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Gemeinderat, 63. Sitzung vom 29.01.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 99

 

Einleitend möchte ich namens meiner Freiheitlichen Fraktion den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Magistratsabteilungen 62 und 65 richten, die mit der Bearbeitung der Petitionen befasst sind. Wir hören immer wieder von Petitionswerbern den Dank über die hilfsbereite Unterstützung der Petitionswerber beim Einbringen der Petitionen. Dafür sei Ihnen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich gedankt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

An dieser Stelle möchte ich auch bestätigen und mich damit eigentlich auch für das von persönlicher Wertschätzung getragene Arbeitsklima zwischen den Mitgliedern des Petitionsausschusses bedanken. Soweit die positiven Befundungen.

 

Nun jedoch der kritische Befund, die kritische Situationsanalyse. Die Wienerinnen und Wiener werden sich fragen, was sie davon haben. Was haben sie davon, dass das Einbringen der Petitionen funktioniert, weil die Mitarbeiter gute Arbeit machen? Was haben sie davon, dass sich die Mitglieder des Ausschusses untereinander in einem guten Arbeitsklima bewegen? Damit sind wir in Wirklichkeit beim Punkt, denn es geht nämlich darum, wie die Petitionswerberinnen und Petitionswerber die Bearbeitung ihres Anliegens, ihrer Petition erleben.

 

Und was erleben sie? - Sie erleben geheime Sitzungen, wo sie ein Mal eingeladen werden, um ihre Anliegen, ihre Petition zu präsentieren. Da komme ich kurz noch darauf zurück, da das schon bei den Vorrednern ein Thema war und da wir dazu auch einen Antrag haben. In Wirklichkeit kommt nach diesem Erleben fast schon die Verhöhnung, dass sie dann miterleben müssen, dass im darauffolgenden Jahr, wo alles schon erledigt ist, die Empfehlungen eingehalten worden sind oder auch nicht. So wie jetzt für das Jahr 2019 können sie dann miterleben, was im Vorjahr über die Petitionen in öffentlicher Sitzung, in öffentlicher Debatte berichtet wird - wahrlich kein Transparenz- und Demokratieprunkstück. (Beifall bei der FPÖ.)

 

In Wirklichkeit ist das auch der Grund, warum die Zahl der Petitionen stark rückläufig war und jetzt so quasi auf äußerst niedrigem Niveau stabil ist, das aber auf einem äußerst niedrigen Niveau.

 

Wie reagiert die rot-grüne Stadtregierung darauf? - Die rot-grüne Stadtregierung sagt, na, da kann man nichts machen, das ist Gesetz, und man muss ja das Petitionsgesetz vollziehen. An dieser Stelle möchte ich kurz an die Geschichte des Petitionsgesetzes erinnern. Dieses Petitionsgesetz ist - ich bleibe dabei - in einer Husch-Pfusch-Aktion nach drei Jahren rot-grüner Stadtregierung quasi erlassen worden, weil man im Jahr 2010 den Wienerinnen und Wienern versprochen hat, dass das grundgesetzlich gewährleistete Petitionsrecht - seit dem Jahr 1867 übrigens - mit der rot-grünen Stadtregierung auch in Wien umgesetzt wird. Das hat man 2010 versprochen, und 2013 war man dann so unter Druck, dass man eben dieses Gesetz erlassen hat, beschlossen hat, mit Zustimmung, ich glaube, das war sogar einstimmig, weil man gesagt hat, es ist wichtig, dass irgendetwas endlich einmal in diese Richtung passiert, dass das Grundgesetz, der Anspruch der Bürger, umgesetzt wird.

 

Wir Freiheitlichen haben aber sehr rasch diesen obrigkeitsstaatlichen Charakter des Petitionsgesetzes und die absolute Intransparenz erkannt. Wir haben das erkannt, aber nicht nur aufgezeigt, sondern haben bereits im ersten Jahr Anträge im Landtag zur Novellierung des Gesetzes gestellt, mit dem Ziel, den Wienerinnen und Wienern ein brauchbares Instrument der Bürgerbeteiligung in die Hand zu geben. Da ist der Gedanke ganz wichtig - das ist ein allgemeiner Gedanke, ein allgemeiner Grundsatz von uns Freiheitlichen -, dass wir sagen, die Ansprüche müssen gesetzlich gewährleistet sein und dürfen nicht von der Willkür von irgendwelchen Konstellationen von Regierungen abhängen. Was wir jetzt in Wien seit 2010 erleben, ist, dass nicht mehr von Bürgerbeteiligung, von Bürgermitbestimmung gesprochen wird, sondern wir hören immer nur die Partizipationsphrasen, ohne jegliche Verbindlichkeit und in Wirklichkeit mit manipulativen Wortspielen. Das ist der falsche Weg. Die Wienerinnen und Wiener erkennen das, und in der Zwischenzeit ist das grundsätzlich positiv belegte Wort Partizipation im rot-grünen Wien zu einem Unwort geworden. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wenn wir kurz auf die Anträge eingehen, so gibt es den Antrag der Freiheitlichen im Landtag betreffend Recht der Petitionswerberinnen und Petitionswerber auf Ladung in den Petitionsausschuss. Das haben wir schon 2014 als Antrag gestellt, ist von Rot-Grün abgeschmettert worden. Wir unterstützen selbstverständlich deshalb den Antrag der NEOS, der ja fast gleichlautend ist.

 

Ich sage Ihnen noch einen Gedanken dazu: Frau Kollegin Kickert hat richtig gesagt, dass sich die Praxis geändert hat. Wir haben das damals 2014 gefordert, die rot-grüne Mehrheit hat es abgelehnt. Die Praxis hat aber dann umgeschwenkt, ich weiß gar nicht, 2015/2016 oder erst 2017, auf alle Fälle ist jetzt die Praxis so, wie sie Frau Dr. Kickert dargestellt hat, dass die Werber eingeladen werden. Sie haben aber keinen Anspruch drauf, es bleibt weiter ein Willkürakt. Und so, wie sich Rot-Grün irgendwann in irgendeinem Jahr entschlossen hat, die Praxis zu ändern und die Werber doch einzuladen, haben sie keinen Anspruch darauf. Dann frage ich mich, warum man diese fast schon Selbstverständlichkeit nicht in Form einer Gesetzesnovellierung unterbringt.

 

Da rede ich jetzt gar nicht davon, dass das der große Wurf sein muss, wo alle anderen Punkte, die zu sanieren sind, auch geändert werden, denn wir haben es ja schon in der Praxis des Gesetzes erlebt, dass ein, zwei Halbsätze geändert werden, also könnte man auch diesen Halbsatz oder ganzen Satz in Form einer einfachen Novelle unterbringen. Deshalb unterstützen wir selbstverständlich den NEOS-Antrag und verstehen nicht, warum das nicht, so wie es wir Freiheitlichen seit Einführung des Gesetzes fordern, umgesetzt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Beim Antrag betreffend rechtsstaatliche und faire Petitionsverfahren möchte ich nur einen Punkt herausheben, weil der von den Petitionswerberinnen und Petitionswerbern immer wieder angesprochen wird. Wir holen im Sinne des Gesetzes von den befassten Stadträtinnen/Stadträten, von anderen Stellen, von den Bezirks

 

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