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Gemeinderat, 71. Sitzung vom 30.06.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 110

 

beit in Anspruch zu nehmen, und so weiter. Hier handelt es sich aber um Amateursportvereine.

 

Ich muss jetzt ein bisschen schneller sein, denn so viel Zeit habe ich ja auch nicht. Es geht, wie gesagt, um den Fixkostenersatz: Es gibt, wie vorher erwähnt, zwar Fixkosten, aber es gab keine Einnahmen, daher muss das irgendjemand ersetzen, damit diese Vereine weiterhin existieren können. Ich drücke es einmal so aus.

 

„Der zuständige Amtsführende Stadtrat für Soziales, Gesundheit und Sport wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Fixkosten von Sportvereinen beginnend mit März 2020 bis zum Ende der Corona-Krise von der Stadt Wien übernommen werden.“

 

Der nächste Antrag betrifft Mitgliedsbeiträge. Ich habe das immer wieder erwähnt: So viele Kurzarbeiter und Arbeitslose gab es noch nie in der Zweiten Republik. Für viele Eltern wird es in Zukunft wirklich sehr schwer sein, einen Mitgliedsbeitrag für ihre Kinder zu leisten. Das ist die Wahrheit. Daher bringe ich den nächsten Beschlussantrag ein:

 

„Der zuständige Amtsführende Stadtrat für Soziales, Gesundheit und Sport wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedsbeiträge für betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene für das Jahr 2020 durch die Stadt Wien übernommen werden.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrages beantragt.“

 

Leider Gottes haben wir im Nachwuchsbereich nicht immer die besten Trainer. Aber gerade dort braucht man wirklich die besten Pädagogen und die besten Sportler. Leider gibt es in diesem Bereich keine große Aufwandsentschädigung, und die meisten Trainer möchten eher eines Tages Kampfmannschaftstrainer werden. Aber gerade beim Nachwuchs braucht man, wie gesagt, die besten. Darum gibt es von uns den Vorschlag, dass die Sportvereine genau betreffend diese Trainerkosten weiter unterstützt werden. Daher soll von der Stadt Wien für das Jahr 2020 die pauschale Reiseaufwandsentschädigung für die Trainer zur Hälfte übernommen werden. Ich bringe somit den nächsten Beschlussantrag ein:

 

„Der zuständige Amtsführende Stadtrat für Soziales, Gesundheit und Sport wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die pauschalierte Reiseaufwandsentschädigung für Sportsvereinstrainer zur Hälfte übernommen wird.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt.“

 

Ich habe nur mehr sechs Minuten. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe es schon erwähnt: Wir brauchen ein neues, modernes Sportkonzept für die Stadt Wien. Bevor ich dazu komme, möchte ich aber noch ein Thema erwähnen, auf das ich vorher vergessen habe: Es geht um den Verlustausgleich für Sportvereine. Das brauche ich nicht näher zu erklären, wir wissen, worum es geht. Es geht um die Verluste aus Sponsorings, aus dem Eintrittsverkauf, aus dem Fanshop, im Zusammenhang mit dem Unkostenbeitrag, der Kantine, und so weiter, und so weiter. Das muss ersetzt werden. Der entsprechende Antrag lautet:

 

„Der zuständige Amtsführende Stadtrat für Soziales, Gesundheit und Sport wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass den betroffenen Vereinen die nachweisbaren Verluste aus Sponsoring, Eintrittskartenverkauf, Fanshop und Kantine ersetzt werden.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrages beantragt.“

 

Jetzt haben wir auch einige Vorschläge, und ich hoffe, der Amtsführende Stadtrat wird ein Gespräch mit uns suchen. Wir helfen ihm gerne dabei. Es geht um die Grundsteuerbefreiung für Sportstätten. Der Sportförderungsbeitrag - Sportgroschen - wird bei gegen Entgelt zugänglichen Sportveranstaltungen im Gebiet der Stadt Wien eingehoben und soll wiederum zur Finanzierung der Sportförderung dienen. Die Sportvereine zahlen ihre Förderung also zu einem großen Teil selbst. Darum ging es eigentlich beim Gespräch mit Herrn Peschek von Rapid: Die Veranstalter müssen 10 Prozent ihrer Einnahmen von den Veranstaltungen an die Stadt Wien abführen. Derartige Sportveranstaltungen zählen zur Haupteinnahmequelle vieler Sportvereine. Wir bringen den folgenden Beschlussantrag ein:

 

„Der zuständige Amtsführende Stadtrat für Soziales, Gesundheit und Sport wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Sportgroschen - unter Anführungszeichen - künftig nicht mehr eingehoben wird und stattdessen eine echte Sportförderung etabliert wird.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrages beantragt.“ - Danke schön.

 

Zur Grundsteuerbefreiung für Sportstätten: Was machen wir nach der Corona-Krise? Wir von der FPÖ in Wien haben betroffene Sportvereine besucht. Wir waren bei einem Verein im 3. Wiener Bezirk, und wir haben eine tragische Geschichte gehört. Was haben wir dann getan? - Wir haben auch einen Beschlussantrag vorbereitet, bei dem es um Grundsteuerbefreiung für Sportstätten geht.

 

Worum geht es dabei eigentlich? - Bei Sportflächen, die von der MA 51 verwaltet werden, zahlt die Stadt Wien selbst die Grundsteuer und verrechnet sie mit den Betriebskosten ihren Mietern beziehungsweise Pächtern. Diese Kosten müssen aus den Einnahmen des Vereins, etwa aus den Mitgliedsbeiträgen, gedeckt werden. Der Förderbedarf der Sportvereine kann deutlich gesenkt werden, wenn man die Sportvereine von öffentlichen Abgaben befreit. Darum bringen wir folgenden Beschlussantrag ein:

 

Der zuständige Amtsführende Stadtrat für Soziales, Gesundheit und Sport wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Grundsteuer an Sportvereine in Miet- und Pachtverhältnissen zukünftig nicht weiterverrechnet wird.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrages beantragt.“

 

Wir waren sehr fleißig und haben viele Anträge gemacht. - Zur Vermeidung der Doppelrolle: Die Doppelrolle von Fördergebern und Bestandsgebern führt in vielen Fällen zu Unvereinbarkeiten. So tritt die MA 51 gegenüber Sportvereinen nicht nur als Fördergeber, sondern in

 

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