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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 25.02.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 127

 

unser Nationalratsabgeordneter Wolfgang Gerstl bereits mehrfach eingebracht -, die Sicherung der Steinhof-Gründe als UNESCO-Weltkulturerbe-Stätte. Die Gemeinde Wien ist zuständig für die Nutzungsfrage des Otto-Wagner-Areals und darüber hinaus für die Frage der Flächenwidmung und Bebauung der Gesamtanlage verantwortlich. Es war der ehemalige Kulturminister Gernot Blümel, der nach vielen Jahren endlich den ersten Schritt gesetzt hat und die Gelegenheit ergriffen hat, um das Otto-Wagner-Areal im Rahmen des Otto-Wagner-Jahres 2018 zur Welterbe-Stätte zu nominieren.

 

Diesen langen Prozess kürze ich jetzt entsprechend ab, denn wir haben in der Bezirksvertretung des 14. Wiener Gemeindebezirks Bürgerbefragungen zu dem Thema gefordert, und faszinierenderweise war die SPÖ immer dagegen, die Bürger entsprechend zu befragen. Man hat echte Verkehrskonzepte gefordert, keine Schischaukel von Hütteldorf nach Ottakring, wie es jetzt im Regierungsprogramm steht, sondern eine wirkliche entsprechende Erschließung. Vielleicht kurz zu der Schischaukel: Wir im 14. Bezirk haben uns schon einmal erfolgreich gegen eine Stelzenstraße gewehrt, wer also wirklich glaubt, er kann da Seilbahnanlagen durch unseren Bezirk bauen, der wird uns kennen lernen.

 

Ich darf darauf hinweisen, dass es in der Bezirksvertretung vor zwei Tagen hier an dieser Stelle im Festsaal einen einstimmigen Beschluss - und das war das erste Mal seit Jahren - sämtlicher in der Bezirksvertretung vertretener Parteien gegeben hat, dass das OWS zum Weltkulturerbe erklärt wird. Das ist auch der Grund, warum wir jetzt nochmals diesen Antrag einbringen und um Zustimmung ersuchen, denn ich glaube, wenn die Bezirksvertretung, die ja direkt an den Bürgerinnen und Bürgern ist, uns diese Botschaft mitgibt, dann kann es nicht sein, dass der Gemeinderat der Stadt Wien eine andere Entscheidung trifft, denn auch da ist die SPÖ entsprechend vertreten. Diese Meinungsänderung wird ja wohl ihren Grund haben und sollte ihren Niederschlag in Beschlüssen des heutigen Gemeinderats finden. Ich ersuche deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Wir beantragen: Der Bürgermeister der Stadt Wien wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Stadt Wien und der Bundesregierung Maßnahmen zu setzen, die zur Eintragung des Otto-Wagner-Areals in die offizielle nationale Vorschlagsliste führen und in weiterer Folge in die Aufnahme der Anlage in die Welterbe-Liste münden. - In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Ein herzliches Dankeschön.

 

Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Vielen Dank. 1 vor 4, Punktlandung. Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter verzichtet auf ein Schlusswort.

 

Dann unterbreche ich jetzt die Tagesordnung für die dringlichen Initiativen.

 

16.00.00So, wir kommen nun zu dem Verlangen, dass die von den Gemeinderäten Krauss, Mahdalik, Berger eingebrachte, an den Herrn Bürgermeister gerichtete Dringliche Anfrage betreffend „Ermittlungen gegen den Bezirksvorsteher des 22. Wiener Gemeindebezirkes, Ernst Nevrivy“ vom Fragesteller mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfinde. Gemäß § 37 Abs. 5 der Geschäftsordnung hat auf Verlangen vor der mündlichen Begründung die Verlesung der Dringlichen Anfrage zu erfolgen. Ich bitte daher den Schriftführer um Verlesung der Dringlichen Anfrage.

 

16.00.38

Schriftführer GR Stefan Berger: „Die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft hat im Herbst 2020 Ermittlungen gegen den Bezirksvorsteher des 22. Wiener Gemeindebezirkes Ernst Nevrivy aufgenommen. Die Vorwürfe umfassen nach derzeitigem Ermittlungstand ein Vergehen wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, das Verbrechen der Bestechlichkeit sowie mehrere Fälle des Vergehens der Vorteilsannahme zur Beeinflussung. Im Falle eines Schuldspruchs drohen dem Beschuldigten bis zu fünf Jahren Haft. Neben diversen monetären Vorteilen, die der Bezirksvorsteher für sich, seine nunmehrige Ehefrau und weitere Dritte gefordert und erhalten hat, erheben die Ermittlungsbehörden den Vorwurf, er habe einen als „intern.pdf“ bezeichneten Aktenvermerk mit vertraulichen Daten aus einer Kernteamsitzung der MA 21 und Wiener Linien an den Geschäftsführer eines in einen Anlegerskandal verwickelten Unternehmens weitergegeben. Gegenstand der Datei sollen Informationen zu den Kaufvorhaben der Wiener Linien von Nachbargrundstücken der Remise Attemsgasse gewesen sein.

 

Gleichzeitig hat der Bezirksvorsteher dem Unternehmer eine Immobilienmaklerin vermittelt, die Kontakt zu der Eigentümerin eines Grundstücks in der Attemsgasse herstellen sollte. Tatsächlich hat der Unternehmer das Grundstück kurz darauf um 1,3 Millionen EUR gekauft und es weniger als ein Jahr später um 2,1 Millionen EUR an die Wiener Linien weiterverkauft. Ein weiteres Detail ist, dass der ursprünglichen Eigentümerin von den Wiener Linien nur rund 750.000 EUR geboten wurden. Warum die Wiener Linien nicht bereit waren, die Preisvorstellungen der Eigentümerin in der Höhe von 1,3 Millionen EUR zu erfüllen, wohl aber wenige Monate später dem Unternehmer bereitwillig über 2,1 Millionen EUR für dasselbe Grundstück boten, wird hoffentlich Gegenstand einer internen Ermittlung sein. Die MA 21 beziehungsweise MA 21A und MA 21B waren in den letzten Jahren oft Gegenstand von Ermittlungen gegen Politiker aus Parteien mit Regierungsverantwortung in Wien. So laufen nach wie vor Ermittlungen zum grünen Heumarkt-Korruptionsskandal. Jüngst fiel auch ein ehemaliger SPÖ-Bundeskanzler, davor amtsführender Stadtrat in Wien, bereits mehrfach damit auf, ein gar glückliches Händchen bei Immo-Investitionen zu haben, da er vermeintlich weniger wertvolle Grundstücke ankaufte, diese nach nützlichen Widmungsänderungen binnen weniger Wochen ihren Wert vervielfachten und er sie daraufhin weiterverkaufte. Offenbar gibt es eine Informationslücke in den Magistratsabteilungen 21A und 21B, die vor allem roten Politikern und ihren Freunden zu Gute kommen. Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß § 36 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wien nachfolgende Dringliche Anfrage:

 

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