Gemeinderat, 6. Sitzung vom 24.03.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 78
träger waren auf der Ebene Wiens die Stadt Wien sowie Wiener Wohnen und Wiener Wohnen Kundenservice GmbH - und auf Bundesebene das zuständige Wirtschaftsministerium, das für das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zuständig ist.
In Summe haben wir in diesem Bericht 33 Empfehlungen abgeben, und wenn der Rechnungshof Empfehlungen in seinen Berichten abgibt, dann beruht das immer auf unserer Prüftätigkeit. Wir versuchen Schlussfolgerungen, wir versuchen da eine Analyse im Sachverhalt, und daraus ableitend eben entsprechende Empfehlungen zu machen. Herr Abg. Stürzenbecher hat von Zweckmäßigkeit gesprochen, das ist ein Prüfmaßstab des Rechnungshofes.
Dem Rechnungshof steht es zu, zweckmäßige Empfehlungen, die wir aus dem Sachverhalt ableiten, zu geben. Natürlich liegt es bei Ihnen als dem allgemeinen Vertretungskörper, zu entscheiden, ob Sie dann die Wohnbauförderung auch dahin gehend reformieren wollen. Wir aber machen Anregungen und geben Impulse für Ihre Arbeit und hoffen, dass sie bei Ihnen auch Gehör finden.
Was haben wir geprüft? - Ich darf jetzt auf einzelne Ergebnisse unserer Prüfung eingehen: Zunächst einmal ging es um Maßnahmen zur Eindämmung steigender Baukosten. Die Angemessenheit der Gesamtbaukosten war bei Neubauprojekten eine Fördervoraussetzung, es gab eine Obergrenze von 1.800 EUR pro Quadratmeter Nutzfläche. Das führte zu einem Rückstau beim Bau dieser Wohnungen im Wohnungsbereich, und deshalb wurde diese Gesamtkostenobergrenze abgeschafft, aufgehoben im Juni 2018. Das war positiv, um den Rückstau abzubauen, aber es sind jetzt die geförderten Wohnbauträger zur Einhaltung der Vergabevorschriften angehalten. Diese Vergabevorschriften sind aus Sicht des Rechnungshofes veraltet, die Verordnung der Landesregierung war nicht mehr aktuell. Wir haben es kritisch gesehen, dass es hier keine Obergrenze, bis zu der eine freihändige Vergabe zulässig war, gibt, und das haben wir eben auch im Bericht gesagt. Wir empfehlen, da ein zeitgemäßes Regelwerk vorzusehen.
Was Wiener Wohnen betrifft, wurde das Thema des Sanierungszyklus schon angesprochen. Dieser dauert unserer Meinung nach natürlich zu lange. In Bezug auf den durchgeführten oder geplanten Beginn von Sanierungen entsprach das lediglich 45 Prozent der angestrebten Sanierungsrate, und das bedeutet einen Zyklus von 67 Jahren statt der angestrebten 30 Jahre. Dementsprechend fiel auch unsere Empfehlung aus.
Was den Leerstand der Mietobjekte betrifft, bedeutet das auch einen Mietentgang. Wir empfehlen, die Leerstandsrate auf den strukturellen Leerstand von 4.000 leerstehenden Mietobjekten in wirtschaftlicher Weise auch entsprechend umzusetzen.
Die Wohnbauinitiative war eine Initiative, die außerhalb des Wiener Wohnbauförderungsgesetzes eingeführt wurde. Ziel war es, leistbare Wohnungen zu schaffen. Dazu gibt es eine Zweckmäßigkeitsempfehlung: Wir haben gesagt, dass nach Tilgung der Darlehen für die Wohnbauinitiative gemeinnützige Bauträger weiterhin dazu angehalten sind, bei der Mietpreisbildung das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz einzuhalten. Bei gewerblichen Bauträgern, die ebenfalls von günstigen Konditionen in Bezug auf die Liegenschaften profitieren, ist das dann nicht mehr so. Wir glauben, dass es auch zweckmäßig wäre, da eine vergleichbare Mietpreisbildung einzuführen. Da besteht ein Reformbedarf, und das ist eine Empfehlung.
Was die Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen betrifft, so haben wir bei einem Bericht, den ich bereits vorgelegt habe, schon darüber gesprochen. Das betrifft auf der einen Seite das Wirtschaftsministerium für die Regelungen, das betrifft den Revisionsverband und das betrifft dann den Vollzug und natürlich die Länder als Aufsichtsbehörden. Wichtig erscheint uns da eine rechtssichere Anwendung von Regelungen. Der Erwerb von Anteilen an gemeinnützigen Bauvereinigungen bedarf der Zustimmung der Landesregierungen als Aufsichtsbehörden, und da ist eben klar zu klären, wer Angehöriger des Baugewerbes ist. Das braucht man eben da, und das findet sich auch in den Berichten der Revisionsverbände.
Was die Aufträge von gemeinnützigen Bauvereinigungen an Beratungsgesellschaften betrifft, so konnten wir die Zahlungen der Stadt Wien prüfen. Was gemeinnützige Bauvereinigungen betrifft, so sind wir nur für 4 der 53 gemeinnützigen Bauvereinigungen in Wien prüfzuständig und konnten das dementsprechend dann von Seiten der Bauvereinigungen, die nicht unserer Zuständigkeit unterliegen, nicht prüfen.
Was die Kaufoption bei gefördertem Wohnbau betrifft, so vertreten wir die Auffassung, dass es in Hinblick auf die Rückzahlung der Wohnbaudarlehen - das liegt im Ermessen der Stadt Wien - eine Richtlinie für die vorzeitige Rückzahlung von Wohnbaufördergeldern geben sollte. Bei den Smart-Wohnungen ging es uns auch darum, dass da die Anforderungen für die Förderempfänger transparent abgebildet werden sollten. Die gewerbliche Kurzzeitvermietung gibt es zwar erst seit Kurzem, aber wichtig erscheint uns eben auch hier - und das gab die Stadt Wien uns gegenüber auch bekannt -, dass nach der Prüfung des Rechnungshofes die Tätigkeit zur Durchsetzung des Verbots gewerblicher Kurzzeitvermietungen in Wohnzonen verstärkt wurde. Das sehen wir positiv, wenn unsere Prüfung etwas bewirkt und diesbezüglich auch etwas Entsprechendes geschieht.
In diesem Sinne bedanke ich mich nochmals für die Auseinandersetzung mit dem Bericht des Rechnungshofes. Der Rechnungshof steht Ihnen immer zur Verfügung, auch in den Ausschüssen für die Beratung. - Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Vielen herzlichen Dank für den Redebeitrag und die Ausführungen. Ich darf Ihnen auch namens des Vorsitzes nochmals herzlich für die Zusammenarbeit danken und dafür, dass Sie uns regelmäßig hier im Gemeinderat die Ehre erweisen und sich auch mit uns und der Debatte auseinandersetzen. Vielen Dank, Frau Dr. Kraker, und auch an Ihr Team. (Allgemeiner Beifall.)
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