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Gemeinderat, 61. Sitzung vom 19.12.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 116

 

weil offensichtlich beim Widmungsverfahren 2017 ein alter Katasterplan vorhanden war und im Zuge der Vorbereitung des Bewilligungsverfahrens eine Berichtigung durchgeführt werden muss. Jetzt gibt es einen richtigen Katasterplan, und es müssen das Grundstück und die Abgrenzung zwischen öffentlichem Gut und Grundstück des Bauplatzes nun genau auf dieselbe Linie gebracht werden. (GR Georg Fürnkranz: Da habt‘s gepfuscht! Ganz was Neues!) Daher muss man auch bei Schnittlinien ein paar Quadratmeter an den Bauprojektentwickler verkaufen, im Gegenzug gibt er wieder ein paar Quadratmeter zurück. Netto sind das am Schluss dann 20 m². Es wird aber jedenfalls durch den Verkauf jetzt ein Fehler korrigiert, und durch die Korrektur dieses Fehlers der Nichtübereinstimmung der Baulinien wird die Voraussetzung für eine korrekte Bauplatzschaffung und eine Basis für ein korrektes Verfahren, übrigens mit völlig offenem Ausklang, geschaffen.

 

Nun, nach der Teilflächenübertragung wird jetzt der Bauplatz mit dem Flächenwidmungsplan übereinstimmen, und bei diesen geringfügigen Flächen handelt es sich übrigens um Flächen entlang der Längsseite des Konzerthauses, die dann später - und so ist es im Flächenwidmungsplan auch gewidmet - als öffentlicher Durchgang gewidmet sind.

 

Also, wie gesagt, die Aufregung ist unangebracht und hat auch überhaupt nichts mit einem zweijährigen Moratorium zu tun, denn, wenn wir zwei Jahre nachdenken, heißt das ja nicht, dass die Behörden zu arbeiten aufhören müssen, und wenn es rechtliche Situationen gibt, dann muss man das erledigen. (GR Georg Fürnkranz: Das verstehe ich eigentlich schon darunter!)

 

Der Abgleich von diesen Grundstücksgrenzen ist ein völlig üblicher Vorgang, ist übrigens im § 16 Abs. 1 der Wiener Bauordnung so gesetzlich verankert. Das heißt, dass der Projektentwickler einen Rechtsanspruch auf diese Form der Bauplatzschaffung hat, und die Stadt Wien ist rechtlich verpflichtet, die Flächen gegen Entschädigung abzutreten. Andernfalls könnten diesen Flächen nach § 42 Abs. 1 der Wiener Bauordnung durch Enteignung von der Stadt Wien in Anspruch genommen werden. (GR Georg Fürnkranz: Na, soll er es machen!)

 

Die Baureifgestaltung heißt also, dass der Bauplatz so geschaffen wird, dass die Baulinien des Bauplatzes auch mit dem Flächenwidmungsplan exakt übereinstimmen. Genau das machen wir heute mit diesem Beschluss und sonst nichts. Der Beschluss auf Baureifmachung hat keinen Einfluss auf die Baubewilligung und hat auch keinen Einfluss auf die Form, welches Projekt entwickelt wird. (GR Georg Fürnkranz: Dann brauchen wir sie auch nicht!)

 

Was wir jedenfalls brauchen, ist, dass dieses Projekt irgendwann realisiert wird, in welcher Form auch immer. Dieser Bereich muss entwickelt und saniert werden, und wir werden dieses Ziel verfolgen, natürlich immer unter der Voraussetzung, dass wir mit der UNESCO und ICOMOS soweit Gespräche führen wollen, dass es zu keinem Verlust des Welterbes kommt. Was auf alle Fälle aber gilt, es gibt Rechtssicherheit in dieser Stadt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zu Wort gemeldet ist GR Fürnkranz. Ich erteile es ihm.

 

15.48.15

GR Georg Fürnkranz (FPÖ)|: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

 

Der Redebeitrag von Kollegen Woller hat mich jetzt nicht mehr auf dem Sitz gelassen. Ich bin immer ganz fasziniert, wenn die SPÖ plötzlich Rechtsansprüche und Verpflichtungen entdeckt, irgendwelche Akte durchzuführen, denn ich erinnere mich in diesem Zusammenhang, dass es andere vergleichbare Fälle gibt, wo sich Normalbürger eine Baureifgestaltung gewünscht hätten, und da hat es Jahre, Jahrzehnte, einmal sogar fast ein Jahrhundert gedauert, bis das endlich in die Tat umgesetzt worden ist. Und Sie wollen uns jetzt allen Ernstes erzählen, wenn man das nicht heute beschließt, dann wird die Stadt Wien enteignet, huch, denn dann kommt der Tojner und nimmt uns den Gehsteig weg. Also bitte schön, lassen Sie doch die Kirche im Dorf, es kann ja keine Rede davon sein.

 

Sie waren im Übrigen auch der Meinung, dass Tojner einen Rechtsanspruch darauf hat, einen Feststellungsbescheid, dass es keine UVP braucht, zu haben. Was haben wir gesehen? - Das hat sich als ganz falsch herausgestellt. Die Stellungnahme der Stadt Wien ist vom Verwaltungsgericht gekübelt worden, und es ist jetzt doch unbestritten, dass es zumindest eine UVP geben muss. Also, meine Damen und Herren, erzählen Sie uns nicht, dass das notwendig ist, sondern Sie wollen einfach dieses Projekt weitertreiben, entgegen Ihrer Zusicherung, zwei Jahre lang sozusagen da ein Moratorium durchzuführen. Das ist die bittere Wahrheit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es soll auch keiner sagen, dass das überraschend gewesen wäre. Der Bauwerber hat von Anfang an gesagt, er denkt nicht daran, sich an das Moratorium zu halten. Das ist eine einseitige Aufforderung seitens der SPÖ gewesen, um die Bürger in irgendeiner Weise zu beschwichtigen, wohlwissend, dass die Verfahren sowieso bis nach 2020 dauern und man bis zur Wahl eben sagen kann, jetzt tun wir einmal nachdenken und es ist eh noch nichts entschieden. Nichts! Sie haben einen Gemeinderatsbeschluss hier gefasst, haben damit die Flächenwidmung so festgelegt, dass Wien das Weltkulturerbe verlieren wird. Sie haben sogar in diesen Flächenwidmungsplan eine Mindesthöhe hineingeschrieben, sodass Herr Tojner nicht einmal, wenn er will, innerhalb der Grenzen des Weltkulturerbes bleiben kann. Das heißt, Sie haben in jeder Hinsicht alles festgezurrt, damit es keinen Ausweg aus dieser ganzen Konstellation mehr gibt. Und jetzt kommen Sie her und sagen, das ist eigentlich eh wurscht, denn es ist ein reiner Formalakt und hat nichts mit der Baugenehmigung zu tun.

 

Meine Damen und Herren, was jetzt? - Ist es notwendig oder ist es nicht notwendig? Wenn es keine Bedeutung für das Bauverfahren hat, dann gibt es auch keine Dringlichkeit in dieser ganzen Angelegenheit. Sie widersprechen sich also ständig selber, und das zeigt ganz deutlich auf, wohin die Reise geht. Sie schwindeln sich nämlich bis zur Wahl irgendwie drüber, und nachher haben wir den Salat. Deswegen sind wir für dieses Pro

 

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