reden von direkter Demokratie. Ich glaube, im Kern muss einmal festgehalten werden: Österreich ist eine repräsentative Demokratie, eine Parteiendemokratie, wo Parteien im Delegationsprinzip zu Wahlen antreten, dann auch Mandatare haben, so wie wir 100 hier im Raum. Wir sind als Repräsentanten der Wiener Bevölkerung gewählt, hier auch im Sinne der Wiener Bevölkerung Politik zu machen, auch das Leben der Wiener und Wienerinnen zu verbessern und das auch hier zu diskutieren und zu entscheiden. Das ist der Kern einer repräsentativen Demokratie.

 

Dann gibt es in der Bundesverfassung auch die Ergänzung zur repräsentativen Demokratie, das heißt Volksbegehren und Volksbefragungen, auch das da oder dort in Österreich sehr zaghaft, nicht sehr häufig angewandt, muss man sagen. Eine der größten, die uns bekannt sind, ist zum Beispiel Zwentendorf, also die Atomkraftabstimmung, die damals knapp ausgegangen ist, die wir aber bis heute umgesetzt haben und auch stolz darauf sind.

 

Und dann gibt es noch diese partizipativen Elemente, die wir in einer großen Vielzahl haben - ich sage immer, es ist ein bisschen so ein Mushrooming, also ein Schwammerlwald. Es gibt ganz viele Methoden: es gibt die Lokale Agenda, es gibt BürgerInnenräte, es gibt sozusagen informellere Methoden und verbindlichere Methoden. Das kann man, glaube ich, nur als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie und zur Erweiterung der Meinungsfindung sehen.

 

Jetzt gibt es aber natürlich von der FPÖ die Forderung nach immer mehr direkter Demokratie. Das ist auch verständlich. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Das heißt Demokratie!) Man muss mit der direkten Demokratie auch sehr sorgsam umgehen, deswegen ist sie auch nur eine Ergänzung zur repräsentativen, denn wenn man sie zu massiv auslegt, würden Minderheiten immer unter die Räder der Demokratie kommen, weil natürlich die Mehrheit dann immer über Minderheiten entscheidet.

 

Wir Sozialdemokraten schauen als Repräsentanten dieser Stadt oder auch in unserem politischen Kern sowieso immer auch darauf, dass wir Minderheiten, schwächere Gruppen in der Politik mitnehmen. Da geht es nicht darum, ob irgendeine Mehrheit das entscheidet oder nicht, sondern wir als Repräsentanten einer Gesellschaft nehmen die Schwächsten mit. (Zwischenruf: Opposition mitnehmen!) Das ist auch gut so, denn sonst würde es Minderheitenrechte gar nicht geben, wenn immer die Mehrheit abstimmt.

 

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