Gemeinderat, 2. Sitzung vom 10.12.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 106
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich darf alle bitten, die Plätze einzunehmen, und alle Nichtabgeordneten, auf ihre vorgesehenen Plätze im Saal zu gehen.
Die 2. Sitzung des Wiener Gemeinderates vom 10. bis 11. Dezember 2020 ist hiermit eröffnet. Schönen guten Morgen alle miteinander wieder hier im Festsaal!
Entschuldigungen ganztägig liegen keine vor. Es gibt temporäre Entschuldigungen von Herrn GR Dr. Schmid und Herrn GR Dr. Sittler.
Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Gemeinderatsmitgliedern des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien zwei Anfragen und des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine schriftliche Anfrage eingelangt sind.
Vor Sitzungsbeginn sind von Gemeinderatsmitgliedern des Klubs der Wiener Freiheitlichen elf Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben, die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.
Gemäß § 73e Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung wurden in der 20. Wahlperiode des Wiener Gemeinderates folgende Ersuchen an den Stadtrechnungshof eingebracht:
Vom NEOS-Rathausklub betreffend Prüfung etwaiger Versäumnisse beim Management der Covid-19-Krise in Wien, von den Gemeinderäten Mahdalik, Blind, Haslinger, Kohlbauer, Fürnkranz betreffend Community TV GmbH, von den Gemeinderäten Kowarik und Stark betreffend Kosten für das Projekt Gürtel-Pool, von den Gemeinderäten Eppinger, Kowarik, Schmid, Damnjanovic, Irschik, Schütz, Haslinger, Matiasek, Koderhold, Fürnkranz, Amhof, Berger, Hofbauer betreffend Wiener Kulturservice. Diese Prüfersuchen wurden an den Stadtrechnungshof weitergeleitet.
Bevor wir zu den Postnummern 1 und 2 der Tagesordnung kommen, darf ich noch Folgendes bekannt geben:
Das Erste ist, dass der Herr Erste Landtagspräsident und ich eine Regelung erlassen haben gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Gemeinderates und der Geschäftsordnung des Landtages, wo wir gewisse Zutrittsregeln, wer den Saal während der Sitzung betreten darf, erlassen haben. Diese Regelungen wurden allen Fraktionen bekannt gemacht, und ich darf bitten, dass sich alle daran halten und vor allem auch, das gilt auch für die Beamtenschaft im Haus. Ja, diese Regelungen liegen auf.
Dann haben wir am 4. Dezember in der Präsidiale zwei Fraktionsvereinbarungen abgeschlossen: Eine Grundsatzfraktionsvereinbarung, die als Inhalt das grundsätzliche Rotationsprinzip bei Reden beinhaltet. dann Regelungen zur Fragestunde, Aktuellen Stunde, zu dringlichen Initiativen, dann Regelungen betreffend Sitzung auf Verlangen, dann die Redezeitregelungen für Budget und Rechnungsabschluss - die Wiener Stunden, Behandlung der Berichte des Stadtrechnungshofes, Umgang mit Anträgen und wie die Protokollführung stattfinden soll. Diese Vereinbarung wurde vorerst bis 31.12.2020 abgeschlossen, es gibt hier noch Diskussionsbedarf. In der nächstwöchigen Präsidiale werden wir weiterdiskutieren, aber die grundsätzliche Fraktionsvereinbarung ist für diese Sitzung hiermit gültig und gilt bis Ende des Jahres.
Die zweite Vereinbarung, die wir abgeschlossen haben, ist eine ergänzende Covid-Vereinbarung zur Fraktionsvereinbarung. Sie ist gültig bis 30.06.2021. In dieser Vereinbarung geht es um die Covid-Pandemie, die zur Zeit herrscht, und zu welchen Regelungen wir uns verpflichtet haben betreffend Hygienemaßnahmen, den Zutritt zu Medien, Öffentlichkeit und Abstimmungen. Diese Fraktionsvereinbarung wird im 2. Quartal 2021 neu evaluiert werden. Je nach Stand der Pandemie werden wir dann entsprechende Verlängerung oder auch Anpassungen vornehmen.
Zum Festsaal möchte ich noch kurz bemerken, dass wir auf Grund eines Gutachtens vom Gesundheitsökonomen Prof. Hutter uns hier genau angesehen haben, unter welchen Kriterien wir die Sitzung durchführen können. Das heißt, wir haben hier auf den Sitzplätzen einen entsprechenden Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern zueinander und daher ist es während der Sitzung grundsätzlich gestattet, die Maske abzunehmen, weil natürlich auch die Saalbelüftung des Saales, die Be- und Entlüftung entsprechend ist. Aber ich würde Sie trotzdem ersuchen, je nach Möglichkeit die Maske oben zu behalten - man weiß ja nie. Aber natürlich temporäres Runternehmen ist nicht verboten, wird nicht geahndet. Aber sobald der Sitzplatz verlassen wird, ersuche ich alle, die Maske hier im Saal wieder aufzusetzen und natürlich, wie es der allgemeinen Hausordnung entspricht, auch im ganzen Rathaus. Das waren meine kurzen Mitteilungen zu Beginn der Sitzung.
Ich darf nun die Postnummern 1 und 2 der Tagesordnung betreffend den Entwurf des Voranschlages der Bundeshauptstadt Wien für das Jahr 2021 und die Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Geldleistungen und tarifmäßigen Entgelte durch den Gemeinderat aufrufen. Ich schlage vor, die Beratungen dieser zwei Geschäftsstücke zusammenzuziehen und die Verhandlungen nicht nach den zehn Gruppen des Vorschlagentwurfes, sondern nach Geschäftsgruppen zu gliedern. Nach einem einleitenden Referat des Berichterstatters zu diesen Geschäftsstücken, Herrn Amtsf. StR KommR Peter Hanke, folgen die Allgemeine Beratung und die Spezialdebatte über die Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Stadtwerke. Voraussichtlich morgen, am Freitag dieser Woche, wird nach den Schlussworten des Herrn Amtsführenden Stadtrates der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke über die Anträge zu den genannten zwei Geschäftsstücken abgestimmt werden.
Wird gegen diesen Vorschlag ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall.
Ich bitte daher den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR KommR Peter Hanke, die Verhandlungen über die Postnummern 1 und 2 einzuleiten.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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