«  1  »

 

Gemeinderat, 9. Sitzung vom 28.04.2021, Sitzungsbericht  -  Seite 2 von 9

 

(PGL-518639-2021-KFP/GF) Anfrage von GR Wolfgang Seidl, GRin Veronika Matiasek und GR Maximilian Krauss an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport betreffend "Testergebnis falsch interpretiert?"

 

An schriftlichen Anträgen wurden eingebracht: Von Gemeinderatsmitgliedern des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 3 und des Klubs der Wiener Freiheitlichen 2:

 

(PGL-518769-2021-KVP/GAT) Antrag von GRin Mag. Laura Sachslehner, BA, GRin Silvia Janoch, GR Harald Zierfuß und GRin Julia Klika, BEd an den GRA für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz betreffend Wien als Gamingcity Europas.

 

(PGL-518830-2021-KVP/GAT) Antrag von GRin Silvia Janoch, GR Harald Zierfuß, GRin Mag. Caroline Hungerländer und GRin Julia Klika, BEd an den GRA für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz betreffend flächendeckende Testungen in den Kindergärten, Horten und bei Tageseltern.

 

(PGL-518859-2021-KVP/GAT) Antrag von GRin Julia Klika, BEd, GR Dr. Josef Mantl, MA, GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc und GR Hannes Taborsky an den GRA für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal betreffend vermehrte Giftköderfälle in Wien.

 

(PGL-518687-2021-KFP/GAT) Antrag von GR Stefan Berger und GR Anton Mahdalik an den GRA für Innovation, Stadtplanung und Mobilität betreffend "Projekt Kurbadstraße: Zurück an den Start".

 

(PGL-518698-2021-KFP/GAT) Antrag von GR Stefan Berger und GR Anton Mahdalik an den GRA für Innovation, Stadtplanung und Mobilität betreffend keine Umwidmung von Grünland in Bauland.

 

5. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzende GRin Gabriele Mörk feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(269808-2021-GFW; MA 5, P 1) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an das Haus des Meeres - Aqua Terra Zoo GmbH als Liquiditätsstütze in der Höhe von höchstens 300 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/777 gegeben.

 

(350768-2021-GFW; MA 5, P 2) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an den Verein Science Center Netzwerk für die Förderung der Grundfunktionen/Kernaufgaben 2021 in der Höhe von höchstens 74 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.

 

(351860-2021-GFW; MA 5, P 3) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an WHITE RIBBON ÖSTERREICH Verein von Männern zur Prävention von männlicher Gewalt für die Durchführung der laufenden Tätigkeit in der Höhe von höchstens 50 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.

 

(354962-2021-GFW; MA 5, P 4) 1) Der 1. periodische Bericht im Jahr 2021 über zusammengefasste Überschreitungen für das Finanzjahr 2020 mit 49 280 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen.

 

2) Der 1. periodische Bericht im Jahr 2021 über zusammengefasste Überschreitungen für das Finanzjahr 2021 mit 0 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (Beilage Nr. 114/21)

 

(383939-2021-GFW; MA 5, P 5) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an die Israelitische Kultusgemeinde Wien für die Erhaltung der Wiener jüdischen Friedhöfe in der Höhe von höchstens 340 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/777 gegeben.

 

(312016-2021-GBI; MA 13, P 16) Die Förderung an Kinderbüro Universität Wien GmbH für das Projekt Kinderuni 2021 in der Höhe von 45 000 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/755 gegeben.

 

(236102-2021-GBI; MA 44, P 19) Für die Darstellung von unbeweglichen Kulturgütern wird eine außerplanmäßige Auszahlung in der Höhe von 1 743 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2021 auf Ansatz 8350, Bäder, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 015, Kulturgüter unbeweglich, zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Haushaltsstelle 1/8350/010 mit 1 550 000 EUR und auf Haushaltsstelle 1/8350/050 mit 193 000 EUR zu decken ist. Für die Verrechnung von im Bau befindlichen Gebäuden und Bauten wird eine außerplanmäßige Auszahlung in der Höhe von 2 520 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2021 auf Ansatz 8350, Bäder, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 061, im Bau befindliche Gebäude und Bauten, zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Haushaltsstelle 1/8350/010 mit 2 520 000 EUR zu decken ist. Für die Instandhaltung von Kulturgütern wird eine außerplanmäßige Auszahlung in der Höhe von 1 150 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2021 auf Ansatz 8350, Bäder, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 615, Instandhaltung von Kulturgütern, zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Haushaltsstelle 1/8350/614 mit 550 000 EUR und auf Haushaltsstelle 1/8350/619 mit 600 000 EUR zu decken ist.

 

(338043-2021-GGS; MA 51, P 21) Die Förderungen im Bereich der Sonstigen Sportförderung an folgende FördernehmerInnen im Jahr 2021 für Einzelförderungen in der Höhe von insgesamt 85 000 EUR werden gemäß den Förderrichtlinien der MA 51 genehmigt:

1) American Football & Cheerleading Dacia Vienna Vikings

25 000 EUR

2) Handballclub FIVERS WAT Margareten

60 000 EUR

Summe

85 000 EUR

Die Bedeckung der Förderungen ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(331437-2021-GWS; MA 50, P 25) Die MA 50 wird ermächtigt, mit dem Wohnfonds Wien - Fonds für Wohnbau

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular