Gemeinderat, 63. Sitzung vom 29.01.2020, Sitzungsbericht - Seite 5 von 10
(1106786-2019-GKU; MA 7, P 42) Die Subvention an den Verein ZOOM Kindermuseum im Jahr 2020 für das Jahresprogramm 2020 in der Höhe von 857 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.
(1107036-2019-GKU; MA 7, P 43) Die Subvention an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession im Jahr 2020 für das Jahresprogramm 2020 und die Digitalisierung des Archivs in der Höhe von 470 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.
(1094992-2019-GKU; MA 7, P 45) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Gesellschaft zur Förderung des Forschungsinstitutes für Wildtierkunde und Ökologie ermächtigt. Der Subventionsnehmerin Gesellschaft zur Förderung des Forschungsinstitutes für Wildtierkunde und Ökologie werden für die Jahre 2020 bis 2022 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert Jahr 2020 150 000 EUR
präliminiert Jahr 2021 150 000 EUR
präliminiert Jahr 2022 150 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2020 entfallende Betrag in der Höhe von 150 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(1095031-2019-GKU; MA 7, P 46) Die Subvention an den Jewish Welcome Service im Jahr 2020 für seine Aktivitäten und Projekte in der Höhe von 179 600 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(1095049-2019-GKU; MA 7, P 47) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Institut für die Wissenschaften vom Menschen ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Institut für die Wissenschaften vom Menschen werden für die Jahre 2020 bis 2022 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert Jahr 2020 600 000 EUR
präliminiert Jahr 2021 600 000 EUR
präliminiert Jahr 2022 600 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2020 entfallende Betrag in der Höhe von 600 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(1110583-2019-GGS; MA 51, P 50) Die Subvention für die Nachwuchssportförderung ohne Fußball in der Höhe von 810 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2020 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.
(1110609-2019-GGS; MA 51, P 51) Den Wiener Fachverbänden werden aus den Sportförderungsmitteln 2020 für die Fachverbands- und Leistungssportförderung 184 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2020 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.
(1001758-2019-GSK; MA 21 A, P 52) Plan Nr. 8281: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Altmannsdorfer Straße, Linienzug 1-2, Altmannsdorfer Straße, Linienzug 3-5, Linienzug 5-6 (Edelsinnstraße) und Linienzug 6-16 im 12. Bezirk, KatGen Hetzendorf und Altmannsdorf (Beilage Nr. 102/20)
(1079211-2019-GSK; MA 21 B, P 57) Plan Nr. 7845G: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Meldemannstraße und Linienzug 1-4 im 20. Bezirk, KatG Brigittenau (Beilage Nr. 106/20)
(1094837-2019-GWS; MA 69, P 58) Das Immobilienmanagement der Stadt Wien wird zum Abschluss der zur Baureifgestaltung der Liegenschaft EZ 8 u.a., KatG Erlaa, notwendigen Transaktionen, d.i. der Abschluss der Kaufverträge über:
1) eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 107/2, EZ 1271, KatG Erlaa, und eine Teilfläche der Grundstücke Nr. 108/2 und 108/3, je EZ 1270, KatG Erlaa, im Gesamtausmaß von 53,64 m² zu einem Kaufpreis von 50 958 EUR mit der RE Wohnungseigentumserrichtungs GmbH, und
2) eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 97/7 und Grundstück Nr. 99/2, je EZ 917, KatG Erlaa, und eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 97/5, EZ 293, KatG Erlaa, sowie Grundstück Nr. 98/6 und Grundstück Nr. 101/5, je EZ 1267, KatG Erlaa, im Gesamtausmaß von 320 m² zu einem Kaufpreis von 347 200 EUR mit der Rößlergasse Bauteil Eins GmbH, und
3) eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 97/7, EZ 917, KatG Erlaa, und eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 97/5, EZ 293, KatG Erlaa, im Gesamtausmaß von 9 m² zu einem Kaufpreis von 10 890 EUR mit der Rößlergasse Bauteil Zwei GmbH, und
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