«  1  »

 

Gemeinderat, 63. Sitzung vom 29.01.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 99

 

Ich möchte mich zu Beginn der Debatte um den Petitionsbericht einmal sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 62 und 65 bedanken, erstens für die Überprüfung der jeweiligen Unterschriftslisten und zweitens für die Erstellung des Jahresberichtes, der heuer ja wirklich im Rekordtempo erstellt worden ist. Voriges Jahr haben wir Ende Februar über den Jahresbericht gesprochen, heuer reden wir schon Ende Jänner über den Jahresbericht. Das finde ich super. Vielen Dank für Ihre beherzte Arbeit! Ich glaube, das ist auch einen großen Applaus hier in diesem Haus wert. (Beifall bei NEOS, SPÖ, GRÜNEN und ÖVP.)

 

Wenn wir in dem Petitionsbericht einmal auf die nüchternen Zahlen schauen, sehen wir, dass wir 2019 26 Petitionen abschließend im Petitionsbericht behandelt haben, wovon 15 Petitionen auch tatsächlich im Jahr 2019 eingebracht worden sind und 11 noch aus dem Jahr 2018 stammen. In 19 von diesen 26 Fällen wurden die Petitionswerberinnen und Petitionswerber in den Ausschuss geladen, und bei 10 Petitionen gab es innerhalb der Jahresfrist von einem Jahr nicht die geforderten 500 Unterstützungserklärungen, die wurden also dann ohne Behandlung im Ausschuss auch tatsächlich abgeschlossen. Wie gesagt, heuer waren es 26 Petitionen, im Vergleich zu den Jahren davor waren es 2018 23, 2017 waren es 15, 2016 17, dann 12, dann 35 und dann 49.

 

Das bringt mich dazu, auch kurz über den Petitionsausschuss zu sprechen. Wir haben ja hier in der Vergangenheit immer wieder Vorschläge gemacht, wie wir den Petitionsausschuss gemeinsam weiterentwickeln können. Man hat viele Anträge gemacht. Weitergegangen ist da im letzten Jahr nicht sehr viel. Eine Sache haben wir dann doch geschafft, gemeinsam zu beschließen, nämlich dass Menschen, die in den Ausschuss eingeladen werden, um ihre Petition vorzustellen, auch Begleitpersonen in den Ausschuss mitnehmen können. Das freut mich, dass wir das gemeinsam auf Schiene gebracht haben. Zugegeben, ich finde ich es aber sehr schade, dass wir bei allen anderen Initiativen und Vorschlägen hier nicht weitergekommen sind, weil im Wesentlichen Rot-Grün in den letzten zwölf Monaten auch immer wieder gegen diese Vorschläge gestimmt hat.

 

Zwei Dinge, die mir besonders wichtig sind, zu denen ich jedes Mal auch hier stehe und beim Thema Petitionen, Weiterentwicklung des Petitionsrechts, spreche, habe ich wieder mitgenommen, weil ich sie für wichtig halte. Und wenn wir 20 Mal dagegen stimmen, ich werde es beim 21. Mal auch noch mitnehmen. Das ist erstens einmal die verpflichtende Einladung von Petitionswerberinnen und Petitionswerbern in den Petitionsausschuss. Da gibt es ein gutes Beispiel, der Steierische Landtag ist ein gutes Beispiel. 2005 ist es im Steierischen Landtag beschlossen worden, da gibt es seit 15 Jahren einen Rechtsanspruch für alle Petitionen, die von 100 Menschen unterstützt werden. Im Vergleich dazu, in Wien braucht man 500 Unterschriften. Rechtsanspruch hat man keinen, die Petition im Ausschuss vorzustellen. Das finde ich falsch. Das finde ich deshalb falsch, weil ich finde, es ist eine Selbstverständlichkeit und auch eine Frage der Haltung zum Thema Beteiligung, dass die Menschen, die sich in der Stadt einbringen, die die notwendige Unterstützung haben, auch tatsächlich im Ausschuss ihre Anliegen vorstellen können.

 

Jetzt weiß ich schon, jetzt kommt dann der Einwand, na ja, das machen wir ja sowieso. Ja, wir machen es manchmal, wir machen es meistens, aber wir machen es nicht immer, und gelebte Praxis ist kein Ersatz für einen Rechtsanspruch. Aus dem Grund stelle ich heute wieder einmal den Antrag, dass Petitionswerberinnen und Petitionswerber verpflichtend die Möglichkeit haben sollen, im Ausschuss ihr Anliegen vorzustellen. (Beifall bei den NEOS.)

 

Das zweite Thema, das mir persönlich sehr wichtig ist - ich weiß schon, das gehört jetzt schon ein bisschen in die Debatte der Geschäftsordnung -, ist das Thema der Öffentlichkeit der Ausschüsse. Generell bin ich ja jemand, der die Meinung vertritt, alle Ausschüsse sollten öffentlich sein, aber ich glaube, dass wir natürlich ganz besonders auf den Petitionsausschuss schauen müssen, denn der Petitionsausschuss ist ein Werkzeug, das dazu da ist, Politik zu öffnen, mit Menschen auf Augenhöhe zu sprechen. Ich verstehe es nicht, warum nicht zumindest der Petitionsausschuss öffentlich ist. Das finde ich schade.

 

Auch da gibt es viele Beispiele auf europäischer Ebene. Gestern haben wir viel über die europäische Ebene diskutiert. Alle Fachausschüsse in der Europäischen Union sind öffentlich. Auch in Österreich gibt es gute Beispiele. Wenn wir uns zum Beispiel den Salzburger Landtag anschauen, dort können Sie auf die Website gehen und alle Ausschusssitzungen, die in Salzburg stattfinden, sind dort öffentlich, nach der Sitzung in einer Mediathek abrufbar, und Sie können sich nach der Sitzung die Ausschüsse dann in einer Mediathek anschauen.

 

Ich finde, dass zumindest der Petitionsausschuss öffentlich sein sollte. Daher möchte ich hier einen zweiten Antrag stellen, wonach wir uns aussprechen, den Landesgesetzgeber zu bitten, eine entsprechende Novelle einzuleiten, um den Petitionsausschuss öffentlich zu machen. (Beifall bei den NEOS.)

 

Sie sehen, beim Petitionsausschuss bin ich der Meinung, dass wir viel Luft nach oben haben, bei der Gestaltung der Mitbestimmung viel Luft nach oben haben. Es gab noch viele andere Initiativen in den letzten Monaten, auf die möchte ich jetzt nicht alle eingehen. Die beiden liegen hier am Tisch, und ich kann Sie auch von Rot-Grün nur noch einmal bitten, hier zuzustimmen, denn das sind wichtige Anliegen.

 

Da gibt es viel Luft nach oben, auch beim Thema Stadtentwicklung und Partizipation generell gibt es viel Luft nach oben. Sie wissen das, bei der Konzeption von städtischen Vorhaben, Stichwort Stadtentwicklungsplan 2025, sind wir weitgehend unverbindlich geblieben. Es obliegt immer der Politik und Verwaltung, die Frage zu beantworten, wie viel Mitsprache wir wollen, Rechtsanspruch gibt es keinen. Auch hier bin ich der Meinung, dass es wesentlich mehr Verbindlichkeit im Beteiligungsverfahren gibt.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular