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Gemeinderat, 8. Sitzung vom 22.04.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 19 von 33

 

Das erwarte ich mir, dass wir diesen Weg tatsächlich gemeinsam weitergehen, das würde mich freuen, wenn wir auf dieser Ebene zukünftig weiterhin die Sozialdemokratie und auch die NEOS als Partner haben. Nachdem, wie momentan innerhalb der Freiheitlichen Partei und der ÖVP agiert wird, sehe ich sie diesbezüglich nicht als Partner.

 

Um das zu unterstützen, sage ich jetzt ganz bewusst, wurde ja jetzt als erster Schritt das Transparenzpaket eingebracht, insbesondere mit dem Informationsfreiheitsgesetz, deshalb - Herr Kollege Ellensohn hat es ja schon angesprochen - war ich ein bisschen irritiert über die Stellungnahme, die die Stadt Wien zu diesem Gesetz abgegeben hat. Wenn da drinsteht, man kritisiert, dass in Zukunft die Rechnungshöfe ab 25 Prozent Beteiligung prüfen sollen und dann noch dazusagt, das ist schlimm für die Unternehmen: Das Gegenteil ist der Fall. Eine Rechnungshofprüfung ist bestenfalls schlimm für die politisch Verantwortlichen, die das irgendwie zu verantworten haben, wenn wo ein Missstand ist. Fürs Unternehmen ist die Rechnungshofprüfung nicht schlecht. Im Großen und Ganzen steht jedes Unternehmen, wenn es sich dran hält, nach einer Rechnungshofprüfung besser da als davor, denn wenn die Rechnungshöfe, egal, ob auf Bundesebene oder auf Landesebene, nicht politische Beschlüsse kontrollieren und vielleicht politisch agieren, sondern wirklich die Sparsamkeit, Effizient, Wirksamkeit von Unternehmensbeteiligungen der öffentlichen Hand kontrollieren und Sachen aufzeigen, stehen die Unternehmen nachher besser da.

 

Ich verwehre mich dagegen, dass man sagt, eine Rechnungshofprüfung ist ein Nachteil für ein Unternehmen, das ist weder erwiesen noch in irgendeiner anderen Art und Weise haltbar. Also ja, in dem Sinn schauen wir uns das an, wenn die öffentliche Hand irgendwo mit 25 Prozent oder mehr beteiligt ist. Diese 25 Prozent können schon einige Millionen sein, das wissen wir von den Beteiligungen der öffentlichen Hand, mittlerweile wissen wir, die ÖBAG ist 26 Milliarden EUR wert. Ich würde mir wünschen, wenn die Sozialdemokratie diese Prüfung ab 25 Prozent ausdrücklich begrüßen würde und nicht über das Amt der Wiener Landesregierung versucht, dagegen einzuwenden. Warum auch?

 

Es gibt ein paar Sachen, die erlaube ich mir noch dazu zu sagen, sieben Minuten habe ich noch. Da wird argumentiert, es wäre ein Wettbewerbsnachteil: Na, die Rechnungshofprüfungen einmal sicher nicht. Wir wissen selber ganz genau, was beim Bundesrechnungshof, wenn der prüft, und was bei den Landesrechnungshöfen, wenn diese prüfen, in den Prüfberichten steht. Na, da steht nichts drin, was für ein einzelnes Unternehmen zu einem Wettbewerbsnachteil werden könnte. Eigentlich kenne ich keinen einzigen Prüfbericht, wo das der Fall wäre, ganz egal, ob es mit 50 Prozent Beteiligung ist oder momentan mehr, sondern da stehen im Zweifelsfall Sachen drinnen, die man entweder direkt auf den unterschiedlichen Web-Seiten nachlesen kann, oder Mängel. Und ja, es ist okay, dass der Rechnungshof Mängel aufzeigt, dann wird man sie beheben und wird im Sinne der öffentlichen Hand die Unternehmen einfach besser und intelligenter führen, aber Wettbewerbsnachteile hat man nicht zu befürchten.

 

Wenn man nun in Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz ebenfalls Wettbewerbsnachteile einwendet, dann strapaziert man schon ein bisschen die in den Erläuterungen relativ deutlich beschriebenen Rahmenbedingungen, unter denen etwas stattfindet. Na, selbstverständlich ist zum Beispiel klar, dass während laufender Vergabeverfahren nicht Auskunft darüber gegeben werden kann, wer diejenigen sind, die sich beworben haben, na, selbstverständlich. Das ist sogar drinnen beschrieben, dass Informationen erst dann als Informationen betrachtet werden können, wenn sie fertig und nicht in einem Vorbereitungsprozess sind.

 

Oder ein anderer Punkt, weil gesagt wird, man muss so viel Auskunft über die Inhalte geben, wie sozusagen Unternehmen aufgestellt sind, welche Schwerpunkte es gibt, was weiß ich, über strategische, taktische Einschätzungen: Da ist ein klarer Verweis drinnen, was Betriebsgeheimnisse sind und was es ermöglicht, die Antwort mit dem Verweis auf § 118 Aktiengesetz zu verweigern, wo dezidiert drinnensteht, man muss nicht mehr antworten, als nach dem § 118 Aktiengesetz - das ist dieser Paragraph, der die Fragemöglichkeit von Aktionären auf Hauptversammlungen regelt - nötig ist.

 

Haben Sie schon jemals gehört, dass ein Aktionär auf einer Hauptversammlung eine Frage hat stellen dürfen, die Betriebsgeheimnisse preisgibt? - Na, natürlich nicht. Das heißt, es ist klipp und klar geregelt, welche Informationen im Informationsfreiheitsgesetz deutlich gemacht werden müssen und welche nicht.

 

Und zu guter Letzt, und das finde ich auch okay - aber deshalb verstehe ich die Empörung noch weniger -, ist im Informationsfreiheitsgesetz ein Punkt eingeräumt, der heißt, es kann nur Gültigkeit erlangen, wenn die Länder zustimmen. Na, also viel mehr Möglichkeit, dass man etwas gemeinsam regelt, gemeinsam in einem Gesetz entwickeln muss, gibt es fast nicht. Ich kenne kaum ein Gesetz, es gibt auch kaum ein Gesetz, bei dem die Mitsprachemöglichkeit der Länder in dieser Art und Weise wie beim Informationsfreiheitsgesetz gegeben ist.

 

Kollege Ellensohn hat es ja richtigerweise gesagt, ich befürchte ja, dass das noch nicht durch ist. Ich habe heute auf „orf.at“ geschaut, jedes einzelne schwarze Ministerium hat schon einen Grund gefunden, warum es nicht geht. Also muss man eh vorsichtig sein, ich hoffe, es gelingt uns tatsächlich, und ich würde mich freuen, wenn die Stadt Wien auch ein klares Bekenntnis zum Informationsfreiheitsgesetz, zum gesamten Transparenzpaket inklusive der 25 Prozent Rechnungshofprüfung abgibt und bringe daher den Ihnen vorliegenden Beschlussantrag ein. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zu Wort gemeldet ist StRin Mag. Arnoldner. Ich erteile es ihr.

 

13.55.47

StRin Mag. Bernadette Arnoldner|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Wienerinnen und Wiener!

 

So sind wir heute beisammen in dem Sondergemeinderat, den wir am 14. April verlangt haben, und heute ist

 

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