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Gemeinderat, 14. Sitzung vom 28.10.2021, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 11

 

5. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzende GRin Gabriele Mörk feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(1127393-2021-GFW; MA 5, P 1) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an das Jüdische Berufliche Bildungszentrum (JBBZ) für die Förderung der laufenden (überbetrieblichen) Lehrausbildung 2022 bis 2026 in der Höhe von jährlich maximal 950 449,86 EUR (indexiert mit der relativen Anhebung der Bezüge im öffentlichen Dienst der Stadt Wien; Basis 2022) zu richten. Für die Bedeckung des Erfordernisses ist von der MA 5 im Rahmen des Globalbudgets in den Jahren 2022 bis 2026 Vorsorge zu treffen.

 

(1116706-2021-GFW; MA 5, P 3) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an den Verein Wiener Familienbund zur Durchführung der laufenden Tätigkeit 2021 in der Höhe von höchstens 40 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.

 

(1128437-2021-GFW; MA 5, P 5) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an den Verein Österreichische Kinderfreunde - Landesorganisation WIEN als Ersatz für die Haussammlung des Wiener Sozialwerkes in der Höhe von höchstens 17 216 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0600/757 gegeben.

 

(1142563-2021-GFW; MA 5, P 10) Eine "Einnahmengarantie" aus der Ortstaxe im Jahr 2021 an den Wiener Tourismusverband (WTV) bis zu einem Betrag in der Höhe von 10 000 000 EUR gemäß vorgelegtem Bericht wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/7712/781 gegeben.

 

(1059391-2021-GGK; MA 62, P 16) Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Daniel Glaser, Ing. Doris Brandstetter und Mag. Harald Castek werden für die Funktionsperiode von 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2024 zu Mitgliedern der II. Kurie des Kaiser Franz Josef I. Jubiläumsfonds für Werkstättengebäude und Volkswohnungen bestellt.

 

(1091663-2021-GGK; MA 22, P 18) Das Förderprogramm "Wien repariert's - Der Wiener Reparaturbon" vom 4. Quartal 2021 bis zum Ende des ersten Halbjahres 2022 mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 570 000 EUR wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2021 entfallende Betrag in der Höhe von 470 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/5010/768 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der Stadt Wien - Umweltschutz im Rahmen des Globalbudgets im Folgejahr Vorsorge zu treffen.

 

(1090461-2021-GKU; MA 7, P 20) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicals) im Jahr 2021 für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages (Zl. 392463-2020-GKU) von ursprünglich 375 000 EUR um 25 000 EUR auf sohin insgesamt 400 000 EUR gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

(1096931-2021-GKU; MA 7, P 23) Die Förderung an den Wiener Bühnenverein im Jahr 2021 für die im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit durchzuführende Ausrichtung des Wiener Theaterpreises (Nestroypreis) in der Höhe von 160 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(1098049-2021-GKU; MA 7, P 24) Die Förderungen an die Wiener Tanz- und Kunstbewegung in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich 80 000 EUR (insgesamt 160 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.

 

Jahr 2022                    80 000 EUR

 

Jahr 2023                    80 000 EUR

 

Für die Bedeckung der Förderbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1099660-2021-GKU; MA 7, P 25) Die Förderungen an Arbeitsplatz - Verein zur Zurverfügungstellung von Arbeitsräumen für Tanz und Performance in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich 30 000 EUR (insgesamt 60 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.

 

Jahr 2022                    30 000 EUR

 

Jahr 2023                    30 000 EUR

 

Für die Bedeckung der Förderbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1099981-2021-GKU; MA 7, P 26) Die Förderungen an Mumbling Fish - Verein für experimentellen Tanz in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich 100 000 EUR (insgesamt 200 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.

 

Jahr 2022                    100 000 EUR

 

Jahr 2023                    100 000 EUR

 

Für die Bedeckung der Förderbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1103240-2021-GKU; MA 7, P 29) Die Förderungen an Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich 80 000 EUR (insgesamt 160 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.

 

Jahr 2022                    80 000 EUR

 

Jahr 2023                    80 000 EUR

 

Für die Bedeckung der Förderbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1103496-2021-GKU; MA 7, P 30) Die Förderungen an SALTO, Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich 110 000 EUR (insgesamt 220 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.

 

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