Gemeinderat, 23. Sitzung vom 24.05.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 73 von 111
zuständige Regionalleitung Elementare Bildung. Sobald es die Situation zulässt, erfolgt eine schriftliche Information an die zuständige Regionalleitung und an den Fachbereich Elementare Bildung. Falls es diese Situation verlangt, ist in Absprache mit der Regionalleitung ein Gesprächs- und Verlaufsprotokoll zu erstellen. Die Regionalleitung informiert in Akutsituationen telefonisch die Fachbereichsleitung. Gegebenenfalls ergeht eine Meldung an die MA 11 - Gruppe Recht. Sollte eine solche Meldung an die MA 11 gemacht werden, wird diese von der Stabsstelle Elementare Bildung in Abstimmung mit dem Standort vorbereitet und zentral versendet. Die Fachbereichsleitung informiert zeitnah die Abteilungsleitung, die wiederum über die Notwendigkeit der Information an die Geschäftsgruppe entscheidet. Eine allfällige Information der Magistratsdirektion übernimmt immer die Abteilungsleitung.
Zur Frage A 16: Erste Anlaufstelle ist grundsätzlich immer die jeweilige Standortleitung beziehungsweise im Eskalationsfall die Regionalleitung. Darüber hinaus können auch die Servicestellen der MA 10 direkt kontaktiert werden. Eltern können sich weiters an die MA 11 - Kinder- und Jugendhilfe sowie an die Kinder- und Jugendanwaltschaft wenden, wenn der Verdacht auf Übergriffe in einer Kinderbetreuungseinrichtung aufkommt. Entsprechende Informationen mit den Kontaktdaten stehen allen städtischen und privaten Kinderbetreuungseinrichtungen für die Eltern zur Verfügung.
Zur Frage A 17: Es gibt anlassbezogene Supervisionen und Coaching für Führungskräfte. Dies kann aber auch als Maßnahme zur Qualitätssicherung von der Führungskraft angeordnet werden.
Zur Frage A 18: Es gibt Fortbildungen und Schulungen der Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter zum Themenbereich Gewaltprävention und Konfliktmanagement, ebenso zum Umgang mit meldepflichtigen Situationen. Die Kurse zu Gewaltprävention, Konfliktmanagement sowie dem Umgang mit meldepflichtigen Situationen sind Fixpunkte des jährlichen Veranstaltungsprogramms.
Zur Frage A 19: In Wien gibt es mehrere Kinderschutzorganisationen wie beispielsweise die „Möwe“, „Selbstlaut“, die „Boje“ und das Kinderschutzzentrum Wien, welche Kindergärten im Krisenfall unverzüglich und flexibel hinzuziehen können. Diese Kinderschutzorganisationen haben die notwendige Fachkompetenz, sowohl Kindergärten als auch Erziehungsberechtigte professionell zu begleiten.
Zur Frage B 1: Bereits nach Meldung des ersten Vorwurfs am 24. März 2021 wurden die Regionalleiterin und der Fachbereich Elementare Bildung informiert. Die Standortleitung sowie die MA 11 führten umgehend Gespräche mit den Pädagoginnen beziehungsweise Pädagogen am Standort. Die Informationen wurden auch an die Dienstaufsicht weitergegeben. Des Weiteren fanden umgehend Gespräche durch die Aufsichtsbehörde sowie durch die Standortleitung mit der betroffenen Familie statt. Die Kindergartenleitung nahm Kontakt mit dem Verein Selbstlaut auf. Der beschuldigte Kindergärtner wurde rasch aus dem Kinderdienst abgezogen, es erfolgte weiters eine engmaschige Begleitung des Teams am Standort, ebenso eine Sensibilisierung zu den Themen Kinderrechte und Kindeswohl durch die Regionalleiterin.
Zur Frage B 2: Nach den ersten Vorwürfen wurden die oben genannten Maßnahmen ergriffen und die Meldung an die Behörde gemacht. Die betreffende Gruppe wurde beobachtet, um gegebenenfalls sofort weitere Maßnahmen wie auch die Information an die Eltern setzen zu können. Nach Abwägen aller Aspekte seitens der Abteilung wurden zum damaligen Zeitpunkt nicht alle Eltern informiert. Es wurde eine zeitnahe Rückmeldung seitens der Staatsanwaltschaft erwartet, um erforderlichenfalls weitere Schritte setzen zu können. Wie mir mitgeteilt wurde, hat auch die betroffene Familie darauf hingewiesen, dass sie großen Wert auf Datenschutz legt und die Anonymität des Kindes und der Familie auf jeden Fall zu wahren ist. Mit dem Aufkommen weiterer Hinweise und Vorwürfe wurde die Entscheidung getroffen, die betroffenen Eltern zu informieren.
Zur Frage B 3: Am 19. Mai 2022 fand ein Elternabend statt, bei dem auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft vertreten war und über die weiteren Schritte zur Aufklärung und Prüfung des Verdachtsfalles sowie über Hilfen für die Familien informiert wurde. Am 20. Mai 2022 erging ein Elternbrief an alle Familien des Standortes mit Informationen zu den getroffenen Maßnahmen. So wurde darin informiert - und ich zitiere jetzt die folgenden Punkte -, dass eine neue Standortleitung sowie in Folge eine neue Regionalleitung für den Standort zuständig sind, dass das Kinderschutzzentrum Wien und „die Möwe“ mit der fachlichen Begleitung sowie mit der psychologischen Unterstützung der Kinder und Eltern am Standort befasst werden, dass ein Kinderschutzkonzept in Zusammenarbeit und Begleitung von Expertinnen beziehungsweise Experten erstellt wird, in dem Prozesse festgeschrieben werden, um ähnliche Situationen in Zukunft nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen zu lassen, dass die vom Bildungsstadtrat eingesetzte Kommission unter der Leitung der Kinder- und Jugendanwaltschaft ihre Arbeit unter Hochdruck fortsetzen und über ihre Arbeit auch informieren wird.
Zur Frage B 4: Die MA 10 nutzt alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um das Team, die Eltern und natürlich die Kinder in dieser wirklich belastenden Situation zu unterstützen. Bereits seit letztem Freitag ist ein speziell ausgebildetes Kriseninterventionsteam am Kindergartenstandort tätig, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die aktuell dringend notwendige Begleitung anzubieten. Es findet zusätzlich eine fachlich extern begleitete Teamsitzung statt und auch in der Folge wird es bedarfsorientierte Angebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort geben. Mit dieser Woche ist auch das Kinderschutzzentrum vor Ort tätig, um Eltern und Kindern die bestmögliche Hilfestellung zu bieten. Auch an dieser Stelle ist nochmals zu erwähnen, dass das Kinderschutzzentrum Wien und die Kinderschutzorganisation „die Möwe“ mit der psychologischen Unterstützung der Kinder und Eltern am Standort beauftragt wurden. Die Leistungen des Kinderschutzzentrums ste
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