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Gemeinderat, 24. Sitzung vom 22.06.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 126

 

Geschäftsordnung, die nach wie vor nicht reformiert worden ist, endlich klar verankert und geregelt wird.

 

Weiters fordern wir eine Erweiterung der Prüfkompetenzen des Stadtrechnungshofes, nämlich bei allen Beteiligungen der Stadt Wien ab einem Anteil von 25 Prozent, und ebenfalls sollen alle Stellen mit einer Subventionshöhe von 100.000 EUR ebenfalls geprüft werden dürfen.

 

Ein Teil, der eh im Koalitionsabkommen steht, aber offensichtlich nicht weiter behandelt wird, ist, dass dem Wiener Gemeinderat halbjährliche Sammelberichte vorgelegt und dort debattiert werden sollen. Kollege Margulies hat es schon gesagt, man kann die Maßnahmenbekanntgaben ein bisschen beschleunigen, wenn man die geprüften Stellen dazu auffordert, die Maßnahmenbekanntgaben statt in neun in sechs Monaten zu liefern. Und ebenfalls soll es, wenn weniger als 25 Prozent der Empfehlungen des Stadtrechnungshofes umgesetzt werden, zu einer verpflichtenden Nachprüfung kommen. Das fordern wir als Wiener Volkspartei. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Abschließend möchte ich die Stadtregierung auffordern, die Empfehlungen und die Arbeit des Wiener Stadtrechnungshofes tatsächlich ernst zu nehmen und die Unabhängigkeit und seine Prüfkompetenzen zu stärken. Ich möchte mich noch abschließend für die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Stadtrechnungshof und für Ihre wirklich exzellente Arbeit bedanken. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist GR Mag. Auer-Stüger. Sie sind am Wort.

 

12.45.59

GR Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Sehr geehrter Herr Magistratsdirektor-Stellvertreter und sehr geehrter Herr Stadtrechnungshofdirektor!

 

Ich glaube, es kann ja nie genug Lob sein, also dürfen Sie sich in den nächsten Minuten auch von meiner Seite über Lob und Anerkennung für die Arbeit des Stadtrechnungshofs, vor allem der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, freuen. Am Beginn des Tätigkeitsberichtes sind ja das Organigramm und die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stadtrechnungshof angeführt. In Verbindung, nämlich nicht nur mit der Quantität, sondern auch der Qualität dieser, muss ich sagen, dass der Output des Stadtrechnungshofes sehr beeindruckend ist.

 

Ich möchte das jetzt hier an einem Beispiel für Sie illustrieren, wie ich zu diesem Befund komme. Im Berichtszeitraum 2021 gab es einen sehr spannenden Bericht: Prüfung der Herleitung beziehungsweise Überleitung des Sachanlage- und Beteiligungsvermögens sowie der Rückstellungen in die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wien zum 1. Jänner 2020. Dieser Titel mag für Außenstehende sehr trocken klingen, das gebe ich zu, aber dahinter verbirgt sich nichts anderes als die Überprüfung einer der größten Umstellungen im Haushaltswesen der Gemeinde Wien. Auch die Vorgeschichte zu dieser Umstellung ist interessant. Ich darf daran erinnern, dass es nicht nur in Wien, in ganz Österreich in den letzten zehn Jahren immer wieder Kritik an der alten Haushaltsrechnung gab, der sogenannten Kameralistik, und im Zuge dieser Kritik, die auch vom Bundesrechnungshof immer wieder kam, haben dann die Bundesländer, die VertreterInnen der Städte und Gemeinden gemeinsam mit dem Bund beschlossen, ein neues Haushaltsrecht für alle Städte und Gemeinden und auch die Bundesländer in Österreich zu beschließen. Es ging dabei vor allem um die Vermögensdarstellung, die ja in der alten Kameralistik nicht stattfand.

 

Dieses neue Haushaltsrecht wurde dann auch in Wien unter der Leitung des Finanzdirektors in Zusammenarbeit mit allen relevanten Dienststellen, Finanzdienststellen, IT, Rechtsangelegenheiten, umgesetzt. Nach Umsetzung im Magistrat, Umsetzung eines politischen Beschlusses, kam es nun zur Prüfung, zur Kontrolle eines Herzstücks dieser Reform, nämlich der Eröffnungsbilanz. Und ich finde anhand dieser Vorgeschichte und anhand dieses Prozesses zeigt sich sehr gut die Wechselwirkung zwischen politischem Handeln, der Verwaltungstätigkeit und der anschließenden Kontrolle durch den Stadtrechnungshof.

 

Ich sehe auch die Ergebnisse des Stadtrechnungshofes, nicht nur bei diesem Bericht, sondern generell, als Qualitätssicherung an. Denn eines ist klar: Bei Reformen einer Größenordnung wie der Umstellung des Haushaltswesens muss immer nachgeschärft werden. Das ist auch als Teil der Reform selbst so festgehalten, im Bericht wird auch darauf verwiesen. Die Regeln der neuen VRV 2015 zur Eröffnungsbilanz erlauben Korrekturen von Fehlern und Änderungen von Schätzungen bis spätestens fünf Jahre nach deren Veröffentlichung. Das heißt, es war quasi schon Teil des Reformprozesses, dass man gewusst hat, man wird nicht am ersten Tag schon alles zu 100 Prozent so darstellen können, wie das sinnvoll ist. Und genau zu dieser Qualitätssicherung, zu dieser Nachschärfung trägt dieser Bericht einen wesentlichen Beitrag.

 

Der Bericht selber ist sehr umfassend, nicht nur von der Quantität, sondern auch inhaltlich. Er zeigt die Komplexität der Materie auf und zeigt aber auch sehr schön sowohl die Leistung des Magistrats bei dieser Umsetzung dieser Reform als auch die Kompetenz des Stadtrechnungshofes, denn es sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtrechnungshofes, die diese Umsetzung darstellen, analysieren, bewerten und die Mängel und Verbesserungspotenziale aufzeigen konnten.

 

Dann zeigt dieser Bericht auch sehr schön, dass es in einzelnen Punkten Auffassungsunterschiede zwischen geprüfter Dienststelle und dem Stadtrechnungshof gibt. Zielsetzung ist von beiden die gleiche, nämlich die beste Umsetzung einer notwendigen und guten Reform. Ein Beispiel dafür ist die Bewertung von Grundstücken. Das war eine große Diskussion, auch schon in der Reformdiskussion zur Haushaltsrechnung selbst. Die Dienststellen der Stadt Wien besitzen viele Nutzflächen. Wie bewertet man das? Wie viel ist zum Beispiel eine Straße wert? Und es gibt auch die Regelung, bestimmte Dinge nicht zu bewerten, sogenannte Kulturgüter, weil der Wert entweder nicht schätzbar ist oder eine Bewertung die

 

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