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Gemeinderat, 17. Sitzung vom 20.12.2021, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 18

 

Gemäß § 37 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien wurde die dringliche Behandlung verlangt.

 

An schriftlichen Anträgen wurden eingebracht: Von Gemeinderatsmitgliedern des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 3, des Grünen Klubs im Rathaus 1 und des Klubs der Wiener Freiheitlichen 2:

 

(PGL-1518691-2021-KVP/GAT) Antrag von GRin Silvia Janoch, GR Harald Zierfuß, GRin Mag. Caroline Hungerländer und GRin Julia Klika, BEd an den GRA für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz betreffend Fördercall "Familien unterstützen".

 

(PGL-1518942-2021-KVP/GAT) Antrag von GRin Dr. Katarzyna Greco, MBA, GRin Ingrid Korosec und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport sowie die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Innovation, Stadtplanung und Mobilität betreffend Errichtung von Defibrillatoren im öffentlichen Raum des 18. Bezirkes.

 

(PGL-1519518-2021-KVP/GAT) Antrag von GR Harald Zierfuß, GRin Mag. Caroline Hungerländer, GRin Silvia Janoch und GRin Julia Klika, BEd an den GRA für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz betreffend Erhalt der Wahlfreiheit bei Nachmittagsbetreuung an Wiener Pflichtschulen.

 

(PGL-1520330-2021-KGR/GAT) Antrag von GR Georg Prack, BA, GRin Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia, GRin Mag. Aygül Berivan Aslan und GR Nikolaus Kunrath an den GRA für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen betreffend Etablierung eines mehrsprachigen Beratungsangebotes bei der MieterHilfe Wien.

 

(PGL-1518911-2021-KFP/GAT) Antrag von GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc und GRin Veronika Matiasek an den GRA für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal betreffend Umsetzungsstrategie für die Anliegen und Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens für das Jahr 2022.

 

(PGL-1519281-2021-KFP/GAT) Antrag von GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc und GRin Veronika Matiasek an den GRA für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal betreffend Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens.

 

5. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(1308038-2021-GFW; MA 5, P 2) Die Weiterführung der gemeinsamen Förderaktion der Wirtschaftskammer Wien und der Stadt Wien für JungunternehmerInnen einschließlich der Bereitstellung der anteiligen Fördermittel von jährlich maximal 300 000 EUR im Zeitraum 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2025 wird unter der Voraussetzung genehmigt, dass auch die Wirtschaftskammer Wien einen gleich hohen Beitrag hiefür zur Verfügung stellt. Für den Beitrag der Stadt Wien ist in den jeweiligen Voranschlägen der Jahre 2022 bis 2025 entsprechende budgetäre Vorsorge zu treffen.

 

(1351737-2021-GFW; MA 5, P 3) Ein anteiliger Solidaritätsbeitrag Wiens in der Höhe von 106 976,04 EUR zur Finanzierung von Holzhäusern für obdachlose Familien in Kroatien an die Diözese Eisenstadt für die humanitäre Initiative "Ein Dach für Kroatien" wird gemäß vorgelegtem Bericht genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0600/777 gegeben.

 

(1383322-2021-GFW; MA 5, P 4) Der vorgelegte Entwurf für eine Änderung der Verordnung des Gemeinderates über Grundsätze für die Festlegung und über die bezirksweise Aufteilung der durch Organe der Bezirke verwalteten Haushaltsmittel (Bezirksmittelverordnung), Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 45/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 11/2020, wird zum Beschluss erhoben.

 

(1392562-2021-GFW; MA 5, P 7) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an das Wiener Hilfswerk für den Betrieb von Nachbarschaftszentren und der Spielothek in der Höhe von höchstens 3 300 000 EUR zu richten. Im Falle der Annahme durch den Förderwerber ist für die Bedeckung auf Haushaltsstelle 1/0610/757 im Voranschlag 2022 Vorsorge zu treffen.

 

(1397450-2021-GFW; MA 5, P 10) 1) Die vorgelegte zwischen der Stadt Wien und dem Land Niederösterreich abzuschließende Vereinbarung wird genehmigt und Amtsführender Stadtrat für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke wird ermächtigt, diese zu unterfertigen. Die MA 5 wird ermächtigt, allenfalls erforderliche redaktionelle Änderungen an der vorgelegten Vereinbarung vorzunehmen.

 

2) Der Zuschuss der Stadt Wien an die Schloss Laxenburg Betriebsgesellschaft m.b.H. zum Zwecke der Sanierung des Schlossareals mit einer Gesamtauszahlung in der Höhe von insgesamt 5 000 000 EUR wird genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2022 und 2023 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils 2 500 000 EUR sind in den Voranschlägen der Jahre 2022 und 2023 auf Haushaltsstelle 1/9140/775 bedeckt.

 

(1389939-2021-GFW; MA 5, P 15) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an den Verein VOX - Schwerhörigenzentrum Wien zur Durchführung der laufenden Tätigkeit 2022 in der Höhe von höchstens 45 000 EUR zu richten. Im Falle der Annahme durch den Förderwerber ist für die Bedeckung auf Haushaltsstelle 1/0610/757 im Voranschlag 2022 Vorsorge zu treffen.

 

(1403831-2021-GFW; MA 5, P 18) Das vorgelegte Finanzierungsübereinkommen (1. Jänner 2022 bis 31. Dezem-ber 2026) mit dem Wiener Tourismusverband mit Kosten von jährlich 22 000 000 EUR (wertgesichert) wird genehmigt und die MA 5 wird ermächtigt, allenfalls erforderliche redaktionelle Änderungen am vorgelegten Finanzierungsübereinkommen vorzunehmen. Für die Bedeckung der Erfordernisse ist von der MA 5 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(1254866-2021-GBI; MA 13, P 21) Die Förderung an den Verein Feuerwehrjugend und Katastrophenhilfsdienst Wien für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 30 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Bildung und Jugend im Rahmen des Voranschlages 2022 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen.

 

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