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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 24.03.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 78

 

förderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz, und dann die weiteren Instrumente. Hier ist die Kritik des Rechnungshofes hinsichtlich der Gesamtbaukostengrenze beziehungsweise hinsichtlich der Gesamtbaukosten. Die Angemessenheit der Gesamtbaukosten ist natürlich ein ganz wichtiger Parameter für die Förderungswürdigkeit. Im Jahr 2016 hat es die Gesamtbaukostengrenze von 1.730 EUR/m² gegeben, diese wurde auf 1.800 EUR pro Quadratmeter Nutzfläche aufgestockt, und im Juni 2018 hat sich dann der Verordnungsgeber darauf verständigt, diese grundsätzlich einmal wegzulassen und aufzuheben. Stattdessen, schreibt der Rechnungshof, waren die angemessenen Gesamtbaukosten nach der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Vergabe von Leistungen zu beurteilen. Der Bundesrechnungshof stellt allerdings auch fest, dass diese Verordnung teilweise auf kurios veralteten Vorgaben fußt beziehungsweise nicht geeignet war. Wortwörtlich schreibt der Rechnungshof, diese Verordnung war jedoch nicht geeignet, angemessene Gesamtbaukosten sicherzustellen. Das wird auch relativ genau ausgeführt. Hier gibt’s also die Verantwortung der Stadt Wien, das zu sanieren und dementsprechend die wesentlichen Rahmenbedingungen im Sinne eines modernen und transparenten Vergabeverfahrens verbindlich festzulegen. Verbindlich und transparent festzulegen, das ist einer der wesentlichen Stoßpunkte des Rechnungshofes.

 

Neben dieser Förderung gemäß des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes hat sich die Stadt Wien dann noch für die Wohnbauinitiative 2011 entschieden, auch das sollte eine weitere Schiene sein, um den sozialen Wohnbau voranzubringen. Auch hier gibt es die Kritik des Rechnungshofes, dass zwar einerseits erkannt beziehungsweise offengelegt wurde, dass dieses Gesetz, von dem ich gesprochen habe, novellierungsbedürftig ist, aber man hat es nicht novelliert, man hat eben eine neue Schiene gesucht und versucht, das hier aufzufangen. Der Rechnungshof kritisiert auf der Seite 26, dass die Stadt Wien, anstatt das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz zu novellieren, mit der Wohnbauinitiative 2011 kurzfristig eine zusätzliche Förderungsmöglichkeit eröffnete. Sie unterließ es damit, erkannten Reformbedarf in der Wohnbauförderung gesetzlich umzusetzen. Darüber hinaus hielt der Rechnungshof kritisch fest, dass die Stadt Wien, die mit der Wohnbauinitiative 2011 verfolgten Ziele, nämlich 6.250 Wohnungen bis Mitte 2019 zu errichten, mit 4.497 noch nicht erreichte. Also auch da war die Stadt Wien säumig, das selbstgesteckte Ziel wurde nur zu 72 Prozent erreicht. Die Kritik des Rechnungshofs ist eindeutig, das Gesetz bedarf einer Novelle, die Stadt Wien hat es anders gelöst, hat sich darauf versteift, eben eine neue Förderungsschiene zu machen, anstatt die Novellierung vorzunehmen.

 

Das Ganze ging dann weiter, es gab dann die Smart-Wohnungen. Grundsätzlich kann man darüber diskutieren, sicherlich nicht ganz falsch der Ansatz, aber auch hier gab es zusätzlich zur regulären Wohnbauförderung eben diese Möglichkeit der Smart-Wohnungen, das wurde dann sogar Superförderung genannt, auch hier war die Kritik des Rechnungshofes, die konkreten Anforderungen für die Gewährung einer Superförderung für die Smart-Wohnungen waren in den Regelwerken der Stadt Wien nicht enthalten. Also auch hier mangelt es an transparenter und klarer Festlegung der Regeln des geförderten Wohnbaus.

 

Es geht dann weiter. Auch ein Teilbereich, sage ich einmal, der aber nicht uninteressant ist, ist die sogenannte Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Wien in diesem Zusammenhang. Ganz interessant ist die Tabelle auf der Seite 49, da kann man erkennen, dass da doch ziemlich hohe Mittel eingesetzt werden, das meiste davon oder das allermeiste natürlich mit Inseraten. In gewisser Weise ist das auch nachvollziehbar, auffällig ist natürlich, als gelernter Wiener weiß man, was das bedeutet. Im Jahr 2013 gab es eine Öffentlichkeitsarbeit oder ein Inseratenvolumen von 4,19 Millionen, 2014 von 5,08, 2015 gab es überhaupt die höchsten Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, nämlich 5,95, davon 5,23 Millionen allein für Inserate. Wenn man sich kurz zurückerinnert, was 2015 war, werden wir uns alle daran erinnern: Es war unter anderem eine Gemeinderatswahl und Bezirksvertretungswahl. Dass das zufällig geschehen ist, daran wird ja hoffentlich keiner zweifeln.

 

Auch interessant in dem Zusammenhang, der Rechnungshof stellte anhand einer Auswahl von 108 Inseraten auch fest, dass in den Druckwerken, teilweise sogar direkt neben dem Inserat der Stadt Wien für den geförderten Wohnbau, wiederholt Abbildungen von Mitgliedern der Wiener Landesregierung zu finden waren. Also wir kennen ja das Spiel, wir kennen das sogenannte Kopfverbot, das grundsätzlich normiert ist, dass in Bewerbungen der Stadt Wien kein Stadtregierungsmitglied dargestellt werden darf. Man weiß, wie man sich hilft: Neben dem Inserat der Stadt Wien ist halt dann ein redaktioneller Beitrag, aus dem einen das entsprechende Mitglied der Wiener Landesregierung entgegenlächelt. - Soll so sein.

 

Wir halten auch fest, das gehört auch dazu, gesetzliche Vorgaben über die Position von Inseraten zu den Abbildungen bestanden nicht. Da wäre ja auch ein Handlungsbedarf, der betrifft aber eher den Bundesgesetzgeber. Es sei aber auch der Ordnung halber festgehalten, der Rechnungshof wies darauf, dass die für die Wohnbauförderung zuständige MA 50 ihre Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit fast ausschließlich für Inserate verwendet. Und weiter hält der Rechnungshof fest, dass die Stadt Wien die von ihm überprüften Inserate ordnungsgemäß gekennzeichnet hat und diese Sachinformationen für Bürgerinnen und Bürger enthielten. - Also, das war gewährleistet, wäre auch unverschämt, wenn es nicht so wäre, sage ich einmal. Nichtsdestotrotz, wir kennen ja die Vorgangsweise, ich glaube, im Jahr 2021 könnten wir uns darauf einigen, dass man das vielleicht auch etwas anders handhabt.

 

Es geht weiter im Bericht: Aufträge an ausgewählte Unternehmungen, ein, glaube ich, in den Medien schon bekannter Fall der Freunderlwirtschaft innerhalb der SPÖ-Familie wird auch hier dargelegt. Auch wenn es

 

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