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Gemeinderat, 14. Sitzung vom 28.10.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 92

 

te und Zielgruppen angehen sollen. Die Förderinstrumente sollen aber allesamt einen Anreiz geben.

 

Trotz einer sehr hohen Gründungsdynamik, die wir in Wien haben, gibt es noch hohes Potenzial bei diesen Gründungsideen, und dazu soll dieses Stipendium auch dienen. Ich darf vielleicht noch präzensieren: Dieses Stipendium beträgt in der Gesamtsumme 1 Million EUR, wovon 180.000 EUR im personellen und organisatorischen Aufwand zu Buche schlagen.

 

Gegenstand dieses Wettbewerbs - und das ist die große Unterscheidung zu anderen Fördermaßnahmen, die wir haben - ist, dass die Personen, die Zielgruppen noch nicht erwerbstätig waren. Es sind also nicht solche Aussteiger, die bereits aus der Berufstätigkeit zu gründen beginnen, nein, es sind Damen und Herren, die noch nicht berufstätig waren und daher auch keinen Anspruch auf Unterstützung durch das AMS haben. Diesen Personen soll das ausgeschriebene Gründungsstipendium den Schritt in die Vorgründungsphase erleichtern.

 

Die Idee dahinter ist, dass wir vor allem aus den Schulen, aus den höheren Schulen Damen und Herren gewinnen können, die Ideen haben, die aber weder das Geld noch die Zeit haben, das eigenständig umzusetzen. Die Idee ist, diese in der Gründungsphase zu unterstützen. Natürlich ist es auch Sinn und Zweck, diese dann in eine Unternehmensgründung überzuführen, aber primär soll es für diese Zielgruppe gelten.

 

Die Start-up-Szene ist vor allem männlich dominiert, und hier liegt ein weiterer Aspekt, der mir persönlich besonders wichtig ist, indem wir bei diesem Projekt bei diesen Stipendien auch großes Augenmerk auf die Ausgewogenheit zwischen Gründerinnen und Gründern legen.

 

Die einreichbaren Gründungsideen - in dem Fall müsste man noch Vorhaben sagen - sollen also hinsichtlich Umsatzentwicklung und Beschäftigung wachstumsorientiert und skalierbar sein. Es muss hier also schon effektiv etwas da sein, was auch zu bewerten ist und einen ersichtlichen Innovationsgehalt aufweist. Die Teilnahme ist an sehr strenge Kriterien gebunden, Sie können das alles sehr gut nachlesen.

 

Im Wesentlichen sind es zwei Schienen, zwei Säulen, die verfolgt werden. Das eine ist eine Unterstützung für 6 Monate zu je 1.300 EUR Stipendiumsbetrag. Aber die zweite Säule ist auch eine Unterstützung im Weiterbildungs- und Vernetzungsmaßnahmenbereich. Dazu gibt es dann auch in einem mehrstufigen Verfahren ein entsprechendes Controlling, Coaching und Monitoring, sodass auch da entsprechend ein Output aus diesem Stipendium herauskommen sollte.

 

Es wurde von meinem Vorredner auch schon angesprochen: Es kann auch erstmalig in Teams gearbeitet werden, dabei werden drei Personen gefördert. Um Ihnen einen Überblick zu geben: 1 Million EUR klingt natürlich sehr viel. Rechnen wir die 180.000 jetzt einmal ab, die quasi für die Bearbeitung und für den Aufwand abzuziehen sind, so kann man sagen, pro Person wären es 7.800 EUR Fördermaßnahme, in den Teams sind es 23.400 EUR Fördermaßnahmen. Wenn man das im Schnitt rechnet, kann man sagen, dass an die 50 Projekte gefördert werden können, denn die Teams sind mit 15 limitiert.

 

Es geht relativ bald los, ab 1. November könnten - vorausgesetzt, dass die Gremien entsprechende Zustimmungen geben - die Bewerbung und dann in der Folge die Auszahlung schon in Schwung gebracht werden.

 

Ziel dieses Vorhabens ist es, noch einmal zusammengefasst, Impulse zu setzen, Gründungsideen von jungen Menschen zu realisieren. Es ist also das, was wir brauchen, auch hier mit den neuen Ideen, einer Gründungswelle und einer gewissen Dynamik einen Beitrag zur Strukturverbesserung zu leisten.

 

Ein wichtiger Punkt - und damit komme ich auch schon zu meinen beiden Anträgen - ist allerdings folgender: Die Qualität und die Attraktivität eines Standortes haben auch noch andere Parameter, die zu berücksichtigen sind. Ein wesentlicher Parameter ist die Kostenbelastung, die in weiterer Folge mit einer Betriebsführung verbunden ist. Das ist einerseits für den Gründer, aber auch für bestehende Betriebe interessant. Da haben wir im Moment eine sehr kontroverse Situation zu bewältigen. Wir alle haben heute und auch schon in den letzten Sitzungen einige Male über das Valorisierungsgesetz und über diese drohende Belastung von 5,2 Prozent an neuen Gebühren gesprochen, die sich gewaltig in Kalkulationen niederschlagen werden. Die Wirtschaft alleine ist im Gesamten und auch im Privatbereich mit zirka 16,5 Millionen betroffen.

 

Ich habe hier im Saal auch schon gehört: „Na ja, so arg ist das mit den 16,5 Millionen gar nicht. Das rechnen wir schon alles rein.“ Sie müssen aber schon berücksichtigen, dass das in einer Wertschöpfungskette nicht einmal eingerechnet werden muss, sondern Sie müssen das drei Mal einrechnen, bis dann der Konsument am Ende des Tages eine Kostenkalkulation vorliegen hat.

 

Daher komme ich erneut auf ein Thema und auf zwei Anliegen zu sprechen, die sich mit diesem Valorisierungsgesetz beschäftigen und im Grunde genommen in grobem Widerspruch zu allen Fördermaßnahmen stehen, denn all das, was wir fördern, wird auf der anderen Seite durch eine Anhebung der Gebühren wieder wettgemacht. (Zwischenruf.) Nun, die Mathematik ist beinhart, kalkulieren können wir alle.

 

Ich bringe nun zwei Beschlussanträge ein. Ein Beschlussantrag verlangt die Aussetzung der Valorisierung gemäß dem Wiener Valorisierungsgesetz, und zwar in der Form, als die neue Basis der Wertanpassung nicht mit dem Datum der letzten Erhöhung, 1. Jänner 2019, sondern mit 1. Jänner 2022 festgelegt wird. Wir überspringen sozusagen einen Zeitraum.

 

Der zweite Antrag wäre eine Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes in dieser Form. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Ich hoffe auf Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Danke schön. Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr GR Niedermühlbichler, und ich erteile ihm das Wort.

 

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