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Gemeinderat, 67. Sitzung vom 29.04.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 53

 

einzelne Häuser in angrenzenden Bereichen als Schutzzone definiert. Im zweiten Entwurf handelt es sich um eine vollkommen andere Vorgehensweise. Nahezu alle Altbauten Kaisermühlens sind willkürlich einzeln als Schutzzone definiert.“ - Zitat Ende.

 

Ein zweites Zitat in Richtung Planentwurf 1 und 2 lautet: „Im Gegensatz zum Planentwurf 1 sind im Planentwurf 2 deutlich mehr Liegenschaften betroffen als vorher.“

 

Natürlich gibt es auch die eine oder andere Stellungnahme, die die Ausweisung von Schutzzonen begrüßt. Aber das ist für mich ganz klar ein Zeichen, dass hier die Vorgehensweise der Stadt Wien, wie mit Schutzzonen und der Ausweisung und Definition von Schutzzonen umgegangen wird, weder transparent noch nachvollziehbar ist. Ich sehe hier ein massives Problem. Und man sieht auch am Unverständnis vieler Personen, nicht nur von Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch von Betroffenen aus der Architekturbranche, der Baubranche, et cetera, dass hier bei Schutzzonen nicht nachvollziehbar gehandelt wird. Daraus ergibt sich natürlich eine massive Unsicherheit gerade in der Stadtplanung, wenn man nicht weiß, ob es einen am nächsten Tag treffen kann oder nicht und nach welchen Kriterien hier vorgegangen wird. Offensichtlich waren hier unterschiedliche Kriterien im Spiel, wenn es zwischen Plan 1 und 2 und Motivenbericht 1 und 2 solche massiven Abweichungen und Unterschiede gibt, und das schreit danach, dass man sich hier konkret damit auseinandersetzt, wie man die Kriterien und die Nachvollziehbarkeit von Schutzzonen besser und verständlicher definiert.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Deswegen bringen wir heute einen Antrag betreffend nachvollziehbare Kriterien bei der Schutzzonenausweisung ein, dass erstens die Kriterien genau definiert werden müssen und dass das zweitens aber auch in der Wiener Bauordnung konkret verankert werden soll.

 

Der zweite große Kritikpunkt, den ich zu Beginn angesprochen habe und den ich im Hinblick auf diesen Flächenwidmungsplan äußern möchte, ist das Thema, wie mit Abzonungen vorgegangen wird. Ich finde das schon einigermaßen verblüffend! Ich habe das bislang noch in keinem anderen Flächenwidmungsplan gesehen, wie hier mit Abzonungen hantiert wird. Konkret geht es um einige Liegenschaften, die von einer sogenannten Abzonung betroffen sind. Die Betroffenen hätten auf ihrem Grundstück im vorher gültigen Flächenwidmungsplan mit Bauklasse III ihre Bautätigkeit dort vornehmen können. Laut Bestand sind die Häuser oft niedriger, als vorher vorgesehen. Jetzt wurde laut Stellungnahme der Stadt Wien der Flächenwidmungsplan an den Bestand angepasst.

 

Nun verhält es sich aber so, dass eine solche Abzonung und Anpassung von einer höheren Bauklasse auf eine niedrigere natürlich eine extreme Einschränkung und Beschneidung der Eigentumsrechte mit sich bringt, und das empfinde ich schon als sehr stark! Ich frage mich, mit welcher Begründung hier vorgegangen wird! In den Stellungnahmen steht nämlich auch, dass es sich bei dieser Abzonung eigentlich nur um einen politischen Willen handeln kann. Es gibt hier keine gesetzliche Grundlage, die eine solche Abzonung rechtfertigen würde.

 

Gerade höre ich von Kollegen Taucher: Wir brauchen keine gesetzliche Grundlage! - Es ist wahrlich sehr schön, wenn wir jetzt anfangen, ohne gesetzliche Grundlage zu agieren! (Zwischenruf.) Aha, es geht in beide Richtungen. Es kann aber nicht sein, dass dieser politische Wille bei der einen Häusergrenze anfängt und bei der anderen Häusergrenze aufhört. Das ist politische Willkür! Das ist kein politischer Wille, sondern das ist politische Willkür, sehr geehrter Herr Klubobmann Taucher!

 

Ich möchte auch noch ein paar andere Zitate, was diese Abzonung betrifft, bringen, und ich möchte spannenderweise auch die Stellungnahmen seitens des Magistrats und der Stadt Wien noch einmal nennen. Bei einer Stellungnahme wird beantragt: „Wir wollen keine weitere Verbauung im 22. Bezirk.“

 

Darauf reagiert die Magistratsabteilung - Zitat: „Auf Grund der derzeitigen Bevölkerungsentwicklung und des damit verbundenen Wohnungsbedarfs ist die Ausweisung von Wohnbauland, insbesondere in ausgezeichnet erschlossenen Gebieten wie in Kaisermühlen, notwendig.“

 

Zwei Seiten weiter, wo es dann um die Stellungnahme der betroffenen Anrainer zur Abzonung und in die Richtung geht, die Abzonung nicht vorzunehmen, spricht die Stadt dann wieder von „Abwägungssache“ und davon, dass Stadtplanung quasi zweidimensional ist: Man müsse immer abwägen, ob Ja oder Nein, und sagen, wo es jeweils geht und wo nicht.

 

Diese politische Willkür, sehr geehrte Damen und Herren, ist aus meiner Sicht nicht tragbar und hat gerade in der Stadtentwicklung keinen Platz! Wir brauchen hier klare Rahmenbedingungen, und deswegen lehnen wir auf Grund dieser zwei großen Kritikpunkte das vorliegende Plandokument ab. - Vielen Dank.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Fürnkranz. - Bitte, Herr Gemeinderat.

 

12.33.08

GR Georg Fürnkranz (FPÖ)|: Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren hier im Saal und an den Bildschirmen zu Hause!

 

Ja. Das ist eine bemerkenswerte Flächenwidmung, die wir heute verhandeln. Einiges davon hat Kollegin Olischar schon erwähnt, und es ist da durchaus einiges dran. Ich hätte mir allerdings von ihr erwartet, dass sie auch dazusagt, dass ihr Bruder einige der Betroffenen rechtsfreundlich vertritt! Das ist zwar nicht verboten und wahrscheinlich auch kein Grund für eine Unvereinbarkeit oder Befangenheit, aber ich meine, es gehört doch irgendwie dazu, das zu erwähnen. (Zwischenruf.) Bitte? - Nein! Ich sage nur: Es ist ganz interessant, dass wir diese Geschichte hier haarklein erzählt bekommen. Aber es ist, wie gesagt, durchaus einiges Wahres dran.

 

Es gibt allerdings auch noch darüber hinausgehende Kritikpunkte. Diese spiegeln auch die unserer Meinung nach grundsätzlich im Ressort vertretene falsche Verkehrspolitik wider, weil in diesem Bereich zum Beispiel

 

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