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Gemeinderat, 32. Sitzung vom 21.12.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 115

 

mission erlebt. Wir erleben das oft in Präsidialen, dass Anfragen nicht zugelassen werden, weil man sich auf Gutachten beruft, ohne sie herzuzeigen. Und wir erleben natürlich, was heute der ÖVP passiert ist, dass eine Dringliche Anfrage nicht erlaubt wird, was bei uns auch oftmals bei normalen mündlichen oder auch schriftlichen Anfragen der Fall ist, obwohl es klare rechtliche Rahmenbedingungen gibt, die diese natürlich zulassen würden. Und dieser Willkür, die hier seitens des Vorsitzenden gelebt wird, der hier eher oftmals als Parteisekretär agiert, denn als überparteilicher Vorsitzender, der er eigentlich sein sollte, müsste endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Und hier bleibt mir auch nichts anderes übrig, als vielleicht ein Mal mehr an die NEOS zu appellieren, dass diese Versprechen von Transparenz, die immer gegeben wurden, auch endlich einmal in einfachsten Bereichen umgesetzt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung liegen nicht vor.

 

12.07.38Wir kommen daher zur Tagesordnung. Ich schlage vor, die Verhandlung über die Geschäftsstücke 144 bis 148 der Tagesordnung, sie betreffen Berichte des Rechnungshofes, zusammenzuziehen, die Abstimmung jeweils getrennt durchzuführen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall.

 

Ich bitte den Herrn Berichterstatter GR Meidlinger, die Verhandlung einzuleiten.

 

12.07.42

Berichterstatter GR Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Zustimmung.

 

Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt GR Seidl. Sie sind am Wort.

 

12.07.53

GR Wolfgang Seidl (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren!

 

Alle Jahre wieder haben wir hier die Rechnungshofberichte. Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich werde heute nur auf zwei Rechnungshofberichte eingehen, verspreche aber jetzt schon, dass unsere Fraktion, wir Freiheitlichen, allen Rechnungshofberichten selbstverständlich zustimmen.

 

Das, was ich Ihnen heute beim ersten Rechnungshofbericht, und zwar betrifft er das Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie, der ja zur Kenntnis genommen werden soll, erzählen werde, wird Ihnen sehr bekannt vorkommen, denn es stammt aus Ihrer Feder. Und es ist schon auch verwunderlich, in welcher Klarheit Sie da formulieren, ich muss sagen, Hut ab, und werde auch dann am Ende noch einmal darum bitten, dass Sie auch weiterhin so klar argumentieren. Das, was hier zusammengefasst wurde, zeigt schon, dass es sowohl im Bund als auch in den Ländern - ich werde es jetzt einmal ganz, ganz nett formulieren - noch sehr viel Handlungsbedarf gibt. Ich möchte Ihnen ganz kurz nur einiges vorlesen und werde dann, wie gesagt, auch noch zu einem weiteren Rechnungshofbericht kommen. Aber jetzt einmal zum Pandemiemanagement.

 

Für das Krisenmanagement der Gesundheitsbehörden im Pandemiefall ist das Gesundheitsministerium zuständig. So weit so gut. Und da schreiben Sie: „Zwischen Bund und Ländern blieb im laufenden Krisenmanagement in der Praxis oftmals unklar, wer wofür verantwortlich war, wer in der Praxis welche Entscheidungen zu treffen und wer diese umzusetzen hatte, weshalb es auch zu Doppelgleisigkeiten kam.“- Ja, das ist so, und die Doppelgleisigkeiten waren ja an sich teilweise fast verrückt. Jetzt hat dann jedes Bundesland begonnen, eigene IT-Anwendungen zu basteln. Und dass das natürlich am Ende des Tages nicht funktioniert hat, ist, glaube ich, auch klar. Als gelernter Österreicher weiß man, dass es da sehr viel Nachholbedarf gibt. Und auch das, sehr geehrte Frau Präsidentin, zeigen Sie in dem Wahrnehmungsbericht auf. (Beifall bei der FPÖ.)

 

„Diese Unklarheiten führten dann auch zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf und damit zu einem zögerlich und wenig wirksamen Vorgehen, obwohl ein erfolgreiches Pandemiemanagement schnelle und rechtzeitige Maßnahmen erfordert.“ - Na no na ned. - „Zum anderen hatte der Gesundheitsminister die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente wie Erlässe, Verordnungen und Weisungen nicht ausreichend dafür genutzt, diesen Umstand zu kompensieren und eine Österreich-weit einheitliche Vorgehensweise festzulegen. So fehlten etwa wirksame Vorgaben für eine bundesweit funktionierende Kontaktverfolgung, weshalb beispielsweise ein Monitoring der Absonderungsmaßnahmen im Rahmen des EMS unterblieb. Dadurch bestand keine Transparenz über die bundesweite Einhaltung der Vorgaben zu Umfang und Zeitnähe der Kontaktverfolgung. Darüber hinaus besetzte das Gesundheitsministerium zentrale Schlüsselpositionen wie jene für die Generaldirektion für öffentliche Gesundheit, die bereits seit 2019 vakant waren, auch nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie erst Ende 2020. In Kombination mit der mangelhaften Personalausstattung in den Fachabteilungen des Bereichs öffentliche Gesundheit führte dies zu einer Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Gesundheitsministeriums. Dies wog umso schwerer, als dem Gesundheitsminister die Steuerung der gesundheitsbehördlichen Maßnahmen des Pandemiemanagements oblag. Im Ergebnis wurden Entscheidungen häufig verzögert getroffen. So wurden zum einen härtere Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung notwendig, und zum anderen erforderten die zu spät gefällten Entscheidungen eine längere Dauer der Maßnahmen, um die erforderliche Schutzwirkung zu erhalten.“

 

Meine Damen und Herren, all das sind natürlich Dinge, die wir sowohl im Bund als auch im Land sagen. Und herzlichen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin, dass auch Sie zu der Erkenntnis gekommen sind und das jetzt de facto für jeden nachlesbar aufgezeigt haben. Also das, was wir seit Anfang der Pandemie gesagt haben, auf das kommt auch der Rechnungshof, dass es da ein Versagen gab, sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene, dass man, wie gesagt, auf Landesebene unter anderem versucht hat, IT-Anwendungen zu basteln, die vorne und

 

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