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Gemeinderat, 68. Sitzung vom 26.05.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 73

 

300.000 EUR bei Weitem nicht! Es wird also hier eine Miete gefördert, die überhaupt nicht anfällt. - Verstehen Sie mich bitte nicht falsch! Ich habe alle Beträge laut Mietvertrag zusammengerechnet. Wir reden von Miete, von Betriebskosten, vom Steueräquivalent, und alles zusammen ist niedriger als wie das, was hier an Kulturförderung zum Zwecke der Mietkostenzuschüsse gewährt werden soll. Das ist also ein offensichtlicher Fehler im Akt und eine Tatsachenwidrigkeit.

 

Daher rege ich an, diesen Akt aus diesem Grund einfach an den Ausschuss zurückzuverweisen. Dort kann man das dann entweder richtigstellen oder dem Ganzen eine andere Überschrift geben und sagen, dass das eine Kulturförderung ist. Aber ein Mietenzuschuss ist das definitiv nicht. In diesem Sinne beantrage ich die Absetzung des Geschäftsstückes.

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: In unserer Geschäftsordnung ist im § 17 Abs. 6 normiert: „Hat ein Mitglied des Gemeinderates die Absetzung eines Geschäftsstückes von der Tagesordnung durch den Gemeinderat beantragt,“ - was, wie ich es verstanden habe, gerade geschehen ist - „so hat die Abstimmung darüber erst nach den Wortmeldungen der hierzu vorgemerkten Redner und nach dem Schlusswort des Berichterstatters zu erfolgen.“

 

In Absprache mit der Präsidialkanzlei wird auch dieser Absetzungsantrag am Schluss der nicht öffentlichen Sitzung abgestimmt werden. Bevor das Geschäftsstück abgestimmt wird, wird also natürlich zuerst dieser Absetzungsantrag abgestimmt werden.

 

11.47.36Daher gelangt nunmehr diese Postnummer 20 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine Subvention an das WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für einen Zuschuss für die Mietkosten. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Mag. Straubinger, die Verhandlungen einzuleiten.

 

11.47.56

Berichterstatterin GRin Mag. Sybille Straubinger, MBA: Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Akt.

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zu Wort gemeldet ist Herr GR Dipl.-Ing. Margulies. - Das ist nicht bei mir angekommen, ich nehme aber jetzt zur Kenntnis, dass sich GR Margulies streichen lassen hat. Zu Wort gemeldet ist Frau StRin Mag. Nittmann. - Sie haben das Wort.

 

11.48.21

StRin Mag. Ulrike Nittmann (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Stadträtin! Sie ist leider nicht da, was mir besonders leid tut, denn es ist mir ein echtes Bedürfnis, mich bei der Frau Stadträtin zu bedanken, weil es ausschließlich über ihre Intervention ganz offensichtlich überhaupt so weit gekommen ist, dass wir jetzt grundsätzlich über einen Bestandvertrag, der zwar nicht passt, überhaupt diskutieren. Es war nämlich jahrzehntelang unsere Forderung und auch die Forderung des Stadtrechnungshofes, der damals noch Kontrollamt hieß, endlich klare Verhältnisse zwischen der Stadt Wien und dem WUK zu schaffen.

 

Die Frau Stadträtin kam und sie hat unsere Kritik verstanden. Sie hat verstanden, warum es uns wichtig ist und warum es dem Stadtrechnungshof wichtig ist, klare Verhältnisse zu schaffen. Ich rufe nämlich in Erinnerung: Anders als es in der Präambel des Mietvertrags steht, hat das WUK das Gelände im 9. Bezirk von rund 12.000 m² als Prekarium genutzt und nicht als Mietobjekt. Insofern steht sozusagen das Falsche im Mietvertrag. Und ich glaube, genau darauf wollte Kollege Pawkowicz hinweisen: Der Mietvertrag, der heute leider nicht mehr zu Abstimmung kommt, weil die Wertgrenzen nicht erreicht werden, ist falsch. Er ist juristisch einfach falsch. Ich will jetzt niemanden mit juristischen Dingen belasten, aber er ist einfach falsch und unrichtig.

 

Uns war das genau deshalb wichtig, denn letztendlich war das ein mehr oder weniger rechtloser Zustand. Das WUK hat als Prekarist das Objekt genutzt, also unentgeltlich. Das ist jederzeit widerrufbar, das heißt, die Nutzung des WUK kann jederzeit gekündigt werden. Aus unserer Sicht wäre das nicht so schmerzhaft gewesen wie vielleicht aus Ihrer Sicht. Uns hat aber die Tatsache geschmerzt, dass die Stadt Wien das unentgeltlich vergibt und es letztendlich über die Sanierungskosten nie eine einheitliche Meinung gab. Deshalb hat der Stadtrechnungshof auch den Abschluss eines Mietvertrages, die Klärung der Rechte und Pflichten, die Vereinbarung eines angemessenen Mietentgelts und auch ein Einvernehmen hinsichtlich der Kostentragung von Sanierungsmaßnahmen gefordert.

 

Die Stadt Wien hat gegenüber dem Stadtrechnungshof - letzter Bericht von April 2020 - noch gemeint, dass man zwar schon seit den 80er Jahren darüber diskutiert habe, dass 2015 das Sanierungskonzept ein Thema war, man sich aber nie einig geworden sei, weil die Verhandlungen unglaublich schwierig seien. Und deshalb hat man das gleich gar nicht weiter betrieben. - Dann kam die Frau Stadträtin, hat verstanden, dass das so nicht geht, und es kam zu einem Mietvertragsentwurf.

 

Was passt uns an dem Mietvertragsentwurf nicht? - Er ist rechtlich falsch, und vor allem: Es wird nicht, wie der Stadtrechnungshof fordert, ein angemessenes Mietentgelt vereinbart. Es wird nämlich überhaupt keine Miete vereinbart. Das, wovon in dem Mietvertrag die Rede ist, ist ein Erhaltungsbeitrag, und ein Erhaltungsbeitrag ist keine Miete! Das heißt, es wird auf eine angemessene Miete verzichtet.

 

Der Stadtrechnungshof sagt ganz klar, was für ihn angemessen wäre, nämlich nach Lage und Zustand ein Nettomietpreis zwischen 9,50 und 13,92 EUR. Wenn man allerdings davon ausgeht, dass 12 EUR/m² als angemessener Mietpreis zu verlangen wären, dann käme man auf einen Nettomietzins von 144.000 EUR pro Monat ohne Betriebskosten und ohne Umsatzsteueräquivalent. Was aber macht die Stadt Wien? - Sie verrechnet gar nichts! Meine Damen und Herren! Das ist eine Subventionierung, und zwar eine verdeckte Subventionierung!

 

Das ist eine verdeckte Subventionierung, die in keiner Subventionsliste der Stadt Wien aufscheint! Dazu kommt noch die Subvention der Stadt Wien für den laufenden Betrieb von rund 11 Millionen EUR im Jahr.

 

Die Stadt Wien verzichtet auf rund 1,7 Millionen EUR an Miete und vereinbart stattdessen einen Erhaltungsbei

 

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